Bahn entschädigt mehr Reisende
Bundesverkehrsminister Scheuer will Fahrdienst-Markt liberalisieren – Taxigewerbe protestiert
BERLIN (dpa/AFP) - Immer mehr Reisende nehmen ihre Rechte wahr: 2,7 Millionen füllten vergangenes Jahr das Fahrgastrechte-Formular aus, 50 Prozent mehr als 2017. Auch die durchschnittliche Entschädigungssumme steigt: Knapp 20 Euro waren es 2018, im Vorjahr noch gut 19 Euro. Bereits ab 20 Minuten Verspätung haben Reisende ein Recht auf Entschädigung. Bis zu einem Jahr nach der Reise kann man das Geld zurückfordern. Wir erklären, wie Sie an Ihr Geld kommen.
(dpa) - Vor sechs Jahren wurde das Fernbus-Geschäft in Deutschland liberalisiert. Nun will die Bundesregierung an den Fahrdienst-Markt heran, der sich grundegend verändert. Bisherige rechtliche Hürden für Dienste wie Uber ollen beseitigt werden.
Es ist ein weitverbreiteter Trend vor allem in Großstädten: per Smartphone neue Fahrdienst-Angebote bestellen oder mit anderen Kunden teilen. Das eigene Auto bleibt tehen oder wird gleich ganz abgechafft – auch wegen der vielen Staus n Ballungsräumen. Der hart umkämpfte Markt soll nun liberalisiert und wesentliche Auflagen für neue Mobilitätsdienstleister sollen gestrichen werden. Taxis müssen sich auf mehr Konkurrenz einstellen.
Das geht aus Eckpunkten des Verkehrsministeriums für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes hervor. Die Liberalisierung von Fahrdienst-Angeboten wird in der chwarz-roten Koalition von der Bedeutung her mit der Öffnung des Fernbusverkehrs in Deutschland Anang 2013 verglichen.
Verbraucherverbände begrüßten die Pläne. Das Taxigewerbe dagegen warnte vor massiven Auswirkungen. Die geplanten Änderungen wären eine „Katastrophe“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutchen Taxi- und Mietwagenverbandes. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) würde das Taxigewerbe „plattmachen“.
Konkret soll laut den Eckpunkten die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagenfirmen mit Fahrern – wie Uber – abgeschafft werden. Bislang müssen diese nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren und dürfen anders als Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten. Es ercheine aber „sinnvoll, bestimmte Bereiche für den Taximarkt zu reservieren“, heißt es in dem Papier des Ministeriums. Vor allem die geplante Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen sorgte beim Taxigewerbe ür Entrüstung. Dies wäre für Taxiunternehmen „existenzbedrohend“, sagte Grätz. „Mietwagen-Dienste mit Chauffeur könnten dann frei in den Innenstädten kreisen auf der Suche nach Kunden. Selbst wenn bestimmte Bereiche wie Bahnhöfe für Taxis reserviert wären, wäre dies nur schwer zu kontrollieren.
Stärkung ländlicher Raum
Ein weiterer Kernpunkt ist, dass das sogenannte Poolingverbot für Mietwagen mit Fahrer aufgehoben werden soll. Anbieter könnten dann auch Fahrgäste mit ähnlichem Start und Ziel einsammeln. Dies zielt vor allem auf eine Stärkung von Angeboten im ländlichen Raum.
Auf dem Fahrdienst-Markt gibt es viele neue Angebote. Dazu zählen Mietwagenfirmen, Fahrdienst-Vermittler und Shuttle-Dienste. Auch Autokonzerne drängen in diesen Markt. Sie wollen sich langfristig zu Mobilitätsdienstleistern wandeln.
In der schwarz-roten Koalition war mit Blick auf die Eckpunkte von einem ersten Aufschlag die Rede. Es könne noch Monate dauern, bis es einen Referentenentwurf für eine Novellierung des Gesetzes gebe. Am Ende muss auch der Bundesrat Änderungen zustimmen.
Die Eckpunkte sehen auch vor, dass sogenannte „bedarfsgesteuerte Ridepooling-Dienste“kommunaler Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs erlaubt werden sollen. Dies betrifft zum Beispiel Angebote wie „Clevershuttle“der Deutschen Bahn. Dort teilen sich Nutzer die Fahrt mit anderen Gästen.
Das Verkehrsministerium verwies darauf, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vereinbart hätten. Dieses solle an geänderte Mobilitätsbedürfnisse und neue technische Entwicklungen angepasst werden.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: „Neben dem eigenen Auto, Taxi sowie Bussen und Bahnen bietet uns das Internet die Möglichkeit, sich mithilfe von modernen Mobilitätsdienstleistern mobil zu bewegen. Das bedeutet weniger Verkehr, weniger Staus, weniger Parkplatzsuche und bringt mehr Mobilität mit mehr Service und Qualität.“
„Moderne Mobilitätsdienstleistungen dürfen den Verbrauchern nicht länger vorenthalten werden“, sagte Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Alles was hilft, Mobilität für die Menschen nachhaltig zu sichern, sollte grundsätzlich erlaubt werden.