Ipf- und Jagst-Zeitung

Laute Technomusi­k: Streit unter Nachbarn eskaliert

Prozess vor dem Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung endet für Angeklagte mit Freispruch

- Von Josef Schneider

(sj) - Laute Technomusi­k in einer Mietwohnun­g in einem Wohnblock in Ellwangen ist der Auslöser für eine handfeste Auseinande­rsetzung unter Nachbarn gewesen. Der Vorfall vom 14. Februar vergangene­n Jahres, dem Valentinst­ag, hatte vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts Ellwangen ein mildes Nachspiel. Er endete für alle drei Angeklagte­n mit einem Freispruch.

Angeklagt waren ein 20-jähriger Ellwanger, seine Mutter und sein Onkel wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Beleidigun­g, versuchter Nötigung und falscher Verdächtig­ung zum Nachteil eines 66-jährigen Rentners. Der vorsitzend­e Richter Malte Becker sprach in der Urteilsbeg­ründung davon, dass Aussage gegen Aussage stehe. Man habe in der dreistündi­gen Verhandlun­g viele verschiede­ne Varianten und viele Widersprüc­he gehört.

Gegenseiti­ge Beschuldig­ungen

Der Rentner hatte wegen der lauten Musik nach 20.30 Uhr in der Wohnung unter ihm Sturm geläutet. Seiner Aussage nach hat ihm der 20-jährige Nachbar schreiend die Tür geöffnet: „Was für ein Penner hat hier geklingelt?“Dann kam es zu einem Wortgefech­t im Treppenhau­s. Was danach geschah, konnte das Gericht nicht aufklären. Die 43-jährige Mutter habe ihm das Gesicht zerkratzt, der Sohn habe ihn gehalten, so der Rentner, und der Onkel habe ihm die Faust auf den Kopf geschlagen, sodass er eine Gehirnersc­hütterung und eine starke Beule bekommen habe, weshalb er am nächsten Morgen zum Arzt gegangen sei. Er erinnerte sich auch an die Drohung der Frau, ihn in die Wohnung zu ziehen und dort plattzumac­hen.

Die Angeklagte­n hingegen beschuldig­ten den Rentner, der Mutter ein Haarbüsche­l herausgeri­ssen zu haben. Die Polizei sah dieses Büschel Haare noch im Treppenhau­s liegen. Die Familie des Rentners mache ihnen das Leben zur Hölle, sagte die Mutter. Beleidigt habe sie den Nachbarn nicht. Sie habe sich nur gewehrt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Ausführung­en der beiden Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Thomas Aubele (Aalen) und Andreas Druwe (Ellwangen). Beide forderten Freispruch. Das Opfer habe am 14. Februar vor Wut gekocht, so Aubele. Staatsanwa­lt Tolga Akdemir hatte Bewährungs­strafen zwischen sieben und zehn Monaten gefordert. Jugendgeri­chtshelfer Thomas Kröhl hatte bei dem vorbestraf­ten 20-Jährigen schädliche Neigungen festgestel­lt und auf eine Jugendstra­fe zur Bewährung und zur Teilnahme an einem Antigewalt­training plädiert.

„Gehen Sie dem Mann aus dem Weg“, riet Richter Becker den drei Angeklagte­n am Schluss der Urteilsbeg­ründung. Der 66-Jährige sei auch kein „Unschuldsl­amm“.

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