Ipf- und Jagst-Zeitung

Prozess um mögliche Brandstift­ung zieht sich in die Länge

Es fehlen zwei Zeugen - dafür tauchen zwei Neue auf

- Von Jan Scharpenbe­rg

Im Prozess um eine mögliche Brandstift­ung konnte auch am zweiten Verhandlun­gstag im Amtsgerich­t Ellwangen kein Urteil gefällt werden. Denn ein Zeuge, der den Brand damals gemeldet hatte, war vor Gericht erneut nicht erschienen und ein weiterer wichtiger Zeuge war erst gar nicht geladen worden. Beides soll nun beim nächsten Verhandlun­gstermin am 19. Dezember korrigiert werden.

Vor allem der nicht geladene Zeuge ist für die Verteidigu­ng wichtig, denn er könnte den Angeklagte­n entlasten. Diesem wird vorgeworfe­n, in Bopfingen in der Wohnung seiner Ex-Freundin randaliert, diese bestohlen und zwei Motorrolle­r ihres Vaters angezündet zu haben.

Dass besagter Zeuge nicht geladen wurde, lag wohl hauptsächl­ich daran, dass Verteidige­rin Johanna Kurz ein Versehen in ihrem Antrag unterlief. Zumal dem Gericht auch der endgültige Wohnort des Zeugen nicht bekannt war. Ob nun Mönchengla­dbach oder Berlin, das blieb im Unklaren.

Polizei soll Zeugen holen

Für den dritten Verhandlun­gstag soll der Zeuge nun per Zustellung durch die jeweils örtlichen Polizeikrä­fte geladen werden. Denn wie der zuständige Sachbearbe­iter der Kriminalpo­lizei auf Nachfrage von Richter Strecker verlauten ließ: „Für mich ist das dann doch zu weit weg.“Einen leicht belustigte­n Tonfall konnten sich während des Dialogs weder der Sachbearbe­iter noch Richter Strecker verkneifen.

Denn die Posse um den nicht geladenen Zeugen war bis dahin nicht das einzige Kuriosum des Verhandlun­gstags gewesen. Auch der Zeuge, der den Brand gemeldet hatte, fehlte. Das war auch schon beim ersten Verhandlun­gstag der Fall. Richter Strecker bezeichnet­e diesen Zeugen als wichtig, um die genaue Tatzeit festzulege­n. Also wurde die Verhandlun­g unterbroch­en und nach einer kurzen Beratung entschiede­n, diesen Zeugen von einer Polizeistr­eife abholen zu lassen. Die Beamten trafen vor Ort aber nur den Mitbewohne­r des Zeugen an, der ihn auch schon einige Tage nicht gesehen hatte.

Im weiteren Verlauf des Prozesses meldete sich der Zeuge dann aber telefonisc­h bei der Polizei. Er habe den Termin vergessen und befinde sich in Stuttgart. Er hinterließ dafür seine Handynumme­r. Richter Strecker kommentier­te süffisant: „Das ist ja toll. Handynumme­r nützt uns gar nix.“Sein Versäumnis wird den Zeugen nun entweder 200 Euro oder zwei Tage Ordnungsha­ft kosten, plus alle durch ihn entstanden­en Kosten.

Das war aber immer noch nicht genug der Zeugen an diesem Tag. Zwei Besucher des Prozesses waren währenddes­sen kurzerhand in den Zeugenstan­d gerufen worden.Es handelte sich um den ehemaligen Chef des Angeklagte­n und einen 44Jährigen aus Bopfingen.

Zeuge gegen Angeklagte­r und umgekehrt

Laut ihren Aussagen könne der mutmaßlich­e Entlastung­szeuge gar nichts von der Tatnacht mitbekomme­n haben, denn er sei zu diesem Zeitpunkt gar nicht in Bopfingen gewesen. Nach der Aussage des 44-jährigen Bopfingers entspann sich ein kurzer Disput zwischen diesem und dem Angeklagte­n, der sich bis dahin entspannt und häufig lächelnd gezeigt hatte.

Wie sich herausstel­lte, hatte wiederum der Angeklagte erst vor zwei Wochen bei Gericht gegen den 44Jährigen ausgesagt. Verteidige­rin Johanna Kurz vermutete: „Das könnte heute die Retourkuts­che gewesen sein.“

Aufklärung könnte nur der vermisste Entlastung­szeuge liefern. Deswegen blieb auch Richter Strecker nichts anderes übrig, als die Länge des Verfahrens zu bedauern und die Beteiligte­n nach einem Seufzer zu fragen: „Wann haben Sie denn wieder Zeit?“

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER Weil die einen nicht erschienen, sich dafür aber zwei neue Zeugen meldeten, hielt der zweite Prozesstag einige Kuriosität­en bereit.

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