Urteil im Totschlagsprozess erwartet
Psychiatrie oder Gefängnis, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge
/ - Am dritten Tag der Hauptverhandlung vor der Ersten Schwurgerichtskammer im Ellwanger Landgericht gegen einen 33-Jährigen, der einen 48-jährigen Bewohner einer Obdachlosenunterkunft in Heidenheim erschlagen haben soll, haben die Sachverständigen das Wort gehabt. Es komme sowohl eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge infrage, so der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg.
Zwei Sachverständige des Landeskriminalamts legten Gutachten zu Blut- und DNS-Spuren des Opfers an Schuhen und Kleidung des Angeklagten und seines mutmaßlichen Mittäters vor. Dieser nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben.
Faserspuren des T-Shirts des Opfers
Bei beiden fanden sich Faserspuren des T-Shirts, das das Opfer in der Nacht zum 3. Juni trug: „Obwohl das T-Shirt ein schlechter Spurengeber ist, war die Zahl der Spuren sehr hoch.“Jacke und Hose des Angeklagten wiesen großflächig eine dünne Schicht Blut auf. Auch an den Sneakern fand sich Blut. Die Socken seien mit Blut durchtränkt gewesen: „Das deutet auf direkten Kontakt mit dem Opfer hin.“Die Täter sollen auf den am Boden liegenden Mann mit beschuhten Füßen und Knien eingetreten haben. Das hatte der Ulmer Rechtsmediziner Professor Erich Miltner am Freitag ausgeführt.
Es ist unklar, ob der Angeklagte seine Schuhe reinigte, bevor sie von der Polizei sichergestellt wurden. Sein Kumpel hat das laut einem Zeugen getan. Die Frage des Verteidigers, Rechtsanwalt Matthias Obermüller, ob dessen Schuhe vor der Reinigung mehr Spuren aufwiesen als die seines Mandanten, konnte der Gutachter nicht beantworten. Das hänge von der Art der Reinigung ab.
Auch die Sandalen und Socken des Bettnachbarn des Opfers wiesen Blutspuren auf. Der 47-Jährige hatte ausgesagt, zu betrunken gewesen zu sein, um seinem Zimmergenossen helfen zu können. Im Heim gilt er als Gewohnheitstrinker. Allerdings kam er als Mitbewohner mit der Kleidung des Opfers in Kontakt und kann so auch Spuren der Tat aufgenommen haben. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass er an der brutalen Gewalttat beteiligt und das Zusammenleben der beiden Wohnungslosen nicht so harmonisch war, wie er das Gericht glauben machen wollte. Ihn als Tatverdächtigen zu vernehmen, sei nicht sinnvoll, so der Richter: „Er würde die Aussage verweigern.“Auf freiem Fuß ist er, weil er vom Angeklagten in Schutz genommen wurde: „Der hat nichts getan“, hatte dieser gegenüber der Polizei behauptet.
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Heinrich bescheinigte dem Angeklagten Suchtmittelabhängigkeit und eine schwere Persönlichkeitsstörung. Er könne nicht ausschließen, dass der 33-Jährige infolge eines minder schweren Rausches zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sei. Darüber entscheidet die Kammer. Der Angeklagte folgt der Verhandlung bisher ohne jede äußere Regung.