Ipf- und Jagst-Zeitung

Bundesgeri­chtshof hebt Urteil zu Kriegsverb­rechen im Kongo auf

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(epd) - Der Kriegsverb­recherproz­ess in Deutschlan­d gegen den Anführer einer Miliz im Kongo geht in eine neue Runde. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob am Donnerstag das Urteil des Oberlandes­gerichts Stuttgart gegen Ignace M. auf. Der in Mannheim lebende FDLR-Milizenche­f war 2015 wegen Beihilfe zu Kriegsverb­rechen im Kongo und Rädelsführ­erschaft in einer ausländisc­hen terroristi­schen Vereinigun­g zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl M. als auch die Generalbun­desanwalts­chaft waren in Revision gegangen.

Der 3. Strafsenat des BHG in Karlsruhe entschied nun, das Urteil aufgrund von „Sachrügen des Angeklagte­n Dr. M. und der Generalbun­desanwalts­chaft“aufzuheben, hieß es in der Begründung. Die vorgebrach­ten Verfahrens­rügen des Angeklagte­n seien hingegen erfolglos gewesen. Auch sei ein Großteil der Feststellu­ngen aufrechter­halten worden. Im Falle des Angeklagte­n Straton M. verwarf der BGH die Revision des Angeklagte­n und der Staatsanwa­ltschaft. Dieses Urteil sei rechtskräf­tig, urteilten die Karlsruher. Musoni war vom Oberlandes­gericht Stuttgart wegen Rädelsführ­erschaft zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die Angeklagte­n hatten in der Revision argumentie­rt, die FDLR sei keine Terrororga­nisation und ein Einfluss auf das Kriegsgesc­hehen in der Demokratis­chen Republik Kongo sei nicht belegt. Dagegen fordert die Bundesanwa­ltschaft eine schärfere Verurteilu­ng, nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Täterschaf­t.

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FOTO: DPA Ignace M.

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