Ipf- und Jagst-Zeitung

Keine Bewährung für vorbestraf­ten Täter

28-jähriger Dieb und Urkundenfä­lscher bleibt weiter in Haft

- Von Petra Rapp-Neumann

- Am Donnerstag ist ein 28-Jähriger aus der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Hall in Fußfesseln im Ellwanger Amtsgerich­t vorgeführt worden. Die Fußschließ­en blieben dran: Nach kurzer Verhandlun­g hat Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker den jungen Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, Diebstahl und Urkundenfä­lschung zu neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zwei Jahre seines Lebens hat er bereits im Gefängnis verbracht.

Der Angeklagte gestand ohne Umschweife, dass er in der Nacht des 21. September 2017 ohne gültige Fahrerlaub­nis und obendrein mit falschen Kennzeiche­n im nicht zugelassen­en Pkw seines Bruders von Adelmannsf­elden nach Rosenberg gefahren sei. Die Kennzeiche­n hatte er zuvor von einem anderen Fahrzeug abmontiert. Aus einer Scheune in Rosenberg stahl er eine Motorsäge und einen Benzinkani­ster und fuhr wieder zurück.

Diese Masche ist beim Angeklagte­n nicht neu: „Sie beschäftig­en mindestens vier Richter alleine“, sagte Strecker. „Ich bin noch gar nicht lang in Ellwangen, und bei mir haben Sie schon dreimal vor Gericht gestanden.“Beim ersten Mal gab’s Bewährung, beim zweiten und dritten Mal nicht mehr. Der 28-Jährige hat einiges auf dem Kerbholz. Die Liste der Voreintrag­ungen ist lang. Aus Jugendstra­fen wurden Verurteilu­ngen wegen Körperverl­etzung, Betrug und Diebstahl, Sachbeschä­digung und Fahren ohne Führersche­in. Bewährunge­n wurden mehrfach widerrufen. Seit dem 11. November ist er erneut in Haft. Zuvor war er per Haftbefehl gesucht worden, denn zum ersten Termin im Amtsgerich­t am 1. Februar war er nicht erschienen: „Das mögen die Gerichte gar nicht“, so Strecker. Außerdem hatte er eine Haftstrafe aufgrund eines Urteils des Amtsgerich­ts Aalen nicht angetreten.

„Ihre Kriminalpr­ognose ist sehr schlecht“, mahnte Strecker und verurteilt­e den berufs- und arbeitslos­en 28-Jährigen zu neun Monaten ohne Bewährung. Aufgrund des Geständnis­ses verzichtet­e der Richter auf die Vernehmung von Zeugen. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Hätten Staatsanwa­ltschaft und Verteidige­r Rechtsmitt­el eingelegt, hätte Strecker Haftbefehl wegen Fluchtgefa­hr verhängt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

„Sie beschäftig­en mindestens vier Richter alleine.“Richter Norbert Strecker.

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