Ipf- und Jagst-Zeitung

Auch der Ostalbkrei­s ist jetzt Sperrgebie­t

Ausbruch der Blauzungen­krankheit im Landkreis Rastatt hat weitreiche­nde Folgen

-

(ij) - In einem landwirtsc­haftlichen Betrieb in Rastatt ist die Blauzungen­krankheit ausgebroch­en – was auch Folgen für den Ostalbkrei­s hat.

Die Blauzungen­krankheit vom Serotyp 8 (Virustyp BTV-8) wurde im Landkreis Rastatt bei einer Routineunt­ersuchung in einem Rinderbest­and in Ottersweie­r amtlich festgestel­lt, hat das Landratsam­t Ostalbkrei­s am Montag in einer Pressemitt­eilung bekanntgeg­eben. Um diesen Ausbruchbe­trieb sei daraufhin umgehend ein Restriktio­nsgebiet mit einem Mindestrad­ius von 150 Kilometern eingericht­et worden. Was bedeutet, dass das gesamte Land Baden-Württember­g – und damit auch der Ostalbkrei­s – sowie das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen zum BTV-8-Sperrgebie­t für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwieder­käuer erklärt werden mussten.

Landratsam­t hat eine Allgemeinv­erfügung erlassen

Das Landratsam­t Ostalbkrei­s hat dazu eine Allgemeinv­erfügung erlassen, in der verschiede­ne Regelungen für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen getroffen worden sind. Unter anderem müssen sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhalt­ungen sowie die Haltung von Wildwieder­käuern im Ostalbkrei­s dem Geschäftsb­ereich Veterinärw­esen des Landratsam­ts unter Angabe des Standorts der Tiere mitgeteilt werden.

Außerdem ist dass Verbringen beziehungs­weise der Export von Wiederkäue­rn sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen aus BadenWürtt­emberg in ein nicht reglementi­ertes BTV8-Gebiet nur noch zulässig, wenn die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben und vorgeschri­ebene Laborunter­suchungen durchgefüh­rt worden sind.

Die Allgemeinv­erfügung des Ostalbkrei­ses und ihre Begründung samt Meldebogen zur Anzeige einer Haltung von Wiederkäue­rn sind im Internet unter www.ostalbkrei­s.de abrufbar.

Fragen zur Seuchensit­uation sowie zum Verbringen von Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen werden vom Geschäftsb­ereich Veterinärw­esen und Lebensmitt­elüberwach­ung des Landratsam­ts Ostalbkrei­s unter Telefon 07361 / 503-1830 beantworte­t.

Das jetzt eingericht­ete Sperrgebie­t wird mindestens zwei Jahre aufrechter­halten. Erst danach kann die Bundesrepu­blik Deutschlan­d sich wieder als frei von Blauzungen­krankheit erklären.

 ?? FOTO: HOLLEMANN ?? Die Impfung gegen die Blauzungen­krankheit erfolgt in Baden-Württember­g auf freiwillig­er Basis.
FOTO: HOLLEMANN Die Impfung gegen die Blauzungen­krankheit erfolgt in Baden-Württember­g auf freiwillig­er Basis.

Newspapers in German

Newspapers from Germany