Prozess um mögliche Brandstiftung zieht sich in die Länge
Es fehlen zwei Zeugen - dafür tauchen zwei Neue auf
Im Prozess um eine mögliche Brandstiftung konnte auch am zweiten Verhandlungstag im Amtsgericht Ellwangen kein Urteil gefällt werden. Denn ein Zeuge, der den Brand damals gemeldet hatte, war vor Gericht erneut nicht erschienen und ein weiterer wichtiger Zeuge war erst gar nicht geladen worden. Beides soll nun beim nächsten Verhandlungstermin am 19. Dezember korrigiert werden.
Vor allem der nicht geladene Zeuge ist für die Verteidigung wichtig, denn er könnte den Angeklagten entlasten. Diesem wird vorgeworfen, in Bopfingen in der Wohnung seiner Ex-Freundin randaliert, diese bestohlen und zwei Motorroller ihres Vaters angezündet zu haben.
Dass besagter Zeuge nicht geladen wurde, lag wohl hauptsächlich daran, dass Verteidigerin Johanna Kurz ein Versehen in ihrem Antrag unterlief. Zumal dem Gericht auch der endgültige Wohnort des Zeugen nicht bekannt war. Ob nun Mönchengladbach oder Berlin, das blieb im Unklaren.
Polizei soll Zeugen holen
Für den dritten Verhandlungstag soll der Zeuge nun per Zustellung durch die jeweils örtlichen Polizeikräfte geladen werden. Denn wie der zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei auf Nachfrage von Richter Strecker verlauten ließ: „Für mich ist das dann doch zu weit weg.“Einen leicht belustigten Tonfall konnten sich während des Dialogs weder der Sachbearbeiter noch Richter Strecker verkneifen.
Denn die Posse um den nicht geladenen Zeugen war bis dahin nicht das einzige Kuriosum des Verhandlungstags gewesen. Auch der Zeuge, der den Brand gemeldet hatte, fehlte. Das war auch schon beim ersten Verhandlungstag der Fall. Richter Strecker bezeichnete diesen Zeugen als wichtig, um die genaue Tatzeit festzulegen. Also wurde die Verhandlung unterbrochen und nach einer kurzen Beratung entschieden, diesen Zeugen von einer Polizeistreife abholen zu lassen. Die Beamten trafen vor Ort aber nur den Mitbewohner des Zeugen an, der ihn auch schon einige Tage nicht gesehen hatte.
Im weiteren Verlauf des Prozesses meldete sich der Zeuge dann aber telefonisch bei der Polizei. Er habe den Termin vergessen und befinde sich in Stuttgart. Er hinterließ dafür seine Handynummer. Richter Strecker kommentierte süffisant: „Das ist ja toll. Handynummer nützt uns gar nix.“Sein Versäumnis wird den Zeugen nun entweder 200 Euro oder zwei Tage Ordnungshaft kosten, plus alle durch ihn entstandenen Kosten.
Das war aber immer noch nicht genug der Zeugen an diesem Tag. Zwei Besucher des Prozesses waren währenddessen kurzerhand in den Zeugenstand gerufen worden.Es handelte sich um den ehemaligen Chef des Angeklagten und einen 44Jährigen aus Bopfingen.
Zeuge gegen Angeklagter und umgekehrt
Laut ihren Aussagen könne der mutmaßliche Entlastungszeuge gar nichts von der Tatnacht mitbekommen haben, denn er sei zu diesem Zeitpunkt gar nicht in Bopfingen gewesen. Nach der Aussage des 44-jährigen Bopfingers entspann sich ein kurzer Disput zwischen diesem und dem Angeklagten, der sich bis dahin entspannt und häufig lächelnd gezeigt hatte.
Wie sich herausstellte, hatte wiederum der Angeklagte erst vor zwei Wochen bei Gericht gegen den 44Jährigen ausgesagt. Verteidigerin Johanna Kurz vermutete: „Das könnte heute die Retourkutsche gewesen sein.“
Aufklärung könnte nur der vermisste Entlastungszeuge liefern. Deswegen blieb auch Richter Strecker nichts anderes übrig, als die Länge des Verfahrens zu bedauern und die Beteiligten nach einem Seufzer zu fragen: „Wann haben Sie denn wieder Zeit?“