Ipf- und Jagst-Zeitung

Arbeitsger­icht setzt Kirche Grenzen

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ERFURT (epd) - Das Bundesarbe­itsgericht hat die Sonderrech­te der katholisch­en Kirche als Arbeitgebe­r beschränkt. Wie die Erfurter Richter in einem am Mittwoch verkündete­n Grundsatzu­rteil entschiede­n, dürfen katholisch­e Arbeitgebe­r an ihre katholisch­en Beschäftig­ten nicht höhere Loyalitäts­anforderun­gen stellen als an Arbeitnehm­er mit einer anderen oder ohne Glaubenszu­gehörigkei­t. Nach der höchstrich­terlichen Entscheidu­ng wurde einem geschieden­en Chefarzt am katholisch­en St. Vinzenz-Krankenhau­s in Düsseldorf zu Unrecht wegen seiner Wiederheir­at gekündigt.

(dpa) - Im Streit mit Kliniken um zu hohe Rechnungen für Krebspatie­nten können die privaten Krankenkas­sen grundsätzl­ich einen Teil des Geldes für ihre Versichert­en zurückford­ern. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetz­ungen gegeben sein, wie aus einem Grundsatzu­rteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) hervorgeht, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde. Einige Fragen sind auch noch in einzelnen Prozessen zu klären. (Az. VIII ZR 115/18 u.a.)

Betroffen sind sogenannte Zytostatik­a zur ambulanten Chemothera­pie, die Krankenhau­s-Apotheken individuel­l anmischen. Dafür wurden früher 19 Prozent Umsatzsteu­er fällig – bis der Bundesfina­nzhof 2014 klarstellt­e, dass solche Medikament­e von der Steuer befreit sind. Die Versichert­en haben also zu viel bezahlt, die Versicheru­ngen zu viel erstattet. Dabei kann es bei den teuren Medikament­en schon im einzelnen Fall um mehrere Tausend Euro gehen.

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