Deutsches Know-how vor dem Ausverkauf ?
Die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung stand bei der Veranstaltung von IHK und Landgericht im Mittelpunkt
- Bei der alljährlichen Kooperationsveranstaltung zwischen dem Landgericht Ellwangen und der IHK Ostwürttemberg hat die auf internationales Handelsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Anahita Thoms von Baker & McKenzie, Düsseldorf, einen interessanten Vortrag zum Thema „Schutz vor dem Ausverkauf deutschen Know-hows“gehalten.
Landgerichtspräsident Friedrich Unkel und die Hauptgeschäftsführerin der IHK, Michaela Eberle, haben dazu im Schwurgerichtssaal gut 50 Besucher aus Politik und Wirtschaft begrüßt, darunter auch Oberbürgermeister Karl Hilsenbek.
Im Mittelpunkt des Vortrags stand die 9. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom September 2017. Darin wurden die Kriterien verschärft, an die sich Investoren außerhalb der EU bei einem Einstieg in deutsche Unternehmen oder deren Übernahme halten müssen. Auslöser dieser restriktiven Bestimmungen sei ganz offensichtlich das verstärkte finanzielle Engagement chinesischer Unternehmen in deutsche Firmen gewesen, sagte Thoms und erinnerte an die Übernahme von Kuka in Augsburg, dem weltweit führenden Hersteller von Industrie-Robotern. Auch die Firma Putzmeister, die im schwäbischen Aichtal Betonpumpen herstellt, ist von chinesischen Investoren gekauft worden. Das habe das Wirtschaftsministerium und den deutschen Gesetzgeber offensichtlich wachgerüttelt. Ein geplanter Einstieg beim Stromnetzbetreiber „50 Hertz“wurde abgeschmettert.
Beteiligungen können jetzt untersagt werden
Nach der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung können Beteiligung durch ausländische Investoren künftig untersagt werden, wenn die betroffenen Unternehmen mit sogenannter „kritischer Infrastruktur“befasst sind. Darunter werden zum Beispiel die Bereiche Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation, Informationstechnik, Gesundheitswesen, Ernährung, Finanzund Versicherungswirtschaft oder Transportwesen aufgelistet. Dies gilt im Moment ab einer geplanten Beteiligung von mehr als 25 Prozent. Interessant werde, ob diese Grenze bei der nächsten Änderung wegfallen wird. Dann würde jede ausländische Investition in deutsche Unternehmen der „kritischen Infrastruktur“genehmigungspflichtig.
Politik und Wirtschaft, so die Rechtsanwältin, sähen diese Entwicklung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Zum einen wolle man eine möglichst umfangreiche wirtschaftliche Handlungsfreiheit, zum anderen habe man kein Interesse an einem Ausverkauf deutschen Know-hows.
In der lebhaften Diskussion beklagten die Zuhörer vor allem, dass es für ausländische, vor allem chinesische Investoren wesentlich einfacher sei, in deutsche Unternehmen einzusteigen, als umgekehrt.