Ellwanger Münzfund: Staatsanwalt teilt Details mit
Sondengänger erhalten Geldstrafen – Heller aus Schwäbisch Hall machen Löwenanteil des Schatzes aus
- Die beiden Sondengänger, die im Sommer 2017 den spektakulären Ellwanger Münzschatz gefunden haben, sind mit „schuldangemessenen“Geldstrafen belegt worden. Das hat die Ellwanger Staatsanwaltschaft auf Anfrage der „Ipf- und Jagst-Zeitung“/ „Aalener Nachrichten“mitgeteilt. Die beiden jungen Männer im Alter von 27 und 22 Jahren haben einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert. Eine Gerichtsverhandlung gegen die beiden wird es deshalb nicht geben.
Nach Auskunft des Ersten Staatsanwalts Armin Burger stammen die beiden Beschuldigten aus dem ostwürttembergischen Raum. Beide kommen aus geordneten Verhältnissen, keiner der beiden sei bisher straffällig gewesen. Im Sommer 2017 waren sie mit einer Metallsonde auf Ellwanger Gemarkung unterwegs, um nach militärischen Erinnerungsstücken zu suchen. Als das Gerät anschlug, fanden sie Keramikscherben, Stoffreste sowie fast 10 000 Silbermünzen aus dem späten 13. und dem frühen 14. Jahrhundert.
9200 Münzen waren Heller aus Schwäbisch Halll
Der Löwenanteil des Schatzes – rund 9200 Münzen – bestand aus Hellern. Das waren Münzen mit einem vergleichsweise niedrigen Silbergehalt. Sie waren von relativ geringem Wert und wurden im Mittelalter an der von Stauferkaiser Friedrich I. Barbarossa gegründeten Münzstätte in Schwäbisch Hall geprägt. Daneben fanden sich nach Auskunft der Ellwanger Staatsanwaltschaft sogenannte Brakteaten, also einseitig geprägte Münzen aus dünnem Blech aus den Bistümern Augsburg und Konstanz, sowie ein Denar aus Würzburg. Darüber hinaus gehört ein Fingerring aus Bronze mit einem gefassten Stein zum Fund.
Je nach Erhaltungszustand erzielen Hellermünzen aus dem 13. und 14. Jahrhundert bei Online-Börsen Preise zwischen fünf und zehn Euro pro Stück. Zum Teil werden in OnlineAuktionen auch höhere Preise aufgerufen. Der Gesamtwert des Schatzes liegt nach Auskunft der Staatsanwaltschaft im sechsstelligen EuroBereich.
Warum die Münzen in der Nähe von Ellwangen versteckt wurden und wem die Münzen möglicherweise gehört hatten, konnte Staatsanwalt Burger nicht sagen. Zum Fundort des Horts wollte er sich nicht äußern. Nur so viel, dass der Fund auf der Gemarkung Ellwangen auf öffentlichem Gelände gemacht worden sei. Gerüchte, wonach der Schatz in der Nähe der Rindelbacher Eichkapelle gefunden worden sein soll, kommentierte Burger nicht.
Wie der Staatsanwalt ausführte, wurde gegen die beiden jungen Glücksritter wegen Unterschlagung ermittelt, weil sie den Schatz zunächst an sich genommen und unter sich aufgeteilt hatten. Erst mehrere Monate später, im Januar 2018, habe einer der beiden den Fund beim Landesamt für Denkmalpflege gemeldet. Daraufhin seien die Wohnungen der Männer durchsucht worden.
Warum einer der jungen Männer den Fund schließlich doch angezeigt habe, darüber könne man nur spekulieren, so Staatsanwalt Burger. Es sei nicht auszuschließen, dass die Täter oder einer davon versucht hätten, den Schatz zu verkaufen.
Inzwischen ist das Strafverfahren gegen die beiden Sondengänger abgeschlossen. Die beiden Männer haben eine „schuldangemessene“Geldstrafe akzeptiert, sagte Burger. Deshalb wird es kein Gerichtsverfahren gegen die beiden geben. Der Sondengänger, der den Fund bei den Behörden angezeigt hatte, sei mit einer geringeren Strafe davongekommen.
Noch keine historische Einordnung durch die Behörden
Zur historischen Einordnung des Ellwanger Münzfundes halten sich die Denkmalbehörden nach wie vor bedeckt. Auf Anfrage der „Ipf- und Jagst-Zeitung“/ „Aalener Nachrichten“sagte die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart, Sonja Hettich, dass die Öffentlichkeit in den kommenden Wochen „umfassend“informiert werden solle. Einen Termin nannte sie nicht.
Allerdings vermerken die Ellwanger Annalen für das 14. Jahrhundert einige bedeutende Einschnitte (siehe Kasten). Jedes dieser katastrophalen Ereignisse könnte dazu geführt haben, dass reiche Bürger oder Kaufleute ihr Vermögen zu verstecken suchten. Laut Paragraf 20 des Landesdenkmalschutzgesetzes müssen Funde, an denen ein wissenschaftliches, künstlerisches oder heimatgeschichtliches Interesse bestehen könnte, unverzüglich der Gemeinde oder einer Denkmalschutzbehörde gemeldet werden. Eine Broschüre des Landesamtes für Denkmalpflege informiert über die rechtlichen Aspekte der Suche nach historischen Gegenständen mit Metallsonden. Sie kann unter der Adresse https://www.denkmalpflege-bw.de heruntergeladen werden.