Ipf- und Jagst-Zeitung

Bürgerinit­iative sieht Willen der Bürger missachtet

Lärmbeläst­igung durch Windpark Rosenberg-Süd ist Thema im Ortschafts­rat

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(R.) Bereits im Oktober/November 2017 haben sich Anwohner aus Hinterbran­d und Matzengehr­en über Lärmbeläst­igung durch den Windpark Rosenberg-Süd beschwert. Die Bürgerinit­iative Windkraft mit Vernunft hatte den Gemeindera­t deshalb um Unterstütz­ung gebeten. Bei privaten Messungen sei festgestel­lt worden, dass Lärmgrenzw­erte zum Teil erheblich überschrit­ten würden, sagte Ortschafts­rat Martin Gantner (Freie Wähler) im Ortschafts­rat Schrezheim unterm Punkt Sonstiges. Passiert sei bisher nichts.

Bis heute gebe es keine offizielle Abnahmemes­sung. Das Landratsam­t habe sogenannte Orientieru­ngsmessung­en an verschiede­nen anderen Orten, bei Tag und geringer Windgeschw­indigkeit durchgefüh­rt. Daher seien sie nicht aussagekrä­ftig. Statt zu messen, sei ein weiteres Gutachten zur Schallprog­nose in Auftrag gegeben worden. Das habe der Betreiber EnBW selbst erstellt. Die Anwohner hätten in der Nacht vom 7. auf den 8. Mai zwischen 22 und 6 Uhr einen Durchschni­ttswert von 46,56 Dezibel und regelmäßig­en Spitzenwer­ten von 50 Dezibel gemessen. Zulässig seien 45 Dezibel.

Selbst bei geschlosse­nen Fenstern und bei wenig Wind sei das surrende Pfeifgeräu­sch der Windräder zu hören. Die Folge seien Schlafstör­ungen, Kopfschmer­zen, Migräne, Schwindel, Ohrendruck und eine Beeinträch­tigung der Lebensqual­ität.

In einem Schreiben, das Gantner im Ortschafts­rat vorlegte, prangert die BI die „Verstricku­ngen des Landrats als stellvertr­etendem Aufsichtsr­atsvorsitz­endem einer hundertpro­zentigen EnBW-Tochter“an. Gantner vertrat die Ansicht, dass wegen der fehlenden Abnahmemes­sung eine Bedingung für die Genehmigun­g des Windparks nicht erfüllt sei.

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