Keine Bewährung für vorbestraften Täter
28-jähriger Dieb und Urkundenfälscher bleibt weiter in Haft
- Am Donnerstag ist ein 28-Jähriger aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall in Fußfesseln im Ellwanger Amtsgericht vorgeführt worden. Die Fußschließen blieben dran: Nach kurzer Verhandlung hat Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker den jungen Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl und Urkundenfälschung zu neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zwei Jahre seines Lebens hat er bereits im Gefängnis verbracht.
Der Angeklagte gestand ohne Umschweife, dass er in der Nacht des 21. September 2017 ohne gültige Fahrerlaubnis und obendrein mit falschen Kennzeichen im nicht zugelassenen Pkw seines Bruders von Adelmannsfelden nach Rosenberg gefahren sei. Die Kennzeichen hatte er zuvor von einem anderen Fahrzeug abmontiert. Aus einer Scheune in Rosenberg stahl er eine Motorsäge und einen Benzinkanister und fuhr wieder zurück.
Diese Masche ist beim Angeklagten nicht neu: „Sie beschäftigen mindestens vier Richter alleine“, sagte Strecker. „Ich bin noch gar nicht lang in Ellwangen, und bei mir haben Sie schon dreimal vor Gericht gestanden.“Beim ersten Mal gab’s Bewährung, beim zweiten und dritten Mal nicht mehr. Der 28-Jährige hat einiges auf dem Kerbholz. Die Liste der Voreintragungen ist lang. Aus Jugendstrafen wurden Verurteilungen wegen Körperverletzung, Betrug und Diebstahl, Sachbeschädigung und Fahren ohne Führerschein. Bewährungen wurden mehrfach widerrufen. Seit dem 11. November ist er erneut in Haft. Zuvor war er per Haftbefehl gesucht worden, denn zum ersten Termin im Amtsgericht am 1. Februar war er nicht erschienen: „Das mögen die Gerichte gar nicht“, so Strecker. Außerdem hatte er eine Haftstrafe aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Aalen nicht angetreten.
„Ihre Kriminalprognose ist sehr schlecht“, mahnte Strecker und verurteilte den berufs- und arbeitslosen 28-Jährigen zu neun Monaten ohne Bewährung. Aufgrund des Geständnisses verzichtete der Richter auf die Vernehmung von Zeugen. Das Urteil ist rechtskräftig. Hätten Staatsanwaltschaft und Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, hätte Strecker Haftbefehl wegen Fluchtgefahr verhängt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
„Sie beschäftigen mindestens vier Richter alleine.“Richter Norbert Strecker.