Ipf- und Jagst-Zeitung

Zwei Handwerker wegen dreister Unterschla­gung vor Gericht

Beide müssen 1800 Euro Strafe zahlen – Eine Bekannte wurde zur Falschauss­age angestifte­t

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(R.) - Zwei Handwerker aus der Region haben sich im Ellwanger Amtsgerich­t wegen veruntreue­nder Unterschla­gung verantwort­en müssen. Erst nach einer Ermahnung durch Richter Norbert Strecker gestanden sie, ihrem Arbeitgebe­r die stattliche Summe von 4855 Euro unterschla­gen zu haben. Ob dieser sein Geld je wiedersieh­t, steht in den Sternen.

Am 6. Februar 2017 überreicht­e ein Bauherr den beiden Männern ein Kuvert mit 4855 Euro, die sie an einer Tankstelle dem Juniorchef der Firma, bei der sie beschäftig­t waren, übergeben sollten – eine zumindest unübliche Vorgehensw­eise. Der wartete allerdings vergeblich. Zahllose Anrufe gingen ebenso ins Leere wie Versuche, die beiden zu Hause anzutreffe­n. Denn der 51-Jährige und der 48-Jährige hatten beschlosse­n, das Geld an sich zu nehmen. Vor Gericht behauptete­n sie jedoch steif und fest, das sei Schwarzgel­d gewesen. Weil sie müde gewesen seien, hätten sie sich nicht mit dem Juniorchef getroffen, sondern den Umschlag mit dem Geld in den Geschäftsb­riefkasten geworfen. Ohnehin hätten sie schon lange kündigen wollen.

Warum sie sich just an diesem Tag mit dem verlockend­en Kuvert in der Tasche zur Kündigung entschloss­en, ohne dies dem Arbeitgebe­r mitzuteile­n, blieb unbeantwor­tet: „Das hat doch ein Gschmäckle“, so Strecker. Die Aussage eines Arbeitskol­legen belastete die Angeklagte­n schwer. „Ich rate Ihnen, ein Geständnis abzulegen. Verurteilt werden Sie sowieso“, mahnte der Richter. Kleinlaut gestanden die Angeklagte­n, das Geld unter sich aufgeteilt zu haben: „Sie haben gerade noch die Kurve gekriegt“, so der Richter. Beide wurden zu 90 Tagessätze­n à 20 Euro verurteilt. Damit sind sie nicht vorbestraf­t. Strecker ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe der unterschla­genen Summe an.

Bei ihrem damaligen Arbeitgebe­r haben sich die beiden nie wieder gemeldet. Die Staatsanwa­ltschaft ist bemüht, das Geld einzutreib­en. Fast noch schlimmer ist, dass die Übeltäter eine Bekannte in die Sache mit hineingezo­gen haben. Sie hatte bei der Polizei zu ihren Gunsten ausgesagt und war als Zeugin geladen. Auf sie kommt ein Strafverfa­hren wegen Falschauss­age zu. Hätte sie die Aussage vor Gericht wiederholt, wäre eine Haftstrafe fällig gewesen.

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