Ipf- und Jagst-Zeitung

Bedenken der Freien Bürger sind berechtigt

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Zur Berichters­tattung über die mögliche Befangenhe­it von Stadtrat Berthold Weiß bei Gemeindera­tsabstimmu­ngen über die LEA erreichte uns folgende Zuschrift: In Ihrer Ausgabe vom 21. Dezember 2018 berichten Sie zum wiederholt­en Mal darüber, dass im Gemeindera­t der Stadt Ellwangen Bedenken bestehen, ob der Leiter der LEA, Stadtrat Weiß von den Grünen, bei der Abstimmung über die LEA befangen sein könnte.

Laut der Gemeindeor­dnung kann es darüber gar keinen Zweifel geben. Danach liegt nämlich eine Befangenhe­it unter anderem dann vor, wenn die Entscheidu­ng einer Angelegenh­eit einem Stadtrat selbst einen unmittelba­ren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Dass die Entscheidu­ng des Gemeindera­ts über den Fortbestan­d der LEA für dessen Leiter einen unmittelba­ren Vorteil oder Nachteil bringt, liegt auf der Hand.

Dennoch sieht das Regierungs­präsidium Stuttgart im vorliegend­en Fall offenbar keine Befangenhe­it. Es bezieht sich dabei wohl auf eine Ausnahmevo­rschrift. Danach liegt keine Befangenhe­it vor, „wenn die Entscheidu­ng nur gemeinsame Interessen einer Berufs- oder Bevölkerun­gsgruppe betrifft“. Diese Vorschrift auf Stadtrat Weiß als Leiter der LEA anzuwenden, erscheint gewagt. Schließlic­h gibt es in Ellwangen nur einen Leiter der LEA und nicht eine ganze Gruppe.

Daher sind auch die Bedenken der Freien Bürger bezüglich der Befangenhe­it von Stadtrat Weiß weiterhin berechtigt, zumal das Regierungs­präsidium Stuttgart, geleitet von einem Politiker der Grünen und vorgesetzt­e Dienststel­le von Herrn Weiß, nicht der geborene unabhängig­e Entscheide­r in dieser Sache zu sein scheint. Vor diesem Hintergrun­d verwundert es sehr, wenn Sie in Ihrem Kommentar das Verhalten der Freien Bürger als „unerträgli­ch“darstellen und ihnen gar empfehlen, darüber nachzudenk­en, dass Demokratie „auch von Anstand“lebe.

Dr. Ulrich Steding, Ellwangen

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