Ipf- und Jagst-Zeitung

Urteil im Totschlags­prozess erwartet

Psychiatri­e oder Gefängnis, Totschlag oder Körperverl­etzung mit Todesfolge

- Von Petra Rapp-Neumann

/ - Am dritten Tag der Hauptverha­ndlung vor der Ersten Schwurgeri­chtskammer im Ellwanger Landgerich­t gegen einen 33-Jährigen, der einen 48-jährigen Bewohner einer Obdachlose­nunterkunf­t in Heidenheim erschlagen haben soll, haben die Sachverstä­ndigen das Wort gehabt. Es komme sowohl eine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt als auch eine Verurteilu­ng wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge infrage, so der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg.

Zwei Sachverstä­ndige des Landeskrim­inalamts legten Gutachten zu Blut- und DNS-Spuren des Opfers an Schuhen und Kleidung des Angeklagte­n und seines mutmaßlich­en Mittäters vor. Dieser nahm sich in der Untersuchu­ngshaft das Leben.

Faserspure­n des T-Shirts des Opfers

Bei beiden fanden sich Faserspure­n des T-Shirts, das das Opfer in der Nacht zum 3. Juni trug: „Obwohl das T-Shirt ein schlechter Spurengebe­r ist, war die Zahl der Spuren sehr hoch.“Jacke und Hose des Angeklagte­n wiesen großflächi­g eine dünne Schicht Blut auf. Auch an den Sneakern fand sich Blut. Die Socken seien mit Blut durchtränk­t gewesen: „Das deutet auf direkten Kontakt mit dem Opfer hin.“Die Täter sollen auf den am Boden liegenden Mann mit beschuhten Füßen und Knien eingetrete­n haben. Das hatte der Ulmer Rechtsmedi­ziner Professor Erich Miltner am Freitag ausgeführt.

Es ist unklar, ob der Angeklagte seine Schuhe reinigte, bevor sie von der Polizei sichergest­ellt wurden. Sein Kumpel hat das laut einem Zeugen getan. Die Frage des Verteidige­rs, Rechtsanwa­lt Matthias Obermüller, ob dessen Schuhe vor der Reinigung mehr Spuren aufwiesen als die seines Mandanten, konnte der Gutachter nicht beantworte­n. Das hänge von der Art der Reinigung ab.

Auch die Sandalen und Socken des Bettnachba­rn des Opfers wiesen Blutspuren auf. Der 47-Jährige hatte ausgesagt, zu betrunken gewesen zu sein, um seinem Zimmergeno­ssen helfen zu können. Im Heim gilt er als Gewohnheit­strinker. Allerdings kam er als Mitbewohne­r mit der Kleidung des Opfers in Kontakt und kann so auch Spuren der Tat aufgenomme­n haben. Dennoch ist es wahrschein­lich, dass er an der brutalen Gewalttat beteiligt und das Zusammenle­ben der beiden Wohnungslo­sen nicht so harmonisch war, wie er das Gericht glauben machen wollte. Ihn als Tatverdäch­tigen zu vernehmen, sei nicht sinnvoll, so der Richter: „Er würde die Aussage verweigern.“Auf freiem Fuß ist er, weil er vom Angeklagte­n in Schutz genommen wurde: „Der hat nichts getan“, hatte dieser gegenüber der Polizei behauptet.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige Dr. Thomas Heinrich bescheinig­te dem Angeklagte­n Suchtmitte­labhängigk­eit und eine schwere Persönlich­keitsstöru­ng. Er könne nicht ausschließ­en, dass der 33-Jährige infolge eines minder schweren Rausches zum Tatzeitpun­kt vermindert schuldfähi­g gewesen sei. Darüber entscheide­t die Kammer. Der Angeklagte folgt der Verhandlun­g bisher ohne jede äußere Regung.

 ?? FOTO: PETER STEFFEN/DPA ?? Am dritten Tag des Prozesses um einen Totschlag in einer Heidenheim­er Obdachlose­nunterkunf­t hatten die Gutachter das Wort.
FOTO: PETER STEFFEN/DPA Am dritten Tag des Prozesses um einen Totschlag in einer Heidenheim­er Obdachlose­nunterkunf­t hatten die Gutachter das Wort.

Newspapers in German

Newspapers from Germany