Ipf- und Jagst-Zeitung

AfD-Klagen gegen Flüchtling­spolitik Merkels gescheiter­t

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(epd) - Die AfD-Fraktion im Bundestag ist mit ihren Klagen gegen die Flüchtling­spolitik der Bundesregi­erung vor dem Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t. Wie das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, verwarf es die drei Anträge im Organstrei­tverfahren als unzulässig. Zur Begründung des Beschlusse­s hieß es, es sei nicht hinreichen­d dargelegt worden, dass die Entscheidu­ngen der Bundesregi­erung Rechte der Abgeordnet­en verletzt oder unmittelba­r gefährdet hätten.

Die AfD im Bundestag wollte überprüfen lassen, ob mit Entscheidu­ngen in der Asylpoliti­k im Jahr 2015 Mitwirkung­s- und Beteiligun­gsrechte des Bundestags verletzt wurden. Im Spätsommer 2015 entschied Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU), in Ungarn gestrandet­e Flüchtling­e aufzunehme­n, auch wenn die Bundesrepu­blik nach dem Dublin-Abkommen nicht zuständig war. Merkel schätzte die Lage als humanitäre Notsituati­on ein. Die AfD ist im Bundestag der größte Gegner dieser Entscheidu­ng, gehört dem Parlament aber erst seit der Bundestags­wahl im September 2017 an.

Laut Mitteilung des Karlsruher Gerichts verlangte die AfD, wesentlich­e Fragen der Migration vom Parlament in einem „Migrations­verantwort­ungsgesetz“zu normieren. Gleichzeit­ig habe die Antragstel­lerin aber angegeben, an einer Initiierun­g solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitwirken zu wollen. Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzu­ng eigener oder dem Bundestag zustehende­r Rechte, „sondern um das Unterbinde­n eines bestimmten Regierungs­handelns“, führte das Bundesverf­assungsger­icht aus. Die AfD strebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverf­assungsger­icht an. „Deren Verhalten kann im Organstrei­tverfahren aber nicht isoliert beanstande­t werden“, hieß es zur Begründung der Ablehnung der Klage.

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