Staatsanwalt will keinen Deal für Prokuristen
Er sei für das Verfahren zu wichtig – Im BAG-Prozess in Stuttgart beschuldigt ein früherer Filialleiter den Geschäftsführer
- Gibt es einen Deal für den Prokuristen im BAG-Prozess in Stuttgart? Danach sieht es erst einmal nicht aus. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab. Die Aussagen des Prokuristen seien für die Verhandlung zu wichtig.
Grundsätzlich sei eine Beschränkung beim Strafmaß auf Urkundenfälschung denkbar, sagte Oberstaatsanwalt Heiko Wagenpfeil. Trotzdem war er dagegen, das Verfahren gegen den Prokuristen abzutrennen, weil dann eine effiziente Verfahrensführung nicht möglich sei. Denn der habe bisher immer nützliche Informationen geben können. Sei er nur noch Zeuge, sei das nicht mehr so zügig möglich.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schwarz erwiderte daraufhin, dass er das gerne so annehme, allerdings halte er die Beschränkung auf die Urkundenfälschung und die Abkopplung des Verfahrens gegen den Prokuristen weiterhin für praktikabel. Er habe schließlich auch dem Angeklagten gegenüber eine Fürsorgepflicht. Eine Entscheidung wollte er aber noch nicht treffen.
Vor dem Landgericht Stuttgart sind der Prokurist, der Buchhalter und der Geschäftsführer der ehemaligen BAG Ellwangen wegen Urkundenfälschung und Bilanzfälschungen angeklagt. Dazu wurde am Mittwoch noch der frühere Leiter eines BAGRaiffeisenmarkts als Zeuge gehört.
Selbst an Manipulationen mitgewirkt
Er habe seit 2001 von möglichen Manipulationen gewusst und sogar selbst daran mitgewirkt, in dem er Bestände unrechtmäßig erhöht hatte, sagte er aus. Die Anweisung dazu habe er vom ehemaligen Geschäftsführer in einem Vier-Augen-Gespräch erhalten. Außerdem sei ihm damals ein genauer Betrag vorgegeben worden. Ziel sei es gewesen, ein schwarzes Ergebnis zu erzielen, erklärte der Zeuge vor Gericht. Da er nicht wusste, wie er die Manipulationen vornehmen sollte, habe ihn der Geschäftsführer an den ebenfalls angeklagten Buchhalter verwiesen. Dieser habe ihn aufgefordert, „die Bestände von umsatzstarken Artikeln zu erhöhen.“
Daraufhin habe er an seinem privaten Computer Excel-Listen erstellt, in denen er Menge, Artikelbezeichnung sowie Preis eingetragen habe. Dadurch konnte er den erforderlichen Betrag ausweisen. „Die Erhöhung der Menge ist jedes Jahr mehr geworden“, sagte der Zeuge. Bei der Polizei hatte er angegeben, dass er anfangs etwa 40 000 Euro und zuletzt etwa 115 000 Euro Warenwert angeben musste. Die Listen habe er dann an den Buchhalter oder den Geschäftsführer persönlich oder in einem verschlossenen Kuvert weitergegeben. Was damit gemacht wurde, wisse er nicht sicher.
Darüber hinaus berichtete der Zeuge von einem Gespräch mit den früheren Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Vorstand. Sein Stellvertreter habe sie angesprochen und ihnen von den Manipulationen erzählt. Einen Teil dieses Gesprächs habe er persönlich mitbekommen. Einer soll gesagt haben: „Na isch’s doch so.“Geändert habe sich danach nichts.
Nächste 18. Januar, um 9 Uhr. Alle zum Prozess unter www.schwäbische.de/bag-prozess2018 am Freitag,