Ipf- und Jagst-Zeitung

Vier Drogendeal­er müssen in Haft

Nur einer bekommt Bewährung – Als Bande in Aalen und Nürtingen agiert

-

(R.) - Am 12. Tag einer langen, aufwendige­n und spannenden Verhandlun­g im Ellwanger Landgerich­t sind die Urteile gegen fünf Drogendeal­er gesprochen worden. Die Erste Große Strafkamme­r sah es als erwiesen an, dass vier Männer und eine Frau bandenmäßi­g als „Aalen-Nürtingen-Connection“mit Marihuana und Kokain gehandelt haben (wir berichtete­n mehrfach). Der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg verglich die Bande mit einer „Firma“mit zwei Chefs, Stellvertr­eter, Fahrer und Sekretärin. Alle seien jederzeit in das lukrative Geschäft eingebunde­n gewesen. Trotz Bewährung kann der geständige Angeklagte, der am gestrigen Freitag 37 Jahre alt wurde, nicht in sein altes Leben zurück.

Ilg dankte dem 37-Jährigen, der mit seinem Geständnis in der Aalener Drogenszen­e „aufgeräumt“und viel auf sich genommen habe: „Bei Banden mit ausländisc­hen Beteiligte­n kommen wir nicht weiter, wenn keiner den Mund aufmacht.“Belastungs­eifer gegenüber Mitangekla­gten stellte die Kammer nicht fest. Ilg lobte die großartige Ermittlung­sarbeit der Polizei. Die lange Verhandlun­gsdauer – der Prozess hatte Ende Juli begonnen – sei belastend, habe aber auch ihr Gutes. Sonst wären die Ergebnisse der Überwachun­g zahlloser Telefonate der Angeklagte­n nicht so ausführlic­h erörtert worden. Würde nicht so umfassend ermittelt, „wären wir mit Drogen überschwem­mt“, so der Richter. Gericht und Gesellscha­ft reagierten, „wenn sich fünf Leute zusammentu­n und meinen, sie könnten mit Drogen schnelles Geld machen“. Das Mitleid der Kammer gelte den Süchtigen, nicht den Angeklagte­n. Der Kopf der Bande hatte angeführt, er habe seine kranke Mutter in der Heimat unterstütz­en wollen. Ein anderer schob Arbeitslos­igkeit vor. Die „Chefs“wurden zu je sechseinha­lb Jahren Haft verurteilt. Die einzige Frau der Bande, die als „Sekretärin“Informatio­nen weitergab und Kontakte nach Nürtingen knüpfte, wandert wegen Beihilfe für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Anders als ihr Verteidige­r sah die Kammer sie nicht als „untergeord­nete Gehilfin“. Der Fahrer, der mit seinem „Goggomobil“unterwegs war, Hähnchen verkaufte und seit 25 Jahren unbescholt­en in Deutschlan­d lebt, wurde mit drei Jahren und drei Monaten dafür bestraft, dass er sich in einem Aalener Café falsche Freunde unter seinen Landsleute­n ausgesucht habe, so Ilg. Sein Verteidige­r hatte um eine milde Strafe für seinen Mandanten gebeten, der nicht verantwort­lich gehandelt habe. Das sah die Kammer anders: „Zu fünft kann man wesentlich effektiver sein, als wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht“, so Ilg. Die Angeklagte­n tragen die Kosten des Verfahrens. Für die „Chefs“wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 15 000 Euro beziehungs­weise 3700 Euro angeordnet.

Zeuge unter SEK-Schutz

Der 37-Jährige, der trotz Angst und Bedrohung ausgepackt und weitere Ermittlung­en ins Rollen gebracht hatte, stand erneut unter dem Schutz von zwei SEK-Beamten. Er wurde mit seiner Familie ins Zeugenschu­tzprogramm aufgenomme­n und wegen Beihilfe zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Staatsanwa­lt Jens Weise und der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Jörg Ahrens, verzichtet­en auf Rechtsmitt­el. Daher ist das Urteil rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany