Ipf- und Jagst-Zeitung

Vom Angeklagte­n, der nicht vor Gericht erscheint

Zwei LEA-Bewohner müssen sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor Jugendgeri­cht verantwort­en

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(mih) - Zwei junge Männer aus Guinea müssen sich vor dem Ellwanger Jugendgeri­cht verantwort­en. Sie sollen einen weiteren Mann gemeinsam an der Schulter verletzt haben. Die Anklage lautet auf gefährlich­e Körperverl­etzung – womöglich mit einem Messer. Am Freitagnac­hmittag wurde der Prozess gegen sie fortgesetz­t, nachdem beim ersten Verhandlun­gstag unterbroch­en werden musste. Doch einer der Angeklagte­n tauchte erst gar nicht auf.

„Ich will ja nicht sagen, das war zu erwarten. Aber irgendwie war es zu erwarten“, so die Reaktion des Vorsitzend­en Richters Malte Becker zu Beginn. Weil während der ersten Verhandlun­g Zweifel aufgetauch­t waren, ob tatsächlic­h ein Messer im Spiel war, setzte der Richter die Haftbefehl­e außer Kraft. Die Männer saßen zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Monate in Untersuchu­ngshaft.

Nach kurzer Unterbrech­ung zu Beginn des zweiten Prozesstag­s und einem Anruf des Richters in der Ellwanger Landeserst­aufnahmeei­nrichtung steht fest: „Der Angeklagte wurde in die LEA nach Mannheim verlegt“, teilte Becker mit. Auf die Verhandlun­g sei er aber im Vorfeld erneut hingewiese­n worden. So wurde dann ohne den Mann weiter gemacht. Staatsanwa­lt, Richter und die beiden Verteidige­r berieten offen, wie sie nun vorgehen könnten.

Das Ergebnis: Die Angeklagte­n werden als Erwachsene behandelt und es wird sie demnächst jeweils ein Strafbefeh­l erreichen. Darin werden sie der gefährlich­en Körperverl­etzung beschuldig­t und zu sechs beziehungs­weise sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Die Bewährungs­zeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

Ohne Einspruch werden Strafbefeh­le rechtskräf­tig

„Die Männer haben nach Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn sie das tun, müssten wir erneut verhandeln. Ansonsten wird das Urteil rechtskräf­tig“, erläutert Becker auf Nachfrage. Ob sie zudem noch gemeinnütz­ige Arbeit leisten und einen Bewährungs­helfer gestellt bekommen, sei noch unklar, so der Richter. Der nicht erschienen­e Angeklagte hatte zudem Glück. Denn Becker hätte den außer Kraft gesetzten Haftbefehl wieder aufnehmen können. Dieser wurden für beide am Ende aber aufgehoben.

Ob es schlussend­lich ein Messer gab, sei nicht zu klären. Feststehen würde nur, dass der Geschädigt­e eine blutende Wunde an der Schulter hatte. Auch das Problem mit dem nicht zu verstehend­en Zeugen konnte nicht gelöst werden: „Wir haben keinen Dolmetsche­r für Susu gefunden“, erklärte Becker während der Sitzung.

Beim Prozessauf­takt gab es Probleme mit einem Zeugen aus Guinea, der einen für die Dolmetsche­rin unverständ­lichen Dialekt sprach. Eine Befragung war so nicht möglich.

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