Das Drama kann noch Jahre dauern
Vierspuriger Ausbau der B29 zwischen Oberalfingen und Westhausen erfordert eine umfangreiche Planung
- Der vierspurige Ausbau der B29 zwischen der Abzweigung Oberalfingen/Kellerhaus und der Einmündung nach Westhausen wäre für viele Verkehrsteilnehmer ein wahrer Segen. Doch dürfte es noch Jahre dauern, bis hier der Verkehr vor allem in Stoßzeiten einmal flüssig fließen kann. Die „Aalener Nachrichten“haben sich nach dem aktuellen Stand der Planungen erkundigt.
Unzählige Autofahrer, die aus dem östlichen Kreisgebiet morgens nach Aalen rein und nach Feierabend wieder raus wollen, empfinden den Abschnitt der B29 zwischen dem Ende beziehungsweise Anfang der Aalener Westumgehung auf Höhe Kellerhaus und der Autobahnauffahrt Westhausen beziehungsweise der Abzweigung nach Westhausen vor allem in diesen Stoßzeiten als Drama: Der Verkehr auf der zweispurigen Strecke stockt und staut sich zigmal, phasenweise geht gar nichts mehr. Grund für die Misere sind neben dem hohen Verkehrsaufkommen in Spitzenzeiten unter anderem drei Ampelanlagen kurz hintereinander: bei Oberalfingen an der Einmündung der Landesstraße 1029 in die B29, dann bei der Abzweigung der B290 Richtung Ellwangen und schließlich an der Autobahnauffahrt.
Viele Autofahrer nehmen den Weg über das Härtsfeld
Viele Verkehrsteilnehmer, die sich das ersparen wollen, haben inzwischen den Weg übers Härtsfeld für sich als Alternative entdeckt: über Lauchheim, Hülen und Waldhausen nach Aalen in der kürzeren Variante oder, wer noch weiter aus östlicher Richtung kommt, gleich von Bopfingen aus im großen Bogen über Unterriffingen, Hohenlohe, Beuren und ebenfalls Waldhausen nach Aalen.
Die Planung für einen vierspurigen Ausbau der B29 zwischen Kellerhaus und Westhausen hat der Ostalbkreis übernommen. Dessen Geschäftsbereich Straßenbau hat nach Auskunft von Susanne Dietterle, der Pressesprecherin des Landratsamts, im November vergangenen Jahres den Vorentwurf der Planung an das Stuttgarter Regierungspräsidium übergeben. Vor Weihnachten habe dann in Stuttgart ein Gespräch stattgefunden, in dem der Vorentwurf besprochen worden sei und Ergänzungen abgestimmt worden seien. Laut Dietterle geht es dabei vor allem um den sogenannten landschaftspflegerischen Begleitplan. Die Unterlagen dafür müssten vom Ostalbkreis so überarbeitet und ergänzt werden, dass sie den Vorgaben der Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau entsprechen. Insbesondere, so Dietterle, seien die artenschutzrechtlichen Belange noch zu ergänzen und die Darstellung des Maßnahmenkonzepts zu überarbeiten. Der Geschäftsbereich Straßenbau sei derzeit dabei, die gewünschten Ergänzungen vorzunehmen.
Endgültige Planung erst nach Planfeststellungsbeschluss
Der aufwendige Weg der Planung ist damit aber noch lange nicht zu Ende. Die so überarbeiteten beziehungsweise ergänzten Unterlagen müssen danach dem Regierungspräsidium erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung dort geht der Vorentwurf an das baden-württembergische Verkehrsministerium zur Genehmigung. Danach wandert der ganze Packen an Unterlagen ins Bundesverkehrsministerium nach Berlin, das einen Gesehenvermerk anbringen muss. Ist dieser Vermerk erteilt, erst dann könne mit der Erstellung des sogenannten Feststellungsentwurfs begonnen werden, so die Auskunft aus dem Stuttgarter Regierungspräsidium.
Der Feststellungsentwurf wiederum ist demnach Voraussetzung für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Erst nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Hierbei müssen laut Regierungspräsidium eventuelle Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet werden. Und erst dann, nach Vorliegen aller planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen, nach der Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens und wenn der dafür notwendige Grunderwerb getätigt ist, kann die Maßnahme europaweit ausgeschrieben werden.
Nach erfolgreicher Vergabe kann dann mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden. „Derzeit kann jedoch aufgrund des anstehenden umfassenden Verfahrens noch kein konkreter Zeitpunkt genannt werden, was den Baubeginn des vierstreifigen Ausbaus der B29 betrifft“, so die schriftliche Auskunft aus dem Stuttgarter Regierungspräsidium. Ein Satz, dem fast nichts hinzuzufügen ist.