Schnäppchen im Ausland
Bei vielen Einkäufen gibt es die Mehrwertsteuer zurück
(dpa) - Günstig im Urlaub einkaufen und auch noch Geld zurückbekommen: Das ist für Deutsche in vielen Ländern außerhalb der EU möglich. Touristen bekommen einen Teil des Kaufpreises zurück, wenn sie die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Das Sparpotenzial hängt vom Mehrwertsteuersatz des Reiselandes ab. In Norwegen zum Beispiel liegt der Satz bei 25 Prozent. In den meisten Ländern ist für die Rückerstattung ein bestimmter Mindestumsatz nötig.
Wenn Reisende aus einem EULand in einem Nicht-EU-Land einkaufen, zahlen sie zunächst einmal den normalen Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer. Der Händler ist nicht dazu verpflichtet, ein Formular zur Rückerstattung auszustellen – also nachfragen und das Dokument vom Verkäufer stempeln lassen. Manchmal erstattet das Geschäft die Steuer direkt. Im Normalfall bekommt der Reisende das Geld aber erst am Flughafen oder an der Grenze zurück. Mit originalverpackter Ware, Rückerstattungsformular und Reisepass muss der Käufer dann am Flughafen vortreten. Oft stempelt der Zoll das Formular ab und erteilt die Ausfuhrbestätigung für die Ware. Diese Bestätigung muss nun, je nach Art des Formulars, direkt am entsprechenden Serviceschalter am Flughafen vorlegt werden. In einigen Ländern läuft das gesamte Prozedere über Tax-Refund-Schalter ab.
In den USA wird es etwas komplizierter. Anders als in Europa gibt es dort keine einheitliche Mehrwertsteuer des Bundes, sondern die Höhe der Sales Tax wird von den einzelnen Bundesstaaten selbst festgelegt und kann sogar von Stadt zu Stadt variieren.
Damit der Schnäppchenkauf nicht zur Milchmädchenrechnung wird, müssen Touristen die Einfuhrund Zollbestimmungen in Deutschland beachten. Die zu zahlenden Steuern und Zölle variieren je nach Warenwert und Produktart, erklärt die Generalzolldirektion in Bonn. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von 300 Euro, bei Flug- oder Seereisen sind es insgesamt maximal 430 Euro. Einen Überblick gibt die kostenlose App „Zoll und Reise“des Bundesministeriums für Finanzen.