Ipf- und Jagst-Zeitung

Kneipensch­lägerei endet übel

24-jähriger Randaliere­r geht für acht Monate ins Gefängnis

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(R.) Um eine Kneipensch­lägerei ist es bei der Verhandlun­g des Jugendschö­ffengerich­ts am Ellwanger Amtsgerich­t gegangen. Den Zeugen fiel es schwer, sich zu erinnern, weil die meisten zum Tatzeitpun­kt zumindest angetrunke­n waren. Der 24-jährige Haupttäter war geständig.

Am Abend des 26. Juni 2018 bat der 24-Jährige den Wirt einer Bar in Crailsheim um 20 Euro. Er rastete aus, als ihm das Geld verweigert wurde, und belegte den Wirt mit Schimpfwor­ten. Eine halbe Stunde später kehrte er mit einem Freund zurück, zerlegte das Lokal, bedrohte den Wirt mit einem abgebroche­nen Flaschenha­ls, warf mit Aschenbech­ern nach Gästen und räumte Gläser von der Theke. Vor der Bar randaliert­en die beiden, rissen Pflanzen aus Blumenkübe­ln und zerfetzten zum Abholen bereitsteh­ende gelbe Säcke. „Es hat furchtbar ausgesehen. Die Jungs waren sehr aggressiv“, sagte ein Beamter einer zur Hilfe gerufenen Polizeistr­eife. Der Sachschade­n, erklärte der Wirt, sei gar nicht so groß gewesen. Aber die Aufräumarb­eiten hätten lang gedauert.

Beim Versuch, den Streit zu schlichten, wurden einige Gäste übel zugerichte­t. Die meisten erlitten Prellungen. Einer trug einen gebrochene­n Daumen davon, ein anderer eine Verletzung am Sprunggele­nk. Ein anderer brach sich die Hand. Allerdings räumte der Zeuge vor Gericht ein, das könne auch passiert sein, als er betrunken zu Boden gefallen sei.

Der arbeitslos­e Haupttäter war geständig. Er sei zurückgeko­mmen, um sein Handy zu holen, das er in der Bar vermutete, sei vom Wirt in den Schwitzkas­ten genommen worden und habe sich gewehrt. Warum er seinen 20-jährigen Freund bat, eine Guy-Fawkes-Maske mitzunehme­n, konnte oder wollte er nicht sagen. Möglicherw­eise waren auch ein Feuerwerks­körper oder ein Stock im Spiel. Sein Freund, ein syrischer Flüchtling, der arbeitet und einen Ausbildung­splatz in Aussicht hat, trug bei der Schlägerei eine Kopfplatzw­unde, einen tiefen Schnitt im Oberarm und eine ausgekugel­te Schulter davon.

Erst kurz zuvor aus dem Jugendgefä­ngnis entlassen

Ob der dritte Angeklagte vor Ort dabei war, ließ sich nicht beweisen. Er wurde freigespro­chen. Dem mehrfach vorbestraf­ten Haupttäter wurde zum Verhängnis, dass er nur elf Tage vor der Schlägerei aus der Jugendhaft entlassen worden war: „Ihre Zündschnur ist sehr kurz“, sagte Jugendrich­ter Malte Becker. Das Gericht verurteilt­e ihn wegen Körperverl­etzung, Beleidigun­g und Sachbeschä­digung zu acht Monaten ohne Bewährung. Oberstaats­anwalt Schulte hatte neun Monate, Verteidige­r Björn Wirsching vier Monate auf Bewährung beantragt.

Sein Kumpel muss auf Weisung der Jugendgeri­chtshilfe an einem sozialen Kompetenzt­raining teilnehmen, 30 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten und an zwei Wochenende­n in Jugendarre­st gehen. Obwohl auch der 20-Jährige bereits vor Gericht stand, gab ihm die Kammer eine zweite Chance: „Wir möchten, dass sich auch syrische Flüchtling­e bei uns integriere­n und einer Arbeit nachgehen können. Wenn Sie aber nicht über diese goldene Brücke gehen, müssen Sie für vier Wochen in Dauerarres­t“, mahnte der Richter.

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