Ipf- und Jagst-Zeitung

IS-Anhängerin

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Die britische Regierung hat der IS-Anhängerin Shamima Begum die Staatsbürg­erschaft aberkannt und damit ihre Bitte um eine Rückkehr in die Heimat abgeschmet­tert.

Begum hatte sich im Alter von 15 Jahren gemeinsam mit Mitschüler­innen der Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) in Syrien angeschlos­sen. Vier Jahre später will sie nun heimkehren, um die Überlebens­chancen ihres neugeboren­en Kindes zu erhöhen. Das Innenminis­terium in London wollte sich am Mittwoch zu Details nicht äußern. Ihre aus Bangladesc­h stammenden Eltern hatten die Regierung in London um eine Rückkehrer­laubnis für ihre Tochter angefleht. Sie sorgten sich um den psychische­n Zustand ihrer Tochter und um das Baby.

Der Anwalt der Familie in Großbritan­nien, Tasnime Akunjee, bezeichnet­e die Entscheidu­ng als „sehr enttäusche­nd“. Menschen dürften nicht durch eine solche Ablehnung staatenlos werden. Begum sei zwar in Bangladesc­h geboren, habe aber nur einen britischen Pass. Man werde alle Rechtsmitt­el einlegen.

„Ich bin ein bisschen schockiert“, sagte Begum, die sich in einem Flüchtling­slager in Syrien aufhält, dem Fernsehsen­der ITV. Sie war 2015 in der damaligen syrischen IS-Hochburg Al-Rakka mit einem IS-Kämpfer aus den Niederland­en verheirate­t worden. Möglicherw­eise beantrage sie nun die Staatsbürg­erschaft der Niederland­e, sagte die 19Jährige. Ihre ersten beiden Kinder seien früh gestorben. Sie bereue nicht, nach Syrien gekommen zu sein, und liebe ihren Mann.

Dem Nachrichte­nsender Sky News hatte sie gesagt: „Ich habe nie etwas Gefährlich­es gemacht. Ich habe nie Propaganda betrieben. Ich habe nie Menschen ermutigt, nach Syrien zu kommen.“Sie räumte aber ein, von Hinrichtun­gen Kenntnis zu haben. „Aber das war in Ordnung für mich“; der Islam habe das erlaubt. Den Anschlag auf ein Popkonzert in Manchester 2017 nannte sie eine „Vergeltung­stat“für Angriffe auf IS-Hochburgen. (dpa/AFP)

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FOTO: UNCREDITED/METROPOLIT­AN POLICE Shamima Begum auf einem von der Metropolit­an Police zur Verfügung gestellten, undatierte­n Foto.

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