Obdachlosen zu Tode geprügelt
Saufgelage eskaliert: Der Fall aus Heidenheim wird vor dem Landgericht Ellwangen verhandelt
- Der Fall hat für Schlagzeilen gesorgt: In der Nacht zum 3. Juni ist ein 48-jähriger Mann in einer städtischen Obdachlosenunterkunft in Heidenheim gewaltsam zu Tode gekommen. Drei Bekannte des 48-Jährigen wurden wenige Stunden später festgenommen. Gegen zwei von ihnen erhärtete sich der Verdacht. Der Jüngere nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben. Sein mutmaßlicher Mittäter muss sich wegen Totschlags vor der Ersten Schwurgerichtskammer im Ellwanger Landgericht verantworten.
Der Angeklagte ist klein, schmächtig, trägt Brille und Dutt und wirkt harmlos. Bis auf spärliche Angaben zur Person schweigt der berufslose 33-Jährige und lässt seinen Pflichtverteidiger reden, den Tübinger Rechtsanwalt Matthias Obermüller. Die Anklage wiegt schwer. Nach Konsum von Bier und Wodka soll es im Zimmer des 48-Jährigen zum Streit mit den beiden mutmaßlichen Tätern gekommen sein, die ihn öfter zu Saufgelagen besucht hatten. Ein Messer wurde gezückt und dem Opfer Schnittwunden beigebracht. Als der wehrlose Mann zu Boden ging, wurde er so heftig geschlagen und getreten, dass er zahllose Verletzungen erlitt und seine Lungen kollabierten.
Gegen seine Widersacher habe er keine Chance gehabt, sagte sein Bettnachbar aus, der alles miterlebt hatte und einen Mitbewohner zu Hilfe rief, der die Rettungsleitstelle alarmierte – zu spät. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Warum hat er nicht früher eingegriffen? Er habe „Hört auf!“gerufen, sagte der 47-Jährige aus, aber Angst gehabt und sei zu betrunken gewesen, um etwas tun zu können (3,9 Promille, wie später festgestellt wurde).
Zeuge: Beide haben auf das Opfer eingeprügelt
Der Jüngere sei der Aktivere gewesen, aber beide hätten bis zum Schluss auf das Opfer eingeprügelt. Auf Obermüllers Frage, warum er selbst Blut ander Hand gehabt habe, geriet der Zeuge in Rage: Er habe seinem röchelnden Bettnachbarn nur den Puls gefühlt und mit der Tat nichts zu tun.
Der Verteidiger erklärte, es sei wegen des Arbeitslosengeldes seines Mandanten zum Streit gekommen. Sein Mandant habe angenommen, sein Kumpel habe es ihm bei einem Besuch gestohlen. Der Angeklagte habe das Opfer zwar geohrfeigt, sei aber geschockt gewesen wegen des vielen Bluts. Neben Alkohol habe er auch Ecstasy konsumiert und keinen klaren Gedanken fassen können. Er sei davon ausgegangen, sein Kumpel lebe noch, als er das Zimmer verließ. Er bedauere zutiefst, was geschehen sei. Allerdings wollen weitere Bekannte die beiden wenig später bei bester Laune gesehen haben, wenn auch sternhagelvoll.
Hatte der Angeklagte nur eine Nebenrolle in jener Nacht? War der, der sich das Leben nahm, der eigentliche Täter? Zeugen beschreiben ihn als groß, kräftig und respekteinflößend. Außerdem soll er seine blutige Kleidung und Schuhe später im Müll entsorgt haben. Er habe sich alles reingeknallt, was er kriegen konnte, sagte ein Zeuge aus.
Der Prozess wird am Freitag mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen und zwei Sachverständigen des Landeskriminalamts fortgesetzt.