Prozessionsspinner: BUND gegen Hubschraubereinsatz
Biozide schädigten Schmetterlingsarten – Bruterfolg von Singvögeln könne beeinträchtigt werden
(an) - Der Ortsverband Aalen und der Regionalverband Ostwürttemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert ein Verbot von Hubschrauberspritzungen in Wäldern gegen den Eichenprozessionsspinner. In Zeiten des Arten- und Insektensterbens sei es unverantwortlich, dass mit den dabei verwendeten Bioziden auch andere Schmetterlingsarten geschädigt würden, heißt es in einer Mitteilung des BUND.
Auslöser für die Forderung des BUND ist die Absicht der Kreisforstverwaltung, wieder einen großflächigen Biozid-Einsatz mit dem Hubschrauber gegen den Eichenprozessionsspinner zu starten, dem sich auch private Waldbesitzer anschließen könnten, wie in diversen Amtsblättern veröffentlicht worden sei. Der BUND erinnert daran, dass bereits im Mai 2018 Eichenbestände im Wald in den Gebieten Ellwangen, Kirchheim, Westhausen und Unterschneidheim per Hubschrauber mit dem Biozid Foray ES besprüht worden seien.
Im Jahr 2008 habe eine entsprechende Aktion in Aalen, Westhausen, Rainau, Ellwangen und Neuler stattgefunden. Damals sei das Biozid Dipel ES verwendet worden.
Der BUND verweist auf Erkenntnisse des Umweltbundesamts, wonach an Eichen über 350 Falterarten lebten, von denen 214 Arten gegenüber den genannten Insektiziden empfindlich seien. Allerdings würden nur wenige dieser Arten nachweislich die Bäume schädigen. Und der Bruterfolg von Singvögeln könne durch die Mittel erheblich beeinträchtigt werden, wenn Insekten sterben, von denen die Vögel sich und ihren Nachwuchs ernähren. Für Fledermausarten seien solche Auswirkungen ebenfalls möglich.
Eine zeitweilige Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners, so der BUND weiter, sei hingegen kein neues Phänomen. Für Deutschland gebe es Hinweise darauf seit mehr als 200 Jahren; sie sei eher der Normalfall in der Populationsdynamik.
Nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt
Und auch die Forstwirtschaftliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg weise laut BUND darauf hin, dass aus forstwirtschaftlichen Gründen eine Regulierung der Eichenprozessionsspinner-Population erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sei und der wirksamste Schutz vor den Brennhaaren das Meiden der befallenen Areale. Der BUND fordere daher einen Verzicht auf die Hubschrauberaktion.
Die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners, so heißt es in der Mitteilung weiter, sei vielmehr, seit den 1990er-Jahren, eine direkte Folge des Klimawandels. Und der BUND weist darauf hin, dass die Anwendungsbestimmungen für einen Biozid-Einsatz außerdem erforderten, dass die Waldfläche vollständig frei von Menschen sein müsse und auch erst nach acht Stunden wieder betreten werden dürfte. Der Forst müsste also alle besprühte Flächen absperren und bewachen. „Wie das sicher eingehalten werden kann, ist uns schleierhaft“, so der BUND.