Höheres Baukindergeld für Bauvorhaben im Ortskern
(jubl) - Dank seines Zukunftskonzeptes, das mit aktiver Bürgerbeteiligung erstellt wurde, ist Kirchheim seit 2018 als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Ein Teilziel ist der Erhalt lebendiger und funktionsfähiger Ortskerne mit zeitgemäßem Wohnraum. Um das Wohnen im ländlichen Innenbereich auch für junge Familien attraktiv zu machen, werden solche Maßnahmen neben den ELR-Mitteln mit weiteren Fördermitteln unterstützt.
Um Alternativen zu neuen Baugebieten bieten zu können, möchte Kirchheim das Wohnen im Ortskern zusätzlich fördern. Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Baukindergeld von aktuell 1500 Euro pro Kind und maximal 5000 Euro pro Familie für Bauvorhaben im Innenbereich auf 3000 Euro pro Kind und maximal 8000 Euro pro Familie zu erhöhen. Bei der Abgrenzung des Innenbereichs will man sich an die ELRVorgaben anpassen. Aktuell hält die Gemeinde in der Huftenstraße ein entwicklungsfähiges Grundstück vor. Ein weiteres Grundstück im Innenbereich, das Gelände der ehemaligen Gasthauses „Bretzge“, soll ebenfalls in Wert gesetzt werden. Um hier Planungssicherheit zu erhalten, wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, ein Angebot der Firma HPC Consult Harburg über ein Bodengutachten zum Preis von 13 500 Euro netto anzunehmen.