Haftpflicht für noch unbebaute Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. „Diese Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist“, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. können das halb fertige Gebäude beschädigen. „In solchen Fällen hilft die Bauleistungsversicherung.“Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter, aber auch durch Vandalismus oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern entstehen.
Größere Gefahr durch Diebstähle
„Gerade im Winter, wenn auch einmal längere Zeit niemand auf der Baustelle ist, ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll“, sagt auch Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Denn auch etwas anderes als Witterungsbedingungen muss man dann bedenken: In der dunklen Jahreszeit häufen sich Diebstähle. Gerade verlassene Gebäude sind verlockende Ziele. Bauherren sollten aber immer mehrere Angebote prüfen. „Der Umfang des Versicherungsschutzes einer Bauleistungsversicherung weicht in einzelnen Punkten von Anbieter zu Anbieter ab“, sagt Reinhold-Postina. (dpa)