Schon 17-Jährige in die Feuerwehr
Fachsenfelder Ortschaftsrat stimmt der Neufassung der städtischen Satzung zu
(ehü) - Ortsvorsteher Jürgen Opferkuch hat in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Fachsenfeld die wesentlichen Änderungen in der neuen Satzung der Feuerwehr der Stadt Aalen erläutert. Er hob hervor, dass in Zukunft bereits 17-Jährige in die aktive Feuerwehr aufgenommen werden können, aber ein Einsatz im Ernstfall sei erst ab 18 Jahren möglich. Das Mindesteintrittsalter in die Jugendfeuerwehr lege der Ausschuss der Gesamtwehr fest. Im Moment betrage das Mindestalter zehn Jahre.
Nach Mitteilung des Fachsenfelder Abteilungskommandanten Klaus Brenner muss vor Aufnahme in die aktive Wehr die Tauglichkeit durch das Bestehen einer ärztlichen Untersuchung nachgewiesen werden. Dies beinhalte auch ein Belastungs-EKG. Wer diese Untersuchung nicht bestehe, könne in Einzelfällen durch Beschluss des Feuerwehrausschusses für den Feuerwehrdienst zugelassen werden. In solchen Fällen sei aber ein Einsatz als Atemschutzträger nicht möglich, erklärte Brenner. Er betonte, dass diese Untersuchung von den aktiven Mitgliedern einer Wehr in regelmäßigen Abständen abgelegt werden müsse.
Auf Nachfrage von Anette Eckstein (SPD) war zu erfahren, dass für die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr keine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Hier werden lediglich die Eltern anhand eines Fragebogens über den Gesundheitszustand ihres Kindes befragt.
Der Ortschaftsrat stimmte der vorgelegten Neufassung der Satzung einmütig zu.