Bedenken der Freien Bürger sind berechtigt
Zur Berichterstattung über die mögliche Befangenheit von Stadtrat Berthold Weiß bei Gemeinderatsabstimmungen über die LEA erreichte uns folgende Zuschrift: In Ihrer Ausgabe vom 21. Dezember 2018 berichten Sie zum wiederholten Mal darüber, dass im Gemeinderat der Stadt Ellwangen Bedenken bestehen, ob der Leiter der LEA, Stadtrat Weiß von den Grünen, bei der Abstimmung über die LEA befangen sein könnte.
Laut der Gemeindeordnung kann es darüber gar keinen Zweifel geben. Danach liegt nämlich eine Befangenheit unter anderem dann vor, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit einem Stadtrat selbst einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Dass die Entscheidung des Gemeinderats über den Fortbestand der LEA für dessen Leiter einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringt, liegt auf der Hand.
Dennoch sieht das Regierungspräsidium Stuttgart im vorliegenden Fall offenbar keine Befangenheit. Es bezieht sich dabei wohl auf eine Ausnahmevorschrift. Danach liegt keine Befangenheit vor, „wenn die Entscheidung nur gemeinsame Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe betrifft“. Diese Vorschrift auf Stadtrat Weiß als Leiter der LEA anzuwenden, erscheint gewagt. Schließlich gibt es in Ellwangen nur einen Leiter der LEA und nicht eine ganze Gruppe.
Daher sind auch die Bedenken der Freien Bürger bezüglich der Befangenheit von Stadtrat Weiß weiterhin berechtigt, zumal das Regierungspräsidium Stuttgart, geleitet von einem Politiker der Grünen und vorgesetzte Dienststelle von Herrn Weiß, nicht der geborene unabhängige Entscheider in dieser Sache zu sein scheint. Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, wenn Sie in Ihrem Kommentar das Verhalten der Freien Bürger als „unerträglich“darstellen und ihnen gar empfehlen, darüber nachzudenken, dass Demokratie „auch von Anstand“lebe.
Dr. Ulrich Steding, Ellwangen
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