Landratsamt erlässt Regelungen für Shisha-Bars
Gefahr durch Kohlenmonoxidvergiftung soll eingedämmt werden
(ij) - Bundes- und landesweit ist es bei Gästen und Beschäftigten von Shisha-Bars immer wieder zu Kohlenmonoxidvergiftungen gekommen, weil sich in den Räumen wegen unzureichender Lüftung eine höhere Konzentration von Rauchgas gebildet hatte. Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb im Rahmen einer landesweiten Aktion eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Umgang mit Wasserpfeifen in bestehenden Gaststätten regelt.
Demnach sind das Rauchen und Bereitstellen von Shishas, die mit Kohle oder organischen Materialien befeuert werden, in Räumen von bestehenden Gaststätten verboten. Dasselbe gilt für die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer Materialien für den Betrieb von Shishas.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Shishas mit Pfeifentabak. Das Verbot greift nicht, wenn in der Gaststätte eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage fachgerecht installiert ist. Diese muss sicherstellen, dass ein bestimmter Kohlenmonoxid-Grenzwert nicht überschritten wird. Außerdem müssen unter anderen Rauchabzüge über den Anzündstellen, Kohlenmonoxid-Warnmelder sowie Warnschilder installiert sein, die auf das Entstehen von Kohlenstoffmonoxid und mögliche Gesundheitsgefahren hinweisen.
Die Verfügung des Landratsamts gilt für alle bestehenden Shisha-Bars im Gebiet des Ostalbkreises. Davon sind jedoch die Großen Kreisstädte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein nicht betroffen, da diese eine eigene Zuständigkeit haben. Darüber hinaus gilt sie für sämtliche Gaststätten, die nicht als reine Shisha-Bars betrieben werden, aber das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten.