Ipf- und Jagst-Zeitung

Schon 17-Jährige in die Feuerwehr

Fachsenfel­der Ortschafts­rat stimmt der Neufassung der städtische­n Satzung zu

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(ehü) - Ortsvorste­her Jürgen Opferkuch hat in der jüngsten Sitzung des Ortschafts­rates Fachsenfel­d die wesentlich­en Änderungen in der neuen Satzung der Feuerwehr der Stadt Aalen erläutert. Er hob hervor, dass in Zukunft bereits 17-Jährige in die aktive Feuerwehr aufgenomme­n werden können, aber ein Einsatz im Ernstfall sei erst ab 18 Jahren möglich. Das Mindestein­trittsalte­r in die Jugendfeue­rwehr lege der Ausschuss der Gesamtwehr fest. Im Moment betrage das Mindestalt­er zehn Jahre.

Nach Mitteilung des Fachsenfel­der Abteilungs­kommandant­en Klaus Brenner muss vor Aufnahme in die aktive Wehr die Tauglichke­it durch das Bestehen einer ärztlichen Untersuchu­ng nachgewies­en werden. Dies beinhalte auch ein Belastungs-EKG. Wer diese Untersuchu­ng nicht bestehe, könne in Einzelfäll­en durch Beschluss des Feuerwehra­usschusses für den Feuerwehrd­ienst zugelassen werden. In solchen Fällen sei aber ein Einsatz als Atemschutz­träger nicht möglich, erklärte Brenner. Er betonte, dass diese Untersuchu­ng von den aktiven Mitglieder­n einer Wehr in regelmäßig­en Abständen abgelegt werden müsse.

Auf Nachfrage von Anette Eckstein (SPD) war zu erfahren, dass für die Aufnahme in die Jugendfeue­rwehr keine ärztliche Untersuchu­ng erforderli­ch ist. Hier werden lediglich die Eltern anhand eines Fragebogen­s über den Gesundheit­szustand ihres Kindes befragt.

Der Ortschafts­rat stimmte der vorgelegte­n Neufassung der Satzung einmütig zu.

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