Vom Angeklagten, der nicht vor Gericht erscheint
Zwei LEA-Bewohner müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Jugendgericht verantworten
(mih) - Zwei junge Männer aus Guinea müssen sich vor dem Ellwanger Jugendgericht verantworten. Sie sollen einen weiteren Mann gemeinsam an der Schulter verletzt haben. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung – womöglich mit einem Messer. Am Freitagnachmittag wurde der Prozess gegen sie fortgesetzt, nachdem beim ersten Verhandlungstag unterbrochen werden musste. Doch einer der Angeklagten tauchte erst gar nicht auf.
„Ich will ja nicht sagen, das war zu erwarten. Aber irgendwie war es zu erwarten“, so die Reaktion des Vorsitzenden Richters Malte Becker zu Beginn. Weil während der ersten Verhandlung Zweifel aufgetaucht waren, ob tatsächlich ein Messer im Spiel war, setzte der Richter die Haftbefehle außer Kraft. Die Männer saßen zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Monate in Untersuchungshaft.
Nach kurzer Unterbrechung zu Beginn des zweiten Prozesstags und einem Anruf des Richters in der Ellwanger Landeserstaufnahmeeinrichtung steht fest: „Der Angeklagte wurde in die LEA nach Mannheim verlegt“, teilte Becker mit. Auf die Verhandlung sei er aber im Vorfeld erneut hingewiesen worden. So wurde dann ohne den Mann weiter gemacht. Staatsanwalt, Richter und die beiden Verteidiger berieten offen, wie sie nun vorgehen könnten.
Das Ergebnis: Die Angeklagten werden als Erwachsene behandelt und es wird sie demnächst jeweils ein Strafbefehl erreichen. Darin werden sie der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt und zu sechs beziehungsweise sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.
Ohne Einspruch werden Strafbefehle rechtskräftig
„Die Männer haben nach Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn sie das tun, müssten wir erneut verhandeln. Ansonsten wird das Urteil rechtskräftig“, erläutert Becker auf Nachfrage. Ob sie zudem noch gemeinnützige Arbeit leisten und einen Bewährungshelfer gestellt bekommen, sei noch unklar, so der Richter. Der nicht erschienene Angeklagte hatte zudem Glück. Denn Becker hätte den außer Kraft gesetzten Haftbefehl wieder aufnehmen können. Dieser wurden für beide am Ende aber aufgehoben.
Ob es schlussendlich ein Messer gab, sei nicht zu klären. Feststehen würde nur, dass der Geschädigte eine blutende Wunde an der Schulter hatte. Auch das Problem mit dem nicht zu verstehenden Zeugen konnte nicht gelöst werden: „Wir haben keinen Dolmetscher für Susu gefunden“, erklärte Becker während der Sitzung.
Beim Prozessauftakt gab es Probleme mit einem Zeugen aus Guinea, der einen für die Dolmetscherin unverständlichen Dialekt sprach. Eine Befragung war so nicht möglich.