Wende im Fall Sami A.
Tunesischer Gefährder muss nicht zurückgeholt werden
GELSENKIRCHEN (AFP) - Der abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nun doch nicht aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte in seinem Urteil am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und hob das Abschiebeverbot für A. bis auf Weiteres auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zur Begründung erklärten die Richter, die Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung des Tunesiers in seiner Heimat sei nicht mehr wahrscheinlich.
Der zuletzt in Bochum lebende A., ehemals Leibwächter des damaligen Topterroristen Osama bin Laden, war am 13. Juli abgeschoben worden. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.
(dpa) - Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs und hebt umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter wieder auf. Das Warschauer Parlament verabschiedete am Mittwoch im Eilverfahren einen entsprechenden Gesetzentwurf, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändert und ihnen den Dienst wieder erlaubt. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweilig an, umstrittene Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter für oberste Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt hatte. Dadurch waren nach Ansicht von Kritikern mehr als 20 missliebige Juristen in den Ruhestand geschickt worden. Die EUKommission sah daraufhin die Unabhängigkeit der polnischen Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.