Ipf- und Jagst-Zeitung

Wo in Deutschlan­d Fahrverbot­e kommen

Mehrere deutsche Städte sind im kommenden Jahr davon betroffen

- Von Sebastian Fischer

(dpa) - Für Fahrer älterer Diesel könnte es 2019 immer häufiger heißen: Durchfahrt verboten! Ob Stuttgart, Berlin oder Frankfurt – wegen jahrelange­r, zu hoher Belastung der Luft durch gesundheit­sschädlich­es Stickstoff­dioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverbot­en verdonnert. Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäisch­en Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalte­n. Diese Sperrungen stehen höchstwahr­scheinlich an:

In Stuttgart sind Dieselfahr­zeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebie­t verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeiche­n ab 1. April. Bei Verstößen werden 80 Euro fällig. Die Landesregi­erung muss nach Beschlüsse­n des Verwaltung­sgerichtsh­ofs schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel planen.

In Köln sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts ab 1. April aus dem Zentrum und anderen Stadtteile­n verbannt werden, von September an auch Euro-5-Diesel. In Bonn sind ab 1. April zwei zentrale Hauptstraß­en betroffen. Für Essen ordnete das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen ab 1. Juli eine Fahrverbot­szone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebie­t wäre auch der Fernverkeh­r betroffen – zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5. In Gelsenkirc­hen darf eine zentrale Hauptverke­hrsstraße ab 1. Juli nur noch von Dieselauto­s befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. Aachen muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereite­n. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälisc­he Landesregi­erung Berufung einlegen – zum Teil hat sie das bereits getan.

Hamburg ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverbot­en. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitte­n zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropo­le Durchfahrt­sbeschränk­ungen für Diesel bis zur EuroNorm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.

Für Berlin hat das Verwaltung­sgericht entschiede­n, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Dezember ab.

Die Innenstadt von Frankfurt könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräf­tigen Urteil des Verwaltung­sgerichts Wiesbaden dicht sein – für Diesel bis zur Euro-4Norm sowie für Benziner der Schadstoff­klassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre ab 1. September Schluss. Der Verwaltung­sgerichtsh­of in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheide­n. Auch in Darmstadt stehen Streckensp­errungen wegen überschrit­tener Grenzwerte an.

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FOTO: DPA Schilder weisen auf geplante Fahrverbot­e hin.

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