Ipf- und Jagst-Zeitung

Befruchtet­e Eizellen dürfen nicht routinemäß­ig untersucht werden

Präimplant­ationsdiag­nostik bleibt in Bayern stark reguliert

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(dpa) - Die Präimplant­ationsdiag­nostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtet­e Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständige­n Ethikkommi­ssion untersuche­n zu dürfen. Das Gericht gab das Urteil am Montag bekannt. „Wegen grundsätzl­icher Bedeutung“des Falles wurde aber die Revision zum Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig zugelassen – damit die Gerichte sich auch in anderen Bundesländ­ern daran orientiere­n können.

Ethik-Kommission entscheide­t

Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die sogenannte­n Trophektod­ermbiopsie­n, um die es vor Gericht ging, gar nicht unter das Embryonens­chutzgeset­z fallen. Bei der Untersuchu­ng würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem umgebenden Gewebe, aus dem nach einer Einnistung in die Gebärmutte­r der Mutterkuch­en entsteht. Erblich belastete Zellen sollten nicht aussortier­t werden, es werde lediglich untersucht, ob eine Zelle sich überhaupt einnisten kann und die Frau schwanger wird. Das sei vor allem für Frauen ab 35 wichtig. Diese hätten „ein dramatisch hohes Risiko, dass ihre Kinderwuns­chbehandlu­ngen scheitern“. Der Argumentat­ion folgte der Gerichtsho­f nicht.

Laut Embryonens­chutzgeset­z ist es in Deutschlan­d nur unter besonderen Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstliche­n Befruchtun­g vor dem Einpflanze­n in den Mutterleib genetisch zu untersuche­n. Entweder muss das Risiko schwerer Erbkrankhe­iten bestehen – oder die hohe Wahrschein­lichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt. Ob eine Untersuchu­ng erlaubt ist, entscheide­n PID-Ethikkommi­ssionen.

Wie viele Anträge auf eine PID bei den fünf Ethikkommi­ssionen in Deutschlan­d (Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben eigene, die übrigen Länder haben sich zu zwei Verbünden zusammenge­tan) gestellt werden, wird nicht zentral erfasst. Schätzunge­n gehen von 300 bis 400 Fällen im Jahr aus. Ein Großteil kommt vor die bayerische Kommission, weil im Freistaat besonders viele PID-Zentren ihren Sitz haben. Nach Angaben des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums hat diese im vergangene­n Jahr über 155 Fälle entschiede­n und 12 Anträge abgelehnt.

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FOTO: DPA Eizellen in einem Labor.

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