Westhausen berät über neue Photovoltaikanlage
Ein privater Investor möchte auf einer Fläche von einem Hektar Solarstrom produzieren
(mab) - Auf einer landwirtschaftlichen Fläche an der Autobahn A7, auf Gemarkung Westhausens, will ein privater Investor und Landwirt eine neue Photovoltaikanlage errichten. Darüber hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung diskutiert.
„Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu erlangen, ist ein Bebauungsplan notwendig“, erklärt Bürgermeister Markus Knoblauch den rechtlichen Ablauf eines solchen Bauvorhabens. Aufgrund der exponierten Lage an der A7 sind bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Feste Bauwerke dürfen in einem Abstand von 40 Metern zur Autobahn nicht errichtet werden. „Da es sich bei den Solarmodulen aber um keine festen Bauwerke im üblichen Sinne handelt, da die Module auf einer jederzeit abbaubaren Ständerkonstruktion montiert sind, gilt diese Regelung in diesem Falle nicht“, erläutert der Planer und Landschaftsarchitekt Andreas Walter dem Gemeinderat.
Eine unnütze Vergeudung von landwirtschaftlicher Fläche liegt auch nicht vor. Der zertifizierte Demeter-Hof in Westhausen kann diese Fläche aufgrund der Schadstoffbelastung durch die Autobahn nur mit starker Einschränkung nutzen. „In diesem Fall bedeutet die Umwandlung in eine extensiv genutzte Fläche sogar noch eine Aufwertung des Grundstücks“, meint Walter.
Als letzter Punkt stand noch die ursprünglich geplante Gesamtfläche der Photovoltaikanlage zur Diskussion. Sowohl das Regierungspräsidium (RP) in Stuttgart als auch der Regionalverband Ostwürttemberg sahen in der Größe der Photovoltaikanlage einen Verstoß gegen die Regionalplanung. Aus Sicht des Klimaschutzes würde das RP Stuttgart die Aufstellung eines Bauleitplans zur Nutzung erneuerbarer Energien begrüßen. Dies würde im Umkehrschluss aber bedeuten, dass sich das Bauvorhaben um viele Monaten nach hinten verschieben würde. Mit der Reduzierung der Solarenergiefläche auf einen Hektar wird die Bauleitplanung überflüssig.
Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat dem Bauvorhaben zugestimmt. In einem nächsten Schritt geht es in die zweite Runde der Anhörung der Öffentlichkeit.
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