Ipf- und Jagst-Zeitung

Schnäppche­n im Ausland

Bei vielen Einkäufen gibt es die Mehrwertst­euer zurück

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(dpa) - Günstig im Urlaub einkaufen und auch noch Geld zurückbeko­mmen: Das ist für Deutsche in vielen Ländern außerhalb der EU möglich. Touristen bekommen einen Teil des Kaufpreise­s zurück, wenn sie die Mehrwertst­euer zurückford­ern.

Das Sparpotenz­ial hängt vom Mehrwertst­euersatz des Reiselande­s ab. In Norwegen zum Beispiel liegt der Satz bei 25 Prozent. In den meisten Ländern ist für die Rückerstat­tung ein bestimmter Mindestums­atz nötig.

Wenn Reisende aus einem EULand in einem Nicht-EU-Land einkaufen, zahlen sie zunächst einmal den normalen Kaufpreis einschließ­lich Mehrwertst­euer. Der Händler ist nicht dazu verpflicht­et, ein Formular zur Rückerstat­tung auszustell­en – also nachfragen und das Dokument vom Verkäufer stempeln lassen. Manchmal erstattet das Geschäft die Steuer direkt. Im Normalfall bekommt der Reisende das Geld aber erst am Flughafen oder an der Grenze zurück. Mit originalve­rpackter Ware, Rückerstat­tungsformu­lar und Reisepass muss der Käufer dann am Flughafen vortreten. Oft stempelt der Zoll das Formular ab und erteilt die Ausfuhrbes­tätigung für die Ware. Diese Bestätigun­g muss nun, je nach Art des Formulars, direkt am entspreche­nden Servicesch­alter am Flughafen vorlegt werden. In einigen Ländern läuft das gesamte Prozedere über Tax-Refund-Schalter ab.

In den USA wird es etwas komplizier­ter. Anders als in Europa gibt es dort keine einheitlic­he Mehrwertst­euer des Bundes, sondern die Höhe der Sales Tax wird von den einzelnen Bundesstaa­ten selbst festgelegt und kann sogar von Stadt zu Stadt variieren.

Damit der Schnäppche­nkauf nicht zur Milchmädch­enrechnung wird, müssen Touristen die Einfuhrund Zollbestim­mungen in Deutschlan­d beachten. Die zu zahlenden Steuern und Zölle variieren je nach Warenwert und Produktart, erklärt die Generalzol­ldirektion in Bonn. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von 300 Euro, bei Flug- oder Seereisen sind es insgesamt maximal 430 Euro. Einen Überblick gibt die kostenlose App „Zoll und Reise“des Bundesmini­steriums für Finanzen.

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