Neue Satzung für die Feuerwehr
Technischer Ausschuss des Gemeinderats stimmt geänderter Fassung einhellig zu
(ard) - Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat einhellig der Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Aalen zugestimmt. Die Satzung muss nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Dezember beschließen und verabschieden.
Die 2015 erfolgten Änderungen des baden-württembergischen Feuerwehrgesetzes und der Gemeindeordnung ließen nun auch eine Änderung der Aalener Feuerwehrsatzung als sinnvoll erscheinen, sagte Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann im Ausschuss. In allen Ortschaftsräten und auch nichtöffentlich im Technischen Ausschuss war die Neufassung der Satzung seit Mitte November vorberaten worden. Diese Neufassung, so sagte Ehrmann weiter, orientiere sich an der Mustersatzung des baden-württembergischen Gemeindetags und sei in allen Vorberatungen und auch bei den Beratungen mit dem Aalener Feuerwehrausschuss weitgehend unstrittig gewesen.
Diskutiert worden sei lediglich jene Regelung, in der es um die Bedingungen für die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Wehr gehe. Die jetzt gefundene Formulierung, wonach aufgenommen werden könne, wer den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sei und wer die Tauglichkeit mittels der entsprechenden ärztlichen Bescheinigung nachweise, und dass über Ausnahmen im Einzelfall der Feuerwehrausschuss entscheide, sei für den Feuerwehrausschuss ausschlaggebend gewesen für dessen Zustimmung zur ganzen Neufassung, sagte Ehrmann.
Nach der Neufassung der Feuerwehrsatzung ist die Freiwillige Feuerwehr Aalen eine Gemeindefeuerwehr, bestehend aus sechs Einsatzabteilungen. In der Sitzung des Technischen Ausschusses, in der alle Abteilungskommandanten als Zuhörer anwesend waren, dankte Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle den Mitgliedern der Aalener Feuerwehr ausdrücklich für deren stete Einsatzbereitschaft und für ihren ehrenamtlichen Dienst, den sie für die Allgemeinheit verrichteten. Im Vergleich zu anderen Ländern, in denen auch kleinere Kommunen eine Berufsfeuerwehr vorhalten müssten, sei dieser Dienst nicht selbstverständlich.