Auch der Ostalbkreis ist jetzt Sperrgebiet
Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Rastatt hat weitreichende Folgen
(ij) - In einem landwirtschaftlichen Betrieb in Rastatt ist die Blauzungenkrankheit ausgebrochen – was auch Folgen für den Ostalbkreis hat.
Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (Virustyp BTV-8) wurde im Landkreis Rastatt bei einer Routineuntersuchung in einem Rinderbestand in Ottersweier amtlich festgestellt, hat das Landratsamt Ostalbkreis am Montag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Um diesen Ausbruchbetrieb sei daraufhin umgehend ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet worden. Was bedeutet, dass das gesamte Land Baden-Württemberg – und damit auch der Ostalbkreis – sowie das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt werden mussten.
Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen
Das Landratsamt Ostalbkreis hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, in der verschiedene Regelungen für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen getroffen worden sind. Unter anderem müssen sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen sowie die Haltung von Wildwiederkäuern im Ostalbkreis dem Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landratsamts unter Angabe des Standorts der Tiere mitgeteilt werden.
Außerdem ist dass Verbringen beziehungsweise der Export von Wiederkäuern sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen aus BadenWürttemberg in ein nicht reglementiertes BTV8-Gebiet nur noch zulässig, wenn die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben und vorgeschriebene Laboruntersuchungen durchgeführt worden sind.
Die Allgemeinverfügung des Ostalbkreises und ihre Begründung samt Meldebogen zur Anzeige einer Haltung von Wiederkäuern sind im Internet unter www.ostalbkreis.de abrufbar.
Fragen zur Seuchensituation sowie zum Verbringen von Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen werden vom Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis unter Telefon 07361 / 503-1830 beantwortet.
Das jetzt eingerichtete Sperrgebiet wird mindestens zwei Jahre aufrechterhalten. Erst danach kann die Bundesrepublik Deutschland sich wieder als frei von Blauzungenkrankheit erklären.