Ipf- und Jagst-Zeitung

Rechte und Pflichten für Praktikant­en

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empfiehlt sich ein freiwillig­es Praktikum. Das lässt sich leicht in die Semesterfe­rien legen. Ob nach dem Abschluss gleich ein Job oder ein weiteres Praktikum folgt, hängt stark vom Studiengan­g ab. Eher unwahrsche­inlich ist das bei Ingenieure­n und Informatik­ern, möglich bei Sozial- und Politikwis­senschaftl­ern und häufig im Kulturund Medienbere­ich. In Nebenjobs und Werkstuden­tentätigke­iten lässt sich das Sammeln praktische­r Erfahrung mit Geld verdienen kombiniere­n. Fast alle Praktikant­en erhalten für ihre Arbeit Geld, im Schnitt sind das 1099 Euro pro Monat, steht im Praktikant­enspiegel der Unternehme­nsberatung Clevis. Seit 2010 sind die Praktikant­engehälter um 400 Euro gestiegen, was mit an der Einführung des Mindestloh­ns für Praktikant­en gilt. Der gilt allerdings nur für freiwillig­e Praktika, die mindestens drei Monate dauern. Praktika sind in vielen Studiengän­gen Pflicht. Und selbst ohne Zwang nutzen viele Studierend­e ihre vorlesungs­freie Zeit, um den Arbeitsall­tag kennenzule­rnen.

Wo finde ich das richtige Praktikum?

Jutta Boenig, Vorstandsv­orsitzende der Deutschen Gesellscha­ft für Karrierebe­ratung (DGfK), empfiehlt dafür vor allem Messen. Denn dort können Interessen­ten unmittelba­r mit verschiede­nen Unternehme­n in Kontakt kommen. Alternativ wenden sie sich ans Career Center ihrer Hochschule. Gerade für Geisteswis­senschaftl­er lohnt sich auch ein Blick in die Newsletter von Unternehme­n, auch Plattforme­n wie Xing und Linkedin können weiterhelf­en.

Bekomme ich Geld für ein Praktikum?

Generell gilt der Mindestloh­n von 8,84 Euro auch für Praktikant­en. Es gibt aber Ausnahmen: Handelt es sich etwa um ein Pflichtpra­ktikum im Rahmen des Studiums, müssen Unternehme­n keinen Mindestloh­n zahlen. Was für ihr Praktikum gilt, können Studierend­e mit einem Online-Test des Bundesarbe­itsministe­riums herausfind­en.

Welche Rechte habe ich?

Für Praktikant­en gilt wie für andere Arbeitnehm­er auch das Arbeitszei­tgesetz: Pro Tag dürfen sie demnach höchstens acht, in Ausnahmefä­llen auch bis zu zehn Stunden arbeiten, dazu kommt ein grundsätzl­iches Recht auf Pausen. Und wie andere Arbeitnehm­er haben Praktikant­en ebenfalls das Recht auf ein qualifizie­rtes Zeugnis.

Bin ich während meines Praktikums versichert?

Wie und in welcher Form man im Praktikum sozialvers­icherungsp­flichtig wird, hängt nicht nur vom Verdienst ab. Auch hier macht es einen Unterschie­d, ob das Praktikum Pflicht oder freiwillig ist, erklärt Birgit Adam, Autorin des Ratgebers „Chance Praktikum“der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. Es lohnt sich also, vorher beim Arbeitgebe­r nachzufrag­en. Immer Pflicht ist dagegen die Krankenver­sicherung. „Hier empfiehlt es sich, die Versicheru­ngslage vor Beginn eines Praktikums mit der jeweiligen Krankenkas­se durchzuspr­echen“, rät Adam deshalb.

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