Kneipenschlägerei endet übel
24-jähriger Randalierer geht für acht Monate ins Gefängnis
(R.) Um eine Kneipenschlägerei ist es bei der Verhandlung des Jugendschöffengerichts am Ellwanger Amtsgericht gegangen. Den Zeugen fiel es schwer, sich zu erinnern, weil die meisten zum Tatzeitpunkt zumindest angetrunken waren. Der 24-jährige Haupttäter war geständig.
Am Abend des 26. Juni 2018 bat der 24-Jährige den Wirt einer Bar in Crailsheim um 20 Euro. Er rastete aus, als ihm das Geld verweigert wurde, und belegte den Wirt mit Schimpfworten. Eine halbe Stunde später kehrte er mit einem Freund zurück, zerlegte das Lokal, bedrohte den Wirt mit einem abgebrochenen Flaschenhals, warf mit Aschenbechern nach Gästen und räumte Gläser von der Theke. Vor der Bar randalierten die beiden, rissen Pflanzen aus Blumenkübeln und zerfetzten zum Abholen bereitstehende gelbe Säcke. „Es hat furchtbar ausgesehen. Die Jungs waren sehr aggressiv“, sagte ein Beamter einer zur Hilfe gerufenen Polizeistreife. Der Sachschaden, erklärte der Wirt, sei gar nicht so groß gewesen. Aber die Aufräumarbeiten hätten lang gedauert.
Beim Versuch, den Streit zu schlichten, wurden einige Gäste übel zugerichtet. Die meisten erlitten Prellungen. Einer trug einen gebrochenen Daumen davon, ein anderer eine Verletzung am Sprunggelenk. Ein anderer brach sich die Hand. Allerdings räumte der Zeuge vor Gericht ein, das könne auch passiert sein, als er betrunken zu Boden gefallen sei.
Der arbeitslose Haupttäter war geständig. Er sei zurückgekommen, um sein Handy zu holen, das er in der Bar vermutete, sei vom Wirt in den Schwitzkasten genommen worden und habe sich gewehrt. Warum er seinen 20-jährigen Freund bat, eine Guy-Fawkes-Maske mitzunehmen, konnte oder wollte er nicht sagen. Möglicherweise waren auch ein Feuerwerkskörper oder ein Stock im Spiel. Sein Freund, ein syrischer Flüchtling, der arbeitet und einen Ausbildungsplatz in Aussicht hat, trug bei der Schlägerei eine Kopfplatzwunde, einen tiefen Schnitt im Oberarm und eine ausgekugelte Schulter davon.
Erst kurz zuvor aus dem Jugendgefängnis entlassen
Ob der dritte Angeklagte vor Ort dabei war, ließ sich nicht beweisen. Er wurde freigesprochen. Dem mehrfach vorbestraften Haupttäter wurde zum Verhängnis, dass er nur elf Tage vor der Schlägerei aus der Jugendhaft entlassen worden war: „Ihre Zündschnur ist sehr kurz“, sagte Jugendrichter Malte Becker. Das Gericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu acht Monaten ohne Bewährung. Oberstaatsanwalt Schulte hatte neun Monate, Verteidiger Björn Wirsching vier Monate auf Bewährung beantragt.
Sein Kumpel muss auf Weisung der Jugendgerichtshilfe an einem sozialen Kompetenztraining teilnehmen, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und an zwei Wochenenden in Jugendarrest gehen. Obwohl auch der 20-Jährige bereits vor Gericht stand, gab ihm die Kammer eine zweite Chance: „Wir möchten, dass sich auch syrische Flüchtlinge bei uns integrieren und einer Arbeit nachgehen können. Wenn Sie aber nicht über diese goldene Brücke gehen, müssen Sie für vier Wochen in Dauerarrest“, mahnte der Richter.