Ipf- und Jagst-Zeitung

Drogenhänd­lerprozess: Es bleibt zäh

Strafkamme­r des Ellwanger Landgerich­ts setzt mühsame Beweisaufn­ahme fort

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(R.) - Es tut sich nichts Entscheide­ndes im Prozess gegen fünf mutmaßlich­e Drogendeal­er, die zwischen November 2017 und Anfang Februar ihr bandenmäßi­ges Unwesen zwischen Aalen und Nürtingen getrieben haben sollen (wir berichtete­n mehrfach). Die am 12. Oktober angekündig­te Erklärung des Tübinger Rechtsanwa­lts Matthias Obermüller blieb bei der Fortsetzun­g des Verfahrens am Freitag aus. Die Erste Große Strafkamme­r am Ellwanger Landgerich­t setzte die zähe Beweisaufn­ahme mithilfe schriftlic­her Protokolle der Telefonübe­rwachung der Angeklagte­n fort. Dabei sind vor allem die Dolmetsche­r gefragt.

Er habe, so Obermüller, sechs handschrif­tliche Seiten seiner Mandantin, der einzigen Frau auf der Anklageban­k, noch nicht adäquat in die Erklärung aufnehmen können. Wie der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg bekannt gab, erwägt die Kammer, die Voraussetz­ungen einer weiteren Untersuchu­ngshaft eines der beiden Hauptangek­lagten zu überprüfen und den Haftbefehl am 12. November, dem nächsten Verhandlun­gstag, eventuell außer Vollzug zu setzen. Der 36-jährige Angeklagte hatte mithilfe seines Verteidige­rs, des Stuttgarte­r Rechtsanwa­lts Jörg Ahrens, ein umfassende­s Geständnis abgelegt. Er sei nicht Teil einer Bande gewesen, sondern habe eigene Kunden gehabt und im eigenen Interesse gehandelt. Für seinen mitangekla­gten Landsmann, der als Kopf der Bande gilt, habe er „Gefälligke­iten“übernommen, wenn dieser im Ausland gewesen sei, sozusagen als „Team“. Seinen eigenen Kokainkons­um habe er finanziert, indem er zwei bis drei Gramm Kokain gestreckt und als fünf Gramm verkauft habe.

Ob der Mann tatsächlic­h auf freien Fuß kommt, hängt auch vom polizeilic­hen Hauptermit­tler ab, der am 12. November erneut als Zeuge gehört werden soll.

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