AfD-Klagen gegen Flüchtlingspolitik Merkels gescheitert
(epd) - Die AfD-Fraktion im Bundestag ist mit ihren Klagen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, verwarf es die drei Anträge im Organstreitverfahren als unzulässig. Zur Begründung des Beschlusses hieß es, es sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass die Entscheidungen der Bundesregierung Rechte der Abgeordneten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten.
Die AfD im Bundestag wollte überprüfen lassen, ob mit Entscheidungen in der Asylpolitik im Jahr 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden. Im Spätsommer 2015 entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), in Ungarn gestrandete Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn die Bundesrepublik nach dem Dublin-Abkommen nicht zuständig war. Merkel schätzte die Lage als humanitäre Notsituation ein. Die AfD ist im Bundestag der größte Gegner dieser Entscheidung, gehört dem Parlament aber erst seit der Bundestagswahl im September 2017 an.
Laut Mitteilung des Karlsruher Gerichts verlangte die AfD, wesentliche Fragen der Migration vom Parlament in einem „Migrationsverantwortungsgesetz“zu normieren. Gleichzeitig habe die Antragstellerin aber angegeben, an einer Initiierung solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitwirken zu wollen. Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Bundestag zustehender Rechte, „sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns“, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Die AfD strebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht an. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, hieß es zur Begründung der Ablehnung der Klage.