Zwei Handwerker wegen dreister Unterschlagung vor Gericht
Beide müssen 1800 Euro Strafe zahlen – Eine Bekannte wurde zur Falschaussage angestiftet
(R.) - Zwei Handwerker aus der Region haben sich im Ellwanger Amtsgericht wegen veruntreuender Unterschlagung verantworten müssen. Erst nach einer Ermahnung durch Richter Norbert Strecker gestanden sie, ihrem Arbeitgeber die stattliche Summe von 4855 Euro unterschlagen zu haben. Ob dieser sein Geld je wiedersieht, steht in den Sternen.
Am 6. Februar 2017 überreichte ein Bauherr den beiden Männern ein Kuvert mit 4855 Euro, die sie an einer Tankstelle dem Juniorchef der Firma, bei der sie beschäftigt waren, übergeben sollten – eine zumindest unübliche Vorgehensweise. Der wartete allerdings vergeblich. Zahllose Anrufe gingen ebenso ins Leere wie Versuche, die beiden zu Hause anzutreffen. Denn der 51-Jährige und der 48-Jährige hatten beschlossen, das Geld an sich zu nehmen. Vor Gericht behaupteten sie jedoch steif und fest, das sei Schwarzgeld gewesen. Weil sie müde gewesen seien, hätten sie sich nicht mit dem Juniorchef getroffen, sondern den Umschlag mit dem Geld in den Geschäftsbriefkasten geworfen. Ohnehin hätten sie schon lange kündigen wollen.
Warum sie sich just an diesem Tag mit dem verlockenden Kuvert in der Tasche zur Kündigung entschlossen, ohne dies dem Arbeitgeber mitzuteilen, blieb unbeantwortet: „Das hat doch ein Gschmäckle“, so Strecker. Die Aussage eines Arbeitskollegen belastete die Angeklagten schwer. „Ich rate Ihnen, ein Geständnis abzulegen. Verurteilt werden Sie sowieso“, mahnte der Richter. Kleinlaut gestanden die Angeklagten, das Geld unter sich aufgeteilt zu haben: „Sie haben gerade noch die Kurve gekriegt“, so der Richter. Beide wurden zu 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Damit sind sie nicht vorbestraft. Strecker ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe der unterschlagenen Summe an.
Bei ihrem damaligen Arbeitgeber haben sich die beiden nie wieder gemeldet. Die Staatsanwaltschaft ist bemüht, das Geld einzutreiben. Fast noch schlimmer ist, dass die Übeltäter eine Bekannte in die Sache mit hineingezogen haben. Sie hatte bei der Polizei zu ihren Gunsten ausgesagt und war als Zeugin geladen. Auf sie kommt ein Strafverfahren wegen Falschaussage zu. Hätte sie die Aussage vor Gericht wiederholt, wäre eine Haftstrafe fällig gewesen.