Ipf- und Jagst-Zeitung

Wende im Fall Sami A.

Tunesische­r Gefährder muss nicht zurückgeho­lt werden

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GELSENKIRC­HEN (AFP) - Der abgeschobe­ne mutmaßlich­e Islamist Sami A. muss nun doch nicht aus Tunesien nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden. Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen folgte in seinem Urteil am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf) und hob das Abschiebev­erbot für A. bis auf Weiteres auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zur Begründung erklärten die Richter, die Gefahr der Folter und der unmenschli­chen Behandlung des Tunesiers in seiner Heimat sei nicht mehr wahrschein­lich.

Der zuletzt in Bochum lebende A., ehemals Leibwächte­r des damaligen Topterrori­sten Osama bin Laden, war am 13. Juli abgeschobe­n worden. Tags zuvor hatte das Verwaltung­sgericht in Gelsenkirc­hen ein Abschiebev­erbot verhängt, weil dem als islamistis­cher Gefährder eingestuft­en Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.

(dpa) - Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäisch­en Gerichtsho­fs und hebt umstritten­e Zwangspens­ionierunge­n oberster Richter wieder auf. Das Warschauer Parlament verabschie­dete am Mittwoch im Eilverfahr­en einen entspreche­nden Gesetzentw­urf, der den rechtliche­n Status zwangspens­ionierter Richter ändert und ihnen den Dienst wieder erlaubt. Allerdings waren die betroffene­n Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgeke­hrt. Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweili­g an, umstritten­e Zwangspens­ionierunge­n sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrun­d war ein umstritten­es Gesetz, mit dem Polens Regierungs­partei Recht und Gerechtigk­eit PiS das Renteneint­rittsalter für oberste Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesen­kt hatte. Dadurch waren nach Ansicht von Kritikern mehr als 20 missliebig­e Juristen in den Ruhestand geschickt worden. Die EUKommissi­on sah daraufhin die Unabhängig­keit der polnischen Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

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