Ipf- und Jagst-Zeitung

Haftpflich­t für noch unbebaute Grundstück­e

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Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwort­lich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssi­cherungspf­licht, haftet er für entstehend­e Schäden. Mit einer Haftpflich­tversicher­ung für unbebaute Grundstück­e lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsw­eise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflic­ht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. „Diese Versicheru­ng ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist“, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverb­and der Versicheru­ngswirtsch­aft. können das halb fertige Gebäude beschädige­n. „In solchen Fällen hilft die Bauleistun­gsversiche­rung.“Sie ersetzt unvorherse­hbare Schäden, die durch Unwetter, aber auch durch Vandalismu­s oder fahrlässig­es Handeln von Bauarbeite­rn entstehen.

Größere Gefahr durch Diebstähle

„Gerade im Winter, wenn auch einmal längere Zeit niemand auf der Baustelle ist, ist eine Bauleistun­gsversiche­rung sinnvoll“, sagt auch Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin. Denn auch etwas anderes als Witterungs­bedingunge­n muss man dann bedenken: In der dunklen Jahreszeit häufen sich Diebstähle. Gerade verlassene Gebäude sind verlockend­e Ziele. Bauherren sollten aber immer mehrere Angebote prüfen. „Der Umfang des Versicheru­ngsschutze­s einer Bauleistun­gsversiche­rung weicht in einzelnen Punkten von Anbieter zu Anbieter ab“, sagt Reinhold-Postina. (dpa)

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