Tempo 30 in der Friedrichstraße
Stadt setzt nun auch zwischen Roschmann-Kreuzung und Zeiss-Werk eine Verwaltungsvorschrift des Bundes um
- Seit Kurzem gilt auf der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen der Roschmann-Kreuzung bei der Bohlschule und dem Zeiss-Werk in beiden Richtungen Tempo 30. Schilder machen darauf aufmerksam und nennen die Details: gültig montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr; Begründung: Schulen. Die Stadt setze damit nun auch hier, so heißt es im Rathaus, eine Verwaltungsvorschrift des Bundes um. Wie überall im gesamten Stadtgebiet.
So richtig registriert hat das auf der Friedrichstraße, der am stärksten befahrenen Nord-Süd-Achse durch die ganze Innenstadt, bislang allerdings noch kaum jemand. Der Verkehr fließt – wenn er denn in dem zu Stoßzeiten ohnehin stark frequentierten Bereich überhaupt fließt – munter weiter wie immer. Denn heimlich, still und leise, so scheint’s, sind die 30er-Schilder von der Stadt installiert worden. Öffentlich angekündigt oder gar in einem Gemeinderatsgremium öffentlich bekannt gemacht worden ist die Geschwindigkeitsbeschränkung jedenfalls nicht.
Zustimmung der Verkehrsschau
Bei der jetzt erfolgten Anordnung von Tempo 30 in diesem Bereich handelt es sich nach Auskunft der Pressesprecherin der Stadt, Karin Haisch, um die Umsetzung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (STVO), die der Bund nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bunderat 2017 erlassen hatte. Diese Verwaltungsvorschrift sieht ein generelles Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen vor. Und das, so Haisch auf Anfrage der „Aalener Nachrichten“, habe die Stadt an der Friedrichstraße umgesetzt.
Bei einem direkten Zugang der genannten Einrichtungen zur Straße hin, so Haisch weiter, sei bei Vorliegen der Voraussetzungen das Tempo 30 anzuordnen. Die Verkehrsschau habe die Notwendigkeit eines Tempolimits im Bereich der Friedrichstraße genau geprüft und sehe einen entsprechenden Bedarf, um die Sicherheit zu erhöhen. Neben den Schülern des THG seien hierbei auch die Kinder, die den Kindergarten Sankt Josef besuchen, zu berücksichtigen.
Haisch verweist schließlich darauf, dass andere Städte und Gemeinden inzwischen ebenfalls gemäß dieser Verwaltungsvorschrift handelten, etwa Schwäbisch Gmünd. Und die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts ordne es für Gemeinden im Ostalbkreis an.
Rühl: Ein Schildbürgerstreich
Im Technischen Ausschuss des Gemeinderats, der am Mittwoch getagt hat, hat Stadtrat Thomas Rühl das Tempo 30 in der Friedrichstraße einen Schildbürgerstreich genannt. Die Straße sei eine Hauptverkehrsachse in Aalen, die Bohlschule sei schon längst keine Schule im üblichen Sinne mehr, und der Gemeinderat sei auch nicht gefragt worden, monierte Rühl und bekannte: „Ich bin stinksauer.“
Der Gemeinderat, so musste sich der Stadtrat von Bürgermeister KarlHeinz-Ehrmann aufklären lassen, habe hier auch gar nicht gehört werden müssen. Denn das Tempo 30 in der Friedrichstraße sei keine 30erZone, deren Einrichtung in der Tat der Gemeinderat beschließen müsste, sondern schlicht eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung, welche die Stadt als untere Verkehrsbehörde anordnen könne.
Ehrmann sagte weiter, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Bundes sei inzwischen im gesamten Stadtgebiet umgesetzt worden, sprich vor allen Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen in ganz Aalen gelte inzwischen Tempo 30. Auf der Friedrichstraße habe man nun den Lückenschluss vollzogen. Einzige Ausnahme bleibe vorerst die Rombacher Straße vor dem Schubart-Gymnasium. Hier müsse man wegen Tempo 30 Rücksprache mit dem Regierungspräsidium halten, weil auf dieser stark befahrenen Straße zugleich auch der Lärmaktionsplan der Stadt greifen solle. Mit dem, so Ehrmann, solle hier Tempo 30 aber ohnehin kommen.
Keine Ausnahme in den Ferien
Rühls weitere Frage, was auf der Friedrichstraße dann in Ferienzeiten gelte, beantwortete Ehrmann eindeutig: Bei rund 190 Schultagen im Jahr könne man nicht an jedem Tempo-30-Schild auch noch den Ferienkalender hinterlegen. Zudem seien Ausnahmen für Ferienzeiten in der Verwaltungsvorschrift des Bundes nicht vorgesehen. Tempo 30 gelte in der Friedrichstraße also ganzjährig genau so, wie es auf dem Zusatzschild stehe.
Thomas Wagenblast (CDU) und Karin Boldyreff-Duncker (Grüne) zeigten sich in der Ausschusssitzung mit der Tempo-30-Regelung absolut einverstanden. Das passe, in der Friedrichstraße ebenso wie vor all den anderen Einrichtungen, meinten sie fast gleichlautend.