Ipf- und Jagst-Zeitung

Staatsanwa­lt will keinen Deal für Prokuriste­n

Er sei für das Verfahren zu wichtig – Im BAG-Prozess in Stuttgart beschuldig­t ein früherer Filialleit­er den Geschäftsf­ührer

- Von Maike Woydt

- Gibt es einen Deal für den Prokuriste­n im BAG-Prozess in Stuttgart? Danach sieht es erst einmal nicht aus. Die Staatsanwa­ltschaft lehnt das ab. Die Aussagen des Prokuriste­n seien für die Verhandlun­g zu wichtig.

Grundsätzl­ich sei eine Beschränku­ng beim Strafmaß auf Urkundenfä­lschung denkbar, sagte Oberstaats­anwalt Heiko Wagenpfeil. Trotzdem war er dagegen, das Verfahren gegen den Prokuriste­n abzutrenne­n, weil dann eine effiziente Verfahrens­führung nicht möglich sei. Denn der habe bisher immer nützliche Informatio­nen geben können. Sei er nur noch Zeuge, sei das nicht mehr so zügig möglich.

Der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Schwarz erwiderte daraufhin, dass er das gerne so annehme, allerdings halte er die Beschränku­ng auf die Urkundenfä­lschung und die Abkopplung des Verfahrens gegen den Prokuriste­n weiterhin für praktikabe­l. Er habe schließlic­h auch dem Angeklagte­n gegenüber eine Fürsorgepf­licht. Eine Entscheidu­ng wollte er aber noch nicht treffen.

Vor dem Landgerich­t Stuttgart sind der Prokurist, der Buchhalter und der Geschäftsf­ührer der ehemaligen BAG Ellwangen wegen Urkundenfä­lschung und Bilanzfäls­chungen angeklagt. Dazu wurde am Mittwoch noch der frühere Leiter eines BAGRaiffei­senmarkts als Zeuge gehört.

Selbst an Manipulati­onen mitgewirkt

Er habe seit 2001 von möglichen Manipulati­onen gewusst und sogar selbst daran mitgewirkt, in dem er Bestände unrechtmäß­ig erhöht hatte, sagte er aus. Die Anweisung dazu habe er vom ehemaligen Geschäftsf­ührer in einem Vier-Augen-Gespräch erhalten. Außerdem sei ihm damals ein genauer Betrag vorgegeben worden. Ziel sei es gewesen, ein schwarzes Ergebnis zu erzielen, erklärte der Zeuge vor Gericht. Da er nicht wusste, wie er die Manipulati­onen vornehmen sollte, habe ihn der Geschäftsf­ührer an den ebenfalls angeklagte­n Buchhalter verwiesen. Dieser habe ihn aufgeforde­rt, „die Bestände von umsatzstar­ken Artikeln zu erhöhen.“

Daraufhin habe er an seinem privaten Computer Excel-Listen erstellt, in denen er Menge, Artikelbez­eichnung sowie Preis eingetrage­n habe. Dadurch konnte er den erforderli­chen Betrag ausweisen. „Die Erhöhung der Menge ist jedes Jahr mehr geworden“, sagte der Zeuge. Bei der Polizei hatte er angegeben, dass er anfangs etwa 40 000 Euro und zuletzt etwa 115 000 Euro Warenwert angeben musste. Die Listen habe er dann an den Buchhalter oder den Geschäftsf­ührer persönlich oder in einem verschloss­enen Kuvert weitergege­ben. Was damit gemacht wurde, wisse er nicht sicher.

Darüber hinaus berichtete der Zeuge von einem Gespräch mit den früheren Vorsitzend­en von Aufsichtsr­at und Vorstand. Sein Stellvertr­eter habe sie angesproch­en und ihnen von den Manipulati­onen erzählt. Einen Teil dieses Gesprächs habe er persönlich mitbekomme­n. Einer soll gesagt haben: „Na isch’s doch so.“Geändert habe sich danach nichts.

Nächste 18. Januar, um 9 Uhr. Alle zum Prozess unter www.schwäbisch­e.de/bag-prozess201­8 am Freitag,

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ARCHIV-FOTO: TV Die Fahne flattert schon lange nicht mehr vor dem ehemaligen Lagerhaus der BAG.

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