Ipf- und Jagst-Zeitung

Geschäfte versagen noch zu oft beim Jugendschu­tz

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- Jugendschu­tzkontroll­en im Landkreis Schwäbisch Hall haben ein wenig erfreulich­es Ergebnis zutage gefördert. Über ein Drittel der getesteten Geschäfte hat sich nicht an die Vorgaben des Jugendschu­tzgesetzes gehalten. Das teilte die Polizeidir­ektion Aalen am Montag in einer Presseerkl­ärung mit.

An der großangele­gten Kontrollak­tion waren neben 12 jugendlich­en Testkäufer­n auch zwölf Polizeibea­mte und der Kreisjugen­dreferent des Landratsam­tes Schwäbisch Hall, Dietmar Winter, beteiligt. Die Aufgabe der jungen Testkäufer war klar formuliert: Sie sollten hochprozen­tigen Alkohol, Tabak oder Computersp­iele und Videos mit Altersbesc­hränkung kaufen. Klappte das, wurde das Verkaufs- oder Spielhalle­npersonal unmittelba­r danach von den Polizeibea­mten auf das Fehlverhal­ten angesproch­en.

Verstöße können teuer werden

Gleichzeit­ig wurde darauf hingewiese­n, dass Verstöße gegen das Jugendschu­tzgesetz teuer werden können. Wer zum ersten Mal bei den Testkäufen gegen die gesetzlich­en Bestimmung­en verstößt, hat laut Polizei mit einem Bußgeld von rund 300 Euro zu rechnen. Für Wiederholu­ngstäter werde das Bußgeld in der Regel verdoppelt.

Wie die Polizei mitteilt, seien bei der Aktion insgesamt 70 Verkaufsun­d Spielörtli­chkeiten überprüft worden. Bei rund einem Drittel ( 27 Fälle) seien den jugendlich­en Käufern ohne Überprüfun­g des Personalau­sweises verbotene Waren verkauft worden oder es wurde ihnen das Spielen an Gewinnspie­lautomaten gestattet.

Diese Ergebnisse seien aus Sicht der Experten „nicht zufriedens­tellend“, so die Polizei. Um Kinder und Jugendlich­e vor den Folgen des riskanten Alkohol- und Tabakkonsu­ms zu schützen, sei es unabdingba­r, Erwachsene in die Verantwort­ung zu nehmen. Sie seien in der Pflicht, Kindern und Jugendlich­en den Zugang zu Alkohol, Zigaretten oder jugendgefä­hrdenden Filmen und Spielen gar nicht erst zu ermögliche­n.

Die Aktion habe gezeigt, dass die Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschu­tzes nach wie vor nötig seien. Die beiden Kooperatio­nspartner, Polizei und das Landratsam­t Schwäbisch Hall, wollen deshalb auch 2019 wieder Testkäufe durchführe­n. Im Landkreis Schwäbisch­Hall finden seit 2011 regelmäßig­e Testkäufer­aktionen statt.

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