Notorischer Straftäter hinter Gitter
27-jähriger Mann mit langem Strafregister muss zudem seine Alkoholsucht bekämpfen
- Das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat einen 27-jährigen, in Aalen wohnhaften Mann zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zunächst muss er für ein halbes Jahr in Haft und anschließend in den Maßregelvollzug, also in eine geschlossene Therapieeinrichtung, um seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen.
Der aus Litauen stammende Mann hatte sich schon im Verlauf der Verhandlung mit dem Maßregelvollzug einverstanden erklärt, da auch er selbst nur so eine Chance sah, vom Alkohol loszukommen. Zusammen mit seiner Mutter war der 27-Jährige vor 15 Jahren nach Deutschland gekommen. Seit dieser Zeit ist sein Vorstrafenregister auf einen beträchtlichen Umfang angewachsen.
In der aktuellen Verhandlung hat ihn Staatsanwalt Ralph Feile wegen insgesamt acht rechtlich selbstständiger Taten, von der Körperverletzung über eine Brandstiftung bis hin zur räuberischen Erpressung, angeklagt. Wobei es sich bei der räuberischen Erpressung lediglich um eine bereits halb gerauchte Zigarette handelte, die der Angeklagte im Juli diesen Jahres vor dem Kinopark in Aalen einem jungen Mann aus der Hand gerissen hat, nachdem er diesem einen Schlag ins Gesicht verpasst hatte.
Störenfried im Wohnviertel
In seinem Wohnviertel in Aalen ist er seit dem Frühjahr immer wieder als Störenfried in Erscheinung getreten. Mal hat er sich mit seinen Nachbarn geprügelt, mal hat er Türen eingetreten oder mit einer Eisenstange eingeschlagen. Im E-Center hat er eine Flasche Schnaps mitgehen lassen und danach noch die Eingangstür beschädigt. Auf einer Wiese im Weidenfeld hat er im Juni ein Feuerwerk abgebrannt, dabei ist Heu auf mehreren Hundert Quadratmetern abgebrannt, die Feuerwehr musste den Brand löschen.
Festnahme nach Schlägerei
Nach der Schlägerei vor dem Kinopark wurde er festgenommen. Der Haftbefehl wurde jedoch unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Die Meldeauflagen haben ihn jedoch nicht besonders interessiert, sodass er im August dann in Untersuchungshaft genommen wurde, aus der er jetzt in Fußfesseln vorgeführt wurde.
An die Taten selbst konnte er sich bei der Verhandlung nur noch teilweise erinnern. Auf die Fragen des Gerichtsvorsitzenden Reuff zu den einzelnen Tatvorwürfen antwortete er immer wieder mit einem Schulter zuckenden „Wird schon so gewesen sein…“. Der psychologische Sachverständige Dietrich Kölsch attestierte dem jungen Mann eine ausgeprägte Alkoholabhängigkeit und entsprechende, damit einhergehende psychische Probleme. Staatsanwalt Feile forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Rechtsanwalt Christoph Reichart plädierte auf eine Haftstrafe von maximal einem halben Jahr und einen anschließenden Maßregelvollzug, um seinen Mandanten von seiner Alkoholsucht wegzubringen. Dem schloss sich das Gericht an. Das Urteil ist rechtskräftig.