Drogenhändlerprozess: Es bleibt zäh
Strafkammer des Ellwanger Landgerichts setzt mühsame Beweisaufnahme fort
(R.) - Es tut sich nichts Entscheidendes im Prozess gegen fünf mutmaßliche Drogendealer, die zwischen November 2017 und Anfang Februar ihr bandenmäßiges Unwesen zwischen Aalen und Nürtingen getrieben haben sollen (wir berichteten mehrfach). Die am 12. Oktober angekündigte Erklärung des Tübinger Rechtsanwalts Matthias Obermüller blieb bei der Fortsetzung des Verfahrens am Freitag aus. Die Erste Große Strafkammer am Ellwanger Landgericht setzte die zähe Beweisaufnahme mithilfe schriftlicher Protokolle der Telefonüberwachung der Angeklagten fort. Dabei sind vor allem die Dolmetscher gefragt.
Er habe, so Obermüller, sechs handschriftliche Seiten seiner Mandantin, der einzigen Frau auf der Anklagebank, noch nicht adäquat in die Erklärung aufnehmen können. Wie der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg bekannt gab, erwägt die Kammer, die Voraussetzungen einer weiteren Untersuchungshaft eines der beiden Hauptangeklagten zu überprüfen und den Haftbefehl am 12. November, dem nächsten Verhandlungstag, eventuell außer Vollzug zu setzen. Der 36-jährige Angeklagte hatte mithilfe seines Verteidigers, des Stuttgarter Rechtsanwalts Jörg Ahrens, ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er sei nicht Teil einer Bande gewesen, sondern habe eigene Kunden gehabt und im eigenen Interesse gehandelt. Für seinen mitangeklagten Landsmann, der als Kopf der Bande gilt, habe er „Gefälligkeiten“übernommen, wenn dieser im Ausland gewesen sei, sozusagen als „Team“. Seinen eigenen Kokainkonsum habe er finanziert, indem er zwei bis drei Gramm Kokain gestreckt und als fünf Gramm verkauft habe.
Ob der Mann tatsächlich auf freien Fuß kommt, hängt auch vom polizeilichen Hauptermittler ab, der am 12. November erneut als Zeuge gehört werden soll.