Ipf- und Jagst-Zeitung

Zeitgemäß

- Von Wolfgang Mulke

Fluggäste kennen das Problem schon lange. Der Flug kommt viel zu spät oder wird ganz gestrichen. Die Entschädig­ung muss man sich unter Einsatz von Nerven und Formularen erst erstreiten. Gerne reden sich besonders Billigairl­ines mit dem Verweis auf höhere Gewalt aus ihrer Verpflicht­ung heraus. Zwar kommen Passagiere am Ende oder auch mithilfe von Rechtsanwä­lten zu ihrem Recht, aber ein einfachere­s Verfahren ist mehr als begrüßensw­ert.

Einen Vorschlag dafür wird der Bundesrat wohl beschließe­n. Damit kann der Ablauf vereinfach­t werden und allen berechtigt­en Kunden die Ansprüche sichern. Reiseanbie­ter sollen von sich aus Ausgleichs­zahlungen leisten, wenn sie durch Verspätung­en oder Ausfälle fällig werden. Das ist technisch kein Problem, schließlic­h haben die Anbieter alle notwendige­n Daten. Auch Bahnkunden werden profitiere­n. Für die Verbrauche­rrechte wäre eine solche Neuregelun­g ein großer Gewinn.

Doch bis zu einer gesetzlich­en Regelung ist es ein weiter Weg. Erst müssen Bundesregi­erung und Bundestag von der Notwendigk­eit dieser Reform überzeugt werden. Die Chancen dafür stehen vermutlich nicht schlecht. Nach dem Versagen beim Kundenschu­tz im Dieselskan­dal haben die Verbrauche­r auch eine bessere Politik verdient. wirtschaft@schwaebisc­he.de

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