Kein Brandopfer steht auf der Straße
Städte und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Notunterkünfte zu sorgen
- Wenn Wohnungen ein Raub der Flammen werden, dann ist das eine echte Katastrophe. Sehr oft haben die Bewohner nämlich nicht einmal mehr die Chance, eine Tasche zu packen beziehungsweise Kleider oder persönliche Gegenstände mitzunehmen. Buchstäblich im Schlafanzug stand eine Frau vergangene Woche in Schwäbisch Gmünd zitternd im Freien, als es in einem Mehrfamilienhaus im Wildeck brannte und sie von Mitbewohnern aus dem Bett geholt worden war.
Wenn es ganz schlimm kommt, dann haben Betroffene keine Familienangehörigen oder Freunde, bei denen sie vorübergehend unterkommen können. Dies betraf fünf Bewohner des brennenden Gebäudes im Wildeck.
In solchen Fällen bleibt allerdings niemand sich selbst überlassen. Vielmehr sind Städte und Gemeinden sogar gesetzlich dazu verpflichtet, für Notunterkünfte zu sorgen. Damit soll verhindert werden, dass Bürger, die als Einwohner gemeldet sind, obdachlos werden. Dies gilt übrigens nicht nur beim Verlust der Wohnung durch Brände oder Naturkatastrophen, sondern selbst dann, wenn jemand seine vier Wände im Rahmen einer Zwangsräumung verlassen muss.
Deshalb halten in Gmünd sowohl die Stadtverwaltung als auch das städtische Wohnungsbauunternehmen VGW für Notfälle Wohnraum frei, sagt Ute Meinke, Mitarbeiterin des städtischen Amts für Medien und Kommunikation. Falls trotzdem keine Wohnung frei ist und es sich um eine sehr kurzzeitige Notunterkunft handle, könnten zusätzliche Betten in bereits belegte Obdachlosenwohnungen gestellt werden. Dauert eine Notunterbringung nur wenige Tage oder Wochen, entstehen Betroffenen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Was den Brand im Wildeck betrifft, gab es die gute Nachricht, dass die meisten Bewohner bald in ihr Zuhause zurückkehren können. „Sobald der Eigentümer und Vermieter grünes Licht gibt, werden die Stadtwerke die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wieder freigeben“, so Meinke. Aufgrund des Brandes mussten die Leitungen nämlich abgestellt werden. Die DachgeschossWohnung, die bereits in Flammen stand, als der Mieter nach Hause kam (er hatte beim Öffnen der Wohnungstür das Feuer entdeckt und sofort die Feuerwehr alarmiert), muss zwar erst generalsaniert werden, bevor sie wieder bezogen werden kann. Auch im Stockwerk darunter besteht durch den Brand ein Renovierungsbedarf. Von insgesamt sieben Wohneinheiten können jedoch fünf nach gründlichem Durchlüften wieder genutzt werden.
Richtiges Löschen vermeidet große Wasserschäden
Dies ist nicht zuletzt dem umsichtigen und effektiven Vorgehen der Gmünder Feuerwehr zu verdanken, die das Löschwasser sehr gezielt und wohldosiert eingesetzt hat, um einen zusätzlichen Wasserschaden zu vermeiden. Der Gmünder Kommandant Uwe Schubert erinnert in diesem Zusammenhang an eine geflügeltes Wort in Fachkreisen: „Ozeanisches Löschverfahren“. Damit sei gemeint, dass man von oben solange Wasser in ein Gebäude spritzt, bis es unten in Strömen wieder heraus läuft. „Wenn man einen Großbrand wie in Hohenstadt hat und die Nachbargebäude vor der Hitze schützen muss, braucht man natürlich entsprechende Wassermassen“, erklärte Schubert. Bei Wohnungsbränden hingegen werde eine ganz andere Strategie verfolgt. „Unser Ziel ist dabei, ein Feuer mit so wenig Wasser wie möglich zu löschen.“Möglich machen dies moderne Pistolenköpfe anstelle von dicken Strahlrohren. Damit kann laut Schubert die Löschwassermenge sehr gut dosiert werden. „Und je feiner das Wasser dabei zerstäubt wird, desto effektiver ist aufgrund der dann viel größeren Wasseroberfläche die Löschwirkung.“Mit einer solchen „Spritzpistole“lasse sich das Löschwasser wahlweise fein zerstäuben oder als gebündelter Strahl auf ein weiter entferntes Ziel richten. Diese Technik steht sowohl im Korb der Drehleiter zur Verfügung als auch für den Einsatz von Atemschutzträgern, die einen Brand zu Fuß von innen bekämpfen.