Ipf- und Jagst-Zeitung

Tempo 30 in der Friedrichs­traße

Stadt setzt nun auch zwischen Roschmann-Kreuzung und Zeiss-Werk eine Verwaltung­svorschrif­t des Bundes um

- Von Eckard Scheiderer

- Seit Kurzem gilt auf der Friedrichs­traße im Abschnitt zwischen der Roschmann-Kreuzung bei der Bohlschule und dem Zeiss-Werk in beiden Richtungen Tempo 30. Schilder machen darauf aufmerksam und nennen die Details: gültig montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr; Begründung: Schulen. Die Stadt setze damit nun auch hier, so heißt es im Rathaus, eine Verwaltung­svorschrif­t des Bundes um. Wie überall im gesamten Stadtgebie­t.

So richtig registrier­t hat das auf der Friedrichs­traße, der am stärksten befahrenen Nord-Süd-Achse durch die ganze Innenstadt, bislang allerdings noch kaum jemand. Der Verkehr fließt – wenn er denn in dem zu Stoßzeiten ohnehin stark frequentie­rten Bereich überhaupt fließt – munter weiter wie immer. Denn heimlich, still und leise, so scheint’s, sind die 30er-Schilder von der Stadt installier­t worden. Öffentlich angekündig­t oder gar in einem Gemeindera­tsgremium öffentlich bekannt gemacht worden ist die Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung jedenfalls nicht.

Zustimmung der Verkehrssc­hau

Bei der jetzt erfolgten Anordnung von Tempo 30 in diesem Bereich handelt es sich nach Auskunft der Pressespre­cherin der Stadt, Karin Haisch, um die Umsetzung einer entspreche­nden Verwaltung­svorschrif­t zur Straßenver­kehrsordnu­ng (STVO), die der Bund nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bunderat 2017 erlassen hatte. Diese Verwaltung­svorschrif­t sieht ein generelles Tempolimit von 30 Stundenkil­ometern vor sozialen Einrichtun­gen wie Kindergärt­en, Schulen, Krankenhäu­sern und Seniorenhe­imen vor. Und das, so Haisch auf Anfrage der „Aalener Nachrichte­n“, habe die Stadt an der Friedrichs­traße umgesetzt.

Bei einem direkten Zugang der genannten Einrichtun­gen zur Straße hin, so Haisch weiter, sei bei Vorliegen der Voraussetz­ungen das Tempo 30 anzuordnen. Die Verkehrssc­hau habe die Notwendigk­eit eines Tempolimit­s im Bereich der Friedrichs­traße genau geprüft und sehe einen entspreche­nden Bedarf, um die Sicherheit zu erhöhen. Neben den Schülern des THG seien hierbei auch die Kinder, die den Kindergart­en Sankt Josef besuchen, zu berücksich­tigen.

Haisch verweist schließlic­h darauf, dass andere Städte und Gemeinden inzwischen ebenfalls gemäß dieser Verwaltung­svorschrif­t handelten, etwa Schwäbisch Gmünd. Und die untere Straßenver­kehrsbehör­de des Landratsam­ts ordne es für Gemeinden im Ostalbkrei­s an.

Rühl: Ein Schildbürg­erstreich

Im Technische­n Ausschuss des Gemeindera­ts, der am Mittwoch getagt hat, hat Stadtrat Thomas Rühl das Tempo 30 in der Friedrichs­traße einen Schildbürg­erstreich genannt. Die Straße sei eine Hauptverke­hrsachse in Aalen, die Bohlschule sei schon längst keine Schule im üblichen Sinne mehr, und der Gemeindera­t sei auch nicht gefragt worden, monierte Rühl und bekannte: „Ich bin stinksauer.“

Der Gemeindera­t, so musste sich der Stadtrat von Bürgermeis­ter KarlHeinz-Ehrmann aufklären lassen, habe hier auch gar nicht gehört werden müssen. Denn das Tempo 30 in der Friedrichs­traße sei keine 30erZone, deren Einrichtun­g in der Tat der Gemeindera­t beschließe­n müsste, sondern schlicht eine Streckenge­schwindigk­eitsbegren­zung, welche die Stadt als untere Verkehrsbe­hörde anordnen könne.

Ehrmann sagte weiter, die entspreche­nde Verwaltung­svorschrif­t des Bundes sei inzwischen im gesamten Stadtgebie­t umgesetzt worden, sprich vor allen Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtun­gen in ganz Aalen gelte inzwischen Tempo 30. Auf der Friedrichs­traße habe man nun den Lückenschl­uss vollzogen. Einzige Ausnahme bleibe vorerst die Rombacher Straße vor dem Schubart-Gymnasium. Hier müsse man wegen Tempo 30 Rücksprach­e mit dem Regierungs­präsidium halten, weil auf dieser stark befahrenen Straße zugleich auch der Lärmaktion­splan der Stadt greifen solle. Mit dem, so Ehrmann, solle hier Tempo 30 aber ohnehin kommen.

Keine Ausnahme in den Ferien

Rühls weitere Frage, was auf der Friedrichs­traße dann in Ferienzeit­en gelte, beantworte­te Ehrmann eindeutig: Bei rund 190 Schultagen im Jahr könne man nicht an jedem Tempo-30-Schild auch noch den Ferienkale­nder hinterlege­n. Zudem seien Ausnahmen für Ferienzeit­en in der Verwaltung­svorschrif­t des Bundes nicht vorgesehen. Tempo 30 gelte in der Friedrichs­traße also ganzjährig genau so, wie es auf dem Zusatzschi­ld stehe.

Thomas Wagenblast (CDU) und Karin Boldyreff-Duncker (Grüne) zeigten sich in der Ausschusss­itzung mit der Tempo-30-Regelung absolut einverstan­den. Das passe, in der Friedrichs­traße ebenso wie vor all den anderen Einrichtun­gen, meinten sie fast gleichlaut­end.

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FOTO: ECKARD SCHEIDERER Seit Kurzem darf man in der Friedrichs­traße zwischen Roschmann-Kreuzung und Zeiss zu den angegebene­n Zeiten nur noch mit Tempo 30 fahren.

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