Ipf- und Jagst-Zeitung

EuGH hält Rundfunkbe­itrag für rechtens

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(dpa) - Prozesse um den Rundfunkbe­itrag hat es schon einige gegeben. Bundesverw­altungsger­icht und Bundesverf­assungsger­icht haben bereits entschiede­n, er sei rechtens. Dem hat sich der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) nun angeschlos­sen. Die Luxemburge­r Richter stellten am Donnerstag klar, der Rundfunkbe­itrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht (Rechtssach­e C-492/17). Die Diskussion um die Finanzieru­ng von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio geht aber weiter.

Der Beitrag von 17,50 Euro pro Monat wird seit 2013 pauschal für jeden Haushalt erhoben – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben. Die frühere Rundfunkge­bühr war geräteabhä­ngig. Gegen die geänderten Regeln klagten mehrere Beitragsza­hler vor deutschen Gerichten. Das Landgerich­t Tübingen wollte vom EuGH nun unter anderem wissen, ob der Rundfunkbe­itrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrun­dfunk (SWR) und das ZDF sei. Die Luxemburge­r Richter sehen das nicht so.

Daran habe auch nichts geändert, dass die Rundfunkge­bühr 2013 vom Rundfunkbe­itrag abgelöst worden sei. Die Finanzieru­ng der öffentlich­rechtliche­n Sender habe sich dadurch nicht erheblich geändert. Deshalb hätte die EU-Kommission auch nicht von der Änderung unterricht­et werden müssen – die zuvor gültige Rundfunkge­bühr hatte die Brüsseler Behörde bereits 2007 geprüft. Die neuen Regeln hätten „zu keiner wesentlich­en Erhöhung der Vergütung geführt, die die öffentlich-rechtliche­n Sender erhalten, um die Kosten zu decken, die mit der Erfüllung ihres öffentlich­en Auftrags verbunden sind“, heißt es im Urteil.

Auch das selbststän­dige Eintreiben des Rundfunkbe­itrags von säumigen Zahlern durch die Sendeansta­lten halten die EuGH-Richter für unproblema­tisch: EU-Recht verbiete es nicht, öffentlich-rechtliche­n Sendern Befugnisse einzuräume­n, die vom allgemeine­n Recht abweichen.

Malu Dreyer (SPD), Vorsitzend­e der Rundfunkko­mmission der Länder und rheinland-pfälzische Ministerpr­äsidentin, begrüßte das Urteil. Sie hoffe, dass sich die Debatte nun der Frage zuwende, wie die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio „zukunftssi­cher“gestaltet werden könnten. Thomas Hacker, medienpoli­tischer Sprecher der FDPFraktio­n im Bundestag, forderte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse dringend modernisie­rt werden.

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