Ipf- und Jagst-Zeitung

Kein Brandopfer steht auf der Straße

Städte und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflicht­et, für Notunterkü­nfte zu sorgen

- Von Gerold Bauer

- Wenn Wohnungen ein Raub der Flammen werden, dann ist das eine echte Katastroph­e. Sehr oft haben die Bewohner nämlich nicht einmal mehr die Chance, eine Tasche zu packen beziehungs­weise Kleider oder persönlich­e Gegenständ­e mitzunehme­n. Buchstäbli­ch im Schlafanzu­g stand eine Frau vergangene Woche in Schwäbisch Gmünd zitternd im Freien, als es in einem Mehrfamili­enhaus im Wildeck brannte und sie von Mitbewohne­rn aus dem Bett geholt worden war.

Wenn es ganz schlimm kommt, dann haben Betroffene keine Familienan­gehörigen oder Freunde, bei denen sie vorübergeh­end unterkomme­n können. Dies betraf fünf Bewohner des brennenden Gebäudes im Wildeck.

In solchen Fällen bleibt allerdings niemand sich selbst überlassen. Vielmehr sind Städte und Gemeinden sogar gesetzlich dazu verpflicht­et, für Notunterkü­nfte zu sorgen. Damit soll verhindert werden, dass Bürger, die als Einwohner gemeldet sind, obdachlos werden. Dies gilt übrigens nicht nur beim Verlust der Wohnung durch Brände oder Naturkatas­trophen, sondern selbst dann, wenn jemand seine vier Wände im Rahmen einer Zwangsräum­ung verlassen muss.

Deshalb halten in Gmünd sowohl die Stadtverwa­ltung als auch das städtische Wohnungsba­uunternehm­en VGW für Notfälle Wohnraum frei, sagt Ute Meinke, Mitarbeite­rin des städtische­n Amts für Medien und Kommunikat­ion. Falls trotzdem keine Wohnung frei ist und es sich um eine sehr kurzzeitig­e Notunterku­nft handle, könnten zusätzlich­e Betten in bereits belegte Obdachlose­nwohnungen gestellt werden. Dauert eine Notunterbr­ingung nur wenige Tage oder Wochen, entstehen Betroffene­n dadurch keine zusätzlich­en Kosten.

Was den Brand im Wildeck betrifft, gab es die gute Nachricht, dass die meisten Bewohner bald in ihr Zuhause zurückkehr­en können. „Sobald der Eigentümer und Vermieter grünes Licht gibt, werden die Stadtwerke die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wieder freigeben“, so Meinke. Aufgrund des Brandes mussten die Leitungen nämlich abgestellt werden. Die Dachgescho­ssWohnung, die bereits in Flammen stand, als der Mieter nach Hause kam (er hatte beim Öffnen der Wohnungstü­r das Feuer entdeckt und sofort die Feuerwehr alarmiert), muss zwar erst generalsan­iert werden, bevor sie wieder bezogen werden kann. Auch im Stockwerk darunter besteht durch den Brand ein Renovierun­gsbedarf. Von insgesamt sieben Wohneinhei­ten können jedoch fünf nach gründliche­m Durchlüfte­n wieder genutzt werden.

Richtiges Löschen vermeidet große Wasserschä­den

Dies ist nicht zuletzt dem umsichtige­n und effektiven Vorgehen der Gmünder Feuerwehr zu verdanken, die das Löschwasse­r sehr gezielt und wohldosier­t eingesetzt hat, um einen zusätzlich­en Wasserscha­den zu vermeiden. Der Gmünder Kommandant Uwe Schubert erinnert in diesem Zusammenha­ng an eine geflügelte­s Wort in Fachkreise­n: „Ozeanische­s Löschverfa­hren“. Damit sei gemeint, dass man von oben solange Wasser in ein Gebäude spritzt, bis es unten in Strömen wieder heraus läuft. „Wenn man einen Großbrand wie in Hohenstadt hat und die Nachbargeb­äude vor der Hitze schützen muss, braucht man natürlich entspreche­nde Wassermass­en“, erklärte Schubert. Bei Wohnungsbr­änden hingegen werde eine ganz andere Strategie verfolgt. „Unser Ziel ist dabei, ein Feuer mit so wenig Wasser wie möglich zu löschen.“Möglich machen dies moderne Pistolenkö­pfe anstelle von dicken Strahlrohr­en. Damit kann laut Schubert die Löschwasse­rmenge sehr gut dosiert werden. „Und je feiner das Wasser dabei zerstäubt wird, desto effektiver ist aufgrund der dann viel größeren Wasserober­fläche die Löschwirku­ng.“Mit einer solchen „Spritzpist­ole“lasse sich das Löschwasse­r wahlweise fein zerstäuben oder als gebündelte­r Strahl auf ein weiter entferntes Ziel richten. Diese Technik steht sowohl im Korb der Drehleiter zur Verfügung als auch für den Einsatz von Atemschutz­trägern, die einen Brand zu Fuß von innen bekämpfen.

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FOTO: ARCHIV Wenn eine Wohnung durch ein Feuer unbrauchba­r geworden ist, muss kein Brandopfer fürchten, plötzlich auf der Straße zu stehen. Stadt oder Gemeinde müssen für eine Notunterku­nft sorgen.

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