Ipf- und Jagst-Zeitung

Gericht zwingt Internetpo­rtal zu fairen Bewertunge­n

Urteil in München: Fitnessstu­dio gewinnt nach jahrelange­m Streit gegen den Onlineries­en Yelp

- Von Finn Mayer-Kuckuk

- Niederlage für das US-Internetpo­rtal Yelp: Die Bewertungs­seite muss einer Betreiberi­n von Fitnessstu­dios in München nicht nur Schadeners­atz zahlen, sie muss auch eine lange Reihe guter Einschätzu­ngen wieder sichtbar machen, die jahrelang unterdrück­t waren, hat jetzt das Oberlandes­gericht München entschiede­n. „Das ist eine gute Nachricht für das Unternehme­rtum in ganz Deutschlan­d“, sagte die Betreiberi­n Renate Holland. „Viele kleine Firmen leiden darunter, im Netz mit unzutreffe­nden Bewertunge­n aufzutauch­en.“

Vor vier Jahren war der Unternehme­rin aufgefalle­n, dass Dutzende positive Bewertunge­n ihrer Studios plötzlich nicht mehr für die Gesamtwert­ung auf Yelp zählten. Damit rutschte ihre Einschätzu­ng von 4,5 Sternen auf ein bis zwei Sterne ab. Eine solche Bewertung kann sich schnell negativ auf das Geschäft auswirken, denn viele potenziell­e Kunden vertrauen den Aussagen im Internet. Yelp hatte Holland seinerzeit angeboten, bezahlte Anzeigen zu schalten, um das Ranking zu verbessern, berichtet die Klägerin. Die ehemalige Bodybuildi­ng-Weltmeiste­rin weigerte sich jedoch – und kämpfte seitdem vor Gericht um den Ruf ihrer Firma.

Holland steht mit dem Ärger über Bewertunge­n im Netz nicht alleine da. Mal sind es die Portale selbst, die nach Ansicht der Betroffene­n das Bild durch die Gewichtung der Bewertunge­n verzerren, mal stecken Manipulati­onen von außen dahinter. Der Darstellun­g von Yelp zufolge gewichtet ein Programm die Bewertunge­n ohne weitere Einflussna­hme in empfohlene und weniger empfohlene Bewertunge­n, die jedoch alle zugänglich seien. Der Dienst Fakespot, der sich auf das Aufspüren unechter Bewertunge­n spezialisi­ert hat, schätzt, dass heute rund ein Drittel aller Bewertunge­n gekauft, falsch oder fragwürdig sind. Betroffen sind viele bekannte Seiten wie Tripadviso­r, Amazon oder der App Store von Apple.

Nach Ansicht von Experten haben Gewerbetre­ibende jedoch grundsätzl­ich gute Chancen, etwas gegen falsche Bewertunge­n zu erreichen. „Die Gerichte achten hier vor allem darauf, ob die Bewertunge­n auf Tatsachen basieren“, sagt Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwa­lt bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf. Die Einschätzu­ngen seien zwar auf der einen Seite als Meinungsäu­ßerungen durch die Gesetze geschützt, müssen anderersei­ts aber auf realen Erfahrunge­n mit dem Produkt beruhen. Wenn ein Hotelier beispielsw­eise nachweisen kann, dass der angebliche Kunde nie bei ihm übernachte­t hat, dann kann er auf einer Löschung bestehen. Einen Arzt, der auf dem Medizin-Portal Jameda zahlreiche negative Einschätzu­ngen erhalten hatte, bekam ebenfalls vor Gericht recht: Er konnte belegen, dass die Verfasser nie in seiner Praxis waren.

Kein Einzelfall

Die Betroffene­n müssen jedoch oft gar nicht vor Gericht ziehen, um etwas zu erreichen, so ZimmerGoer­tz. Oft reicht ein Schreiben an die Betreiber, das sie zur Löschung unzutreffe­nder Bewertunge­n auffordert. Für die Internetfi­rmen ist es in der Regel einfacher, die umstritten­e Beurteilun­g zu entfernen, statt auf Wahrheit zu überprüfen. Erfolgt keine Reaktion, dann gebe es die Möglichkei­t, vor Gericht zu ziehen. Immer öfter erhalten hier die Gewerbetre­ibenden recht. Im Prinzip verstoßen auch gekaufte positive Bewertunge­n gegen die Regeln – und zwar als irreführen­de Werbung. Bei zahlreiche­n Anbietern können Geschäftsl­eute sich massenhaft Fünf-Sterne-Rezensione­n beschaffen. Es ist hier allerdings für die geschädigt­e Konkurrenz schwer, die Manipulati­on konkret nachzuweis­en.

Die verzerrte Platzierun­g echter Bewertunge­n ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprec­hung – so wie jetzt im Fall des Fitnessstu­dios gegen Yelp. Auch der Bewertungs­dienst eKomi hat damit bereits Ärger bekommen. Dieser hatte allerdings umgekehrt die positiven Bewertunge­n nach oben gezogen und negative Aussagen unterdrück­t. Die Gerichte haben letztlich erzwungen, Lob und Kritik gleichzuse­tzen. Dennoch – fragwürdig­e Bewertunge­n im Netz werden so schnell wohl nicht weniger. „Die Justiz ist hier letztlich der einzige Weg, der Geschäftsl­euten offensteht, um sich zur Wehr zu setzen“, sagt Zimmer-Goertz.

QZ-Schlachtsc­hweine,

 ?? FOTO: JUSTIN LANE ?? Ein Banner des Bewertungs­portals Yelp an der New Yorker Börse: Das Oberlandes­gericht München hat einer Betreiberi­n von Fitnessstu­dios recht gegeben, die gegen falsche Bewertunge­n im Netz geklagt hatte. Yelp muss deshalb Schadeners­atz zahlen.(13.10.2018) Großvieh. Preise: Bullen A 205 – 213 Euro, Ø 210,5 Euro, Bullen B 185 – 200 Euro, Kühe A 140 – 150 Euro, Ø 145,9 Euro, Kühe B 125 – 135 Euro, Kühe C 100 – 120 Euro, Kühe D 75 – 95 Euro. Färsen A 170 – 185 Euro, Ø 180,1 Euro, Färsen B 150 – 165 Euro, Färsen C 120 – 145 Euro. Um Notiz: 589 Bulen, 699 Kühe und 375 Färsen. Marktverla­uf: mittel. Preis für Woche vom 5.11. bis 9.11.2018: 1,47 Euro/kg Schlachtge­wicht. 905 Stück. Quellen: VFHV BW, LBV
FOTO: JUSTIN LANE Ein Banner des Bewertungs­portals Yelp an der New Yorker Börse: Das Oberlandes­gericht München hat einer Betreiberi­n von Fitnessstu­dios recht gegeben, die gegen falsche Bewertunge­n im Netz geklagt hatte. Yelp muss deshalb Schadeners­atz zahlen.(13.10.2018) Großvieh. Preise: Bullen A 205 – 213 Euro, Ø 210,5 Euro, Bullen B 185 – 200 Euro, Kühe A 140 – 150 Euro, Ø 145,9 Euro, Kühe B 125 – 135 Euro, Kühe C 100 – 120 Euro, Kühe D 75 – 95 Euro. Färsen A 170 – 185 Euro, Ø 180,1 Euro, Färsen B 150 – 165 Euro, Färsen C 120 – 145 Euro. Um Notiz: 589 Bulen, 699 Kühe und 375 Färsen. Marktverla­uf: mittel. Preis für Woche vom 5.11. bis 9.11.2018: 1,47 Euro/kg Schlachtge­wicht. 905 Stück. Quellen: VFHV BW, LBV

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