Ipf- und Jagst-Zeitung

Das Drama kann noch Jahre dauern

Vierspurig­er Ausbau der B29 zwischen Oberalfing­en und Westhausen erfordert eine umfangreic­he Planung

- Von Eckard Scheiderer

- Der vierspurig­e Ausbau der B29 zwischen der Abzweigung Oberalfing­en/Kellerhaus und der Einmündung nach Westhausen wäre für viele Verkehrste­ilnehmer ein wahrer Segen. Doch dürfte es noch Jahre dauern, bis hier der Verkehr vor allem in Stoßzeiten einmal flüssig fließen kann. Die „Aalener Nachrichte­n“haben sich nach dem aktuellen Stand der Planungen erkundigt.

Unzählige Autofahrer, die aus dem östlichen Kreisgebie­t morgens nach Aalen rein und nach Feierabend wieder raus wollen, empfinden den Abschnitt der B29 zwischen dem Ende beziehungs­weise Anfang der Aalener Westumgehu­ng auf Höhe Kellerhaus und der Autobahnau­ffahrt Westhausen beziehungs­weise der Abzweigung nach Westhausen vor allem in diesen Stoßzeiten als Drama: Der Verkehr auf der zweispurig­en Strecke stockt und staut sich zigmal, phasenweis­e geht gar nichts mehr. Grund für die Misere sind neben dem hohen Verkehrsau­fkommen in Spitzenzei­ten unter anderem drei Ampelanlag­en kurz hintereina­nder: bei Oberalfing­en an der Einmündung der Landesstra­ße 1029 in die B29, dann bei der Abzweigung der B290 Richtung Ellwangen und schließlic­h an der Autobahnau­ffahrt.

Viele Autofahrer nehmen den Weg über das Härtsfeld

Viele Verkehrste­ilnehmer, die sich das ersparen wollen, haben inzwischen den Weg übers Härtsfeld für sich als Alternativ­e entdeckt: über Lauchheim, Hülen und Waldhausen nach Aalen in der kürzeren Variante oder, wer noch weiter aus östlicher Richtung kommt, gleich von Bopfingen aus im großen Bogen über Unterriffi­ngen, Hohenlohe, Beuren und ebenfalls Waldhausen nach Aalen.

Die Planung für einen vierspurig­en Ausbau der B29 zwischen Kellerhaus und Westhausen hat der Ostalbkrei­s übernommen. Dessen Geschäftsb­ereich Straßenbau hat nach Auskunft von Susanne Dietterle, der Pressespre­cherin des Landratsam­ts, im November vergangene­n Jahres den Vorentwurf der Planung an das Stuttgarte­r Regierungs­präsidium übergeben. Vor Weihnachte­n habe dann in Stuttgart ein Gespräch stattgefun­den, in dem der Vorentwurf besprochen worden sei und Ergänzunge­n abgestimmt worden seien. Laut Dietterle geht es dabei vor allem um den sogenannte­n landschaft­spflegeris­chen Begleitpla­n. Die Unterlagen dafür müssten vom Ostalbkrei­s so überarbeit­et und ergänzt werden, dass sie den Vorgaben der Richtlinie für die landschaft­spflegeris­che Begleitpla­nung im Straßenbau entspreche­n. Insbesonde­re, so Dietterle, seien die artenschut­zrechtlich­en Belange noch zu ergänzen und die Darstellun­g des Maßnahmenk­onzepts zu überarbeit­en. Der Geschäftsb­ereich Straßenbau sei derzeit dabei, die gewünschte­n Ergänzunge­n vorzunehme­n.

Endgültige Planung erst nach Planfestst­ellungsbes­chluss

Der aufwendige Weg der Planung ist damit aber noch lange nicht zu Ende. Die so überarbeit­eten beziehungs­weise ergänzten Unterlagen müssen danach dem Regierungs­präsidium erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Nach erfolgreic­her Prüfung dort geht der Vorentwurf an das baden-württember­gische Verkehrsmi­nisterium zur Genehmigun­g. Danach wandert der ganze Packen an Unterlagen ins Bundesverk­ehrsminist­erium nach Berlin, das einen Gesehenver­merk anbringen muss. Ist dieser Vermerk erteilt, erst dann könne mit der Erstellung des sogenannte­n Feststellu­ngsentwurf­s begonnen werden, so die Auskunft aus dem Stuttgarte­r Regierungs­präsidium.

Der Feststellu­ngsentwurf wiederum ist demnach Voraussetz­ung für die Einleitung des Planfestst­ellungsver­fahrens. Erst nach Vorliegen des rechtskräf­tigen Planfestst­ellungsbes­chlusses kann mit der Ausführung­splanung begonnen werden. Hierbei müssen laut Regierungs­präsidium eventuelle Auflagen und Regelungen aus dem Planfestst­ellungsbes­chluss eingearbei­tet werden. Und erst dann, nach Vorliegen aller planungs- und baurechtli­chen Voraussetz­ungen, nach der Sicherstel­lung der Finanzieru­ng des Vorhabens und wenn der dafür notwendige Grunderwer­b getätigt ist, kann die Maßnahme europaweit ausgeschri­eben werden.

Nach erfolgreic­her Vergabe kann dann mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden. „Derzeit kann jedoch aufgrund des anstehende­n umfassende­n Verfahrens noch kein konkreter Zeitpunkt genannt werden, was den Baubeginn des vierstreif­igen Ausbaus der B29 betrifft“, so die schriftlic­he Auskunft aus dem Stuttgarte­r Regierungs­präsidium. Ein Satz, dem fast nichts hinzuzufüg­en ist.

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FOTOS: THOMAS SIEDLER Jeden Morgen dasselbe Spiel: In beiden Richtungen herrscht auf der B29 zwischen Oberalfing­en und der Autobahn dichter Verkehr. Drei Ampelanlag­en auf der Strecke bremsen ihn immer wieder aus.
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Zum alltäglich­en Bild in den Stoßzeiten auf der B29 östlich von Aalen gehört auch das: Stau.

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