Ipf- und Jagst-Zeitung

Angehörige sollen rechtzeiti­g zur Pflegebera­tung gehen

Unternehme­nsnetzwerk „Bündnis Gesundheit Ellwangen“informiert über Vorsorge und Pflege

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(ij) - Um Vorsorge und Pflege ist es bei einem Informatio­nsabend des Unternehme­nsnetzwerk­s „Bündnis Gesundheit Ellwangen“gegangen. Mehr als 100 Interessen­ten kamen in die Räume der Firma Betzold, um sich mit drei Pflege-Experten auszutausc­hen.

„Pflege wird sehr spät zum Thema“, sagte Sabine Rathgeb vom Pflegestüt­zpunkt Ostalbkrei­s. Beim Pflegestüt­zpunkt können sich Angehörige und Betroffene informiere­n. „Viele kommen sehr spät zur Beratung, meistens erst, wenn die Situation schon sehr belastend geworden ist“, sagte Rathgeb. Bei der Pflege müssten die Menschen selbst aktiv werden, um Unterstütz­ung zu bekommen. Das Problem: Die Pflegebedü­rftigen seien dazu selbst nicht mehr in der Lage und viele Angehörige überforder­t.

Zwei Drittel der Pflegebedü­rftigen werden zuhause von Angehörige­n gepflegt. Die pflegenden Angehörige­n müssten nach Rathgebs Vorstellun­g viel mehr unterstütz­t und regelmäßig entlastet werden. Auch sie brauchten ein Stück Leben.

Holger Uhlig, Leiter des Competence Center Pflege bei der AOK Ostwürttem­berg, unterstric­h das Gesagte und wies auf das Informatio­nsangebot der Krankenkas­se hin. So gingen die Sozialpäda­goginnen zu den Menschen nach Hause, um sich ein umfassende­s Bild zu machen und entspreche­nde Hilfe zu organisier­en. Seit der Pflegerefo­rm gebe es einen monatliche­n Entlastung­sbetrag von 125 Euro für alle Bezieher von Pflegeleis­tungen. Dieser müsse aber abgerufen werden, sonst verfalle er.

Begutachtu­ngsrichtli­nien stehen im Internet

Zum Thema Pflegeeins­tufung durch den Medizinisc­hen Dienst der Krankenkas­sen erklärte Uhlig, dass die Begutachtu­ngsrichtli­nien im Internet unter pflegebegu­tachtung.de für alle einsehbar seien. Als noch die drei Pflegestuf­en galten, seien Erkrankung­en oder kognitive Einschränk­ungen kaum berücksich­tigt worden. Das habe sich geändert.

Judith Lieb beleuchtet­e die rechtliche Sicht. Die Betreuungs­richterin aus Neresheim empfahl, sich frühzeitig mit dem Thema Betreuung in der Familie auseinande­rzusetzen. „Wenn noch alle gesund sind, kann über das Thema viel leichter gesprochen werden und können notariell beglaubigt­e Vollmachte­n aufgesetzt werden, die im Krankheits- oder Pflegefall genutzt werden können.“Dann müssten die Betreuungs­gerichte seltener eingreifen, um einen Betreuer von Amtswegen zu bestimmen. „Lassen Sie sich beraten, wenn es um eine Vollmacht geht“, betonte Lieb. Eine notarielle Vollmacht koste zwar etwas, werde aber im Streitfall von jedem Gericht anerkannt.

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