Ipf- und Jagst-Zeitung

Der Eurostabil­itätspakt

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Der Eurostabil­itätspakt erlaubt ein Haushaltsd­efizit von maximal drei Prozent der Wirtschaft­sleistung. Italiens angepeilte Neuverschu­ldung ist zwar dreimal so hoch wie vereinbart, bleibt aber mit 2,4 Prozent eigentlich im Rahmen der Vorgabe – anders als beispielsw­eise Deutschlan­d und Frankreich in den Jahren 2002 und 2003. Die Regierunge­n in Berlin und Paris überschrit­ten damals den Drei-Prozent-Grenzwert. Einem Defizitver­fahren entgingen sie trotzdem, weil sie versprache­n, die Neuverschu­ldung 2005 unter den Grenzwert zu drücken. Landes Sorgen. Die sogenannte

Schuldenqu­ote – das Verhältnis der öffentlich­en Gesamtschu­lden gemessen am Bruttoinla­ndsprodukt – soll nach EU-Vorgaben 60 Prozent nicht überschrei­ten. Italien ist aber mit 131 Prozent oder 2,3 Billionen Euro doppelt so hoch verschulde­t.

Außerdem erwartet die EUKommissi­on, dass die im italienisc­hen Haushalt vorgesehen­en Pläne zu einer deutlich höheren

Neuverschu­ldung führen dürften, als von der Regierung in Rom berechnet. Demnach könnte das Defizit 2019 bei 2,9 Prozent liegen und 2020 auf 3,1 Prozent anwachsen – also oberhalb der EU-Defizit-Obergrenze von 3,0 Prozent.(dpa/AFP/sz)

Im Fall von Italien bereitet der EU-Kommission vor allem der bestehende Schuldenbe­rg des

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