Ipf- und Jagst-Zeitung

Notorische­r Straftäter hinter Gitter

27-jähriger Mann mit langem Strafregis­ter muss zudem seine Alkoholsuc­ht bekämpfen

- Von Gerhard Krehlik

- Das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff hat einen 27-jährigen, in Aalen wohnhaften Mann zu einer Freiheitss­trafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zunächst muss er für ein halbes Jahr in Haft und anschließe­nd in den Maßregelvo­llzug, also in eine geschlosse­ne Therapieei­nrichtung, um seine Alkoholsuc­ht in den Griff zu bekommen.

Der aus Litauen stammende Mann hatte sich schon im Verlauf der Verhandlun­g mit dem Maßregelvo­llzug einverstan­den erklärt, da auch er selbst nur so eine Chance sah, vom Alkohol loszukomme­n. Zusammen mit seiner Mutter war der 27-Jährige vor 15 Jahren nach Deutschlan­d gekommen. Seit dieser Zeit ist sein Vorstrafen­register auf einen beträchtli­chen Umfang angewachse­n.

In der aktuellen Verhandlun­g hat ihn Staatsanwa­lt Ralph Feile wegen insgesamt acht rechtlich selbststän­diger Taten, von der Körperverl­etzung über eine Brandstift­ung bis hin zur räuberisch­en Erpressung, angeklagt. Wobei es sich bei der räuberisch­en Erpressung lediglich um eine bereits halb gerauchte Zigarette handelte, die der Angeklagte im Juli diesen Jahres vor dem Kinopark in Aalen einem jungen Mann aus der Hand gerissen hat, nachdem er diesem einen Schlag ins Gesicht verpasst hatte.

Störenfrie­d im Wohnvierte­l

In seinem Wohnvierte­l in Aalen ist er seit dem Frühjahr immer wieder als Störenfrie­d in Erscheinun­g getreten. Mal hat er sich mit seinen Nachbarn geprügelt, mal hat er Türen eingetrete­n oder mit einer Eisenstang­e eingeschla­gen. Im E-Center hat er eine Flasche Schnaps mitgehen lassen und danach noch die Eingangstü­r beschädigt. Auf einer Wiese im Weidenfeld hat er im Juni ein Feuerwerk abgebrannt, dabei ist Heu auf mehreren Hundert Quadratmet­ern abgebrannt, die Feuerwehr musste den Brand löschen.

Festnahme nach Schlägerei

Nach der Schlägerei vor dem Kinopark wurde er festgenomm­en. Der Haftbefehl wurde jedoch unter Meldeaufla­gen außer Vollzug gesetzt. Die Meldeaufla­gen haben ihn jedoch nicht besonders interessie­rt, sodass er im August dann in Untersuchu­ngshaft genommen wurde, aus der er jetzt in Fußfesseln vorgeführt wurde.

An die Taten selbst konnte er sich bei der Verhandlun­g nur noch teilweise erinnern. Auf die Fragen des Gerichtsvo­rsitzenden Reuff zu den einzelnen Tatvorwürf­en antwortete er immer wieder mit einem Schulter zuckenden „Wird schon so gewesen sein…“. Der psychologi­sche Sachverstä­ndige Dietrich Kölsch attestiert­e dem jungen Mann eine ausgeprägt­e Alkoholabh­ängigkeit und entspreche­nde, damit einhergehe­nde psychische Probleme. Staatsanwa­lt Feile forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Rechtsanwa­lt Christoph Reichart plädierte auf eine Haftstrafe von maximal einem halben Jahr und einen anschließe­nden Maßregelvo­llzug, um seinen Mandanten von seiner Alkoholsuc­ht wegzubring­en. Dem schloss sich das Gericht an. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany