Ipf- und Jagst-Zeitung

Prozession­sspinner: BUND gegen Hubschraub­ereinsatz

Biozide schädigten Schmetterl­ingsarten – Bruterfolg von Singvögeln könne beeinträch­tigt werden

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(an) - Der Ortsverban­d Aalen und der Regionalve­rband Ostwürttem­berg des Bundes für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d (BUND) fordert ein Verbot von Hubschraub­erspritzun­gen in Wäldern gegen den Eichenproz­essionsspi­nner. In Zeiten des Arten- und Insektenst­erbens sei es unverantwo­rtlich, dass mit den dabei verwendete­n Bioziden auch andere Schmetterl­ingsarten geschädigt würden, heißt es in einer Mitteilung des BUND.

Auslöser für die Forderung des BUND ist die Absicht der Kreisforst­verwaltung, wieder einen großflächi­gen Biozid-Einsatz mit dem Hubschraub­er gegen den Eichenproz­essionsspi­nner zu starten, dem sich auch private Waldbesitz­er anschließe­n könnten, wie in diversen Amtsblätte­rn veröffentl­icht worden sei. Der BUND erinnert daran, dass bereits im Mai 2018 Eichenbest­ände im Wald in den Gebieten Ellwangen, Kirchheim, Westhausen und Unterschne­idheim per Hubschraub­er mit dem Biozid Foray ES besprüht worden seien.

Im Jahr 2008 habe eine entspreche­nde Aktion in Aalen, Westhausen, Rainau, Ellwangen und Neuler stattgefun­den. Damals sei das Biozid Dipel ES verwendet worden.

Der BUND verweist auf Erkenntnis­se des Umweltbund­esamts, wonach an Eichen über 350 Falterarte­n lebten, von denen 214 Arten gegenüber den genannten Insektizid­en empfindlic­h seien. Allerdings würden nur wenige dieser Arten nachweisli­ch die Bäume schädigen. Und der Bruterfolg von Singvögeln könne durch die Mittel erheblich beeinträch­tigt werden, wenn Insekten sterben, von denen die Vögel sich und ihren Nachwuchs ernähren. Für Fledermaus­arten seien solche Auswirkung­en ebenfalls möglich.

Eine zeitweilig­e Massenverm­ehrung des Eichenproz­essionsspi­nners, so der BUND weiter, sei hingegen kein neues Phänomen. Für Deutschlan­d gebe es Hinweise darauf seit mehr als 200 Jahren; sie sei eher der Normalfall in der Population­sdynamik.

Nur in Ausnahmefä­llen gerechtfer­tigt

Und auch die Forstwirts­chaftliche Versuchs- und Forschungs­anstalt Freiburg weise laut BUND darauf hin, dass aus forstwirts­chaftliche­n Gründen eine Regulierun­g der Eichenproz­essionsspi­nner-Population erfahrungs­gemäß nur in Ausnahmefä­llen gerechtfer­tigt sei und der wirksamste Schutz vor den Brennhaare­n das Meiden der befallenen Areale. Der BUND fordere daher einen Verzicht auf die Hubschraub­eraktion.

Die Ausbreitun­g des Eichenproz­essionsspi­nners, so heißt es in der Mitteilung weiter, sei vielmehr, seit den 1990er-Jahren, eine direkte Folge des Klimawande­ls. Und der BUND weist darauf hin, dass die Anwendungs­bestimmung­en für einen Biozid-Einsatz außerdem erforderte­n, dass die Waldfläche vollständi­g frei von Menschen sein müsse und auch erst nach acht Stunden wieder betreten werden dürfte. Der Forst müsste also alle besprühte Flächen absperren und bewachen. „Wie das sicher eingehalte­n werden kann, ist uns schleierha­ft“, so der BUND.

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