Ipf- und Jagst-Zeitung

Forheimer Rat ebnet Weg für den Windpark

Die Stadt Neresheim erwägt mit rechtliche­n Schritten gegen das Vorhaben vorzugehen

- Von Viktor Turad

- Die Gemeinde Forheim im Ries will offenbar Ernst machen mit dem geplanten Windpark: Jedenfalls hat der dortige Gemeindera­t mit einem Aufstellun­gsbeschlus­s einstimmig die Voraussetz­ungen dafür geschaffen. Damit wird aber auch eine gerichtlic­he Auseinande­rsetzung mit der Stadt Neresheim wahrschein­licher, denn die drei Windräder sollen zwar auf Forheimer Markung stehen, aber von der Gemeinde weiter entfernt sein als von den Neresheime­r Stadtteile­n Schweindor­f und Kösingen. Den Neresheime­r Bürgermeis­ter Thomas Häfele hat der Beschluss überrascht. Es sei immer davon die Rede gewesen, alle Beteiligte­n einzubezie­hen. „Und jetzt schafft Forheim Fakten!“

Häfele hatte, wie berichtet, in den Bürgervers­ammlungen in Schweindor­f und Kösingen berichtet, dass der Abstand der drei geplanten Windräder zu den Härtsfeldo­rten einen Kilometer betragen solle, der zu Forheim aber zwei Kilometer. Das hat mit den unterschie­dlichen Abstandsvo­rschriften in beiden Bundesländ­ern zu tun. Während BadenWürtt­emberg einen Mindestabs­tand von 750 Metern zur Wohnbebauu­ng vorschreib­t, fordert Bayern das Zehnfache der Höhe eines geplanten Windrades, die im Falle Forheim 200 Meter betragen soll.

Mindestabs­tand von 750 Metern wird eingehalte­n

Der Forheimer Bürgermeis­ter Werner Thum sagt daher, die Entfernung der drei Windräder sei größer als der vorgeschri­ebene Mindestabs­tand von 750 Metern. Der Forheimer Gemeindera­t hat folglich bei einem Büro die Ausarbeitu­ng eines Bebauungsp­lanes in Auftrag gegeben. Außerdem muss der Flächennut­zungsplan geändert werden.

Häfele argumentie­rt dagegen, wenn die Windräder auf bayerische­m Gebiet gebaut werden, müsse auch bayerische­s Recht gelten. Er weiß, wie er den Aalener Nachrichte­n/Ipfund Jagst-Zeitung gestern sagte, in dieser Frage die Gemeindeta­ge Baden-Württember­g und Bayern hinter sich. In Stuttgart sei ihm gesagt worden, dass beide Institutio­nen der Auffassung seien, beim Abstand zu den Neresheime­r Ortsteilen müsse die gleiche Regelung wie in Bayern gelten. Denn in der Vorschrift im Freistaat sei nur von Wohnbebauu­ng die Rede, nicht von bayerische­r Wohnbebauu­ng.

Genau die entgegenge­setzte Auffassung vertritt das Forheimer Ortsoberha­upt: Ein Abstand von 750 Metern zur Wohnbebauu­ng in BadenWürtt­emberg reicht. Häfele glaubt, dass daher nur ein Gericht entscheide­n kann, wer Recht hat. Dass der Gang zum Kadi für ihn eine Option ist, hat der Neresheime­r Bürgermeis­ter bereits in den Einwohnerv­ersammlung­en Anfang des Jahres deutlich gemacht. Gestern hat er bekräftigt, er sehe keinen anderen Weg, um diesen Konflikt zu lösen. Als ersten Schritt aber kann der Neresheime­r Gemeindera­t seine Bedenken und Einwendung­en vorbringen, wenn der Bebauungsp­lan in Forheim beschlosse­n ist und öffentlich ausliegt.

Bedenken gibt es aber nicht nur auf dem hinteren Härtsfeld, sondern auch in Forheim selbst. So schätzt laut Rieser Nachrichte­n der Forstwirts­chaftsmeis­ter Walter Wolfinger, dass der überwiegen­de Teil der Gemeinde eher gegen den Bau der Windräder ist. Er selbst finde es fraglich, sagte er dem Blatt, dass dafür Wald gerodet werden müsse. Außerdem sei es schade, dass der Gemeindera­t nicht solidarisc­h mit Neresheim sei.

Ob die Windräder 2022/23 in Betrieb gehen, wie es Forheims Bürgermeis­ter Werner Thum erwartet, ist auch aus einem anderen Grund fraglich. Die Fläche zwischen Kösingen und Schweindor­f, auf der die Windräder stehen könnten, gehört dem fürstliche­n Haus Oettingen-Wallerstei­n. Und dieses hat Christian Wippermann zufolge, der das Unternehme­n zusammen mit dem geschäftsf­ührenden Eigentümer, Carl-Eugen Erbprinz zu Oettingen-Wallerstei­n, führt, noch nicht entschiede­n, ob und wann die Windräder gebaut werden. Die selben Aussagen sind nach seinen Angaben auch gegenüber Neresheims Bürgermeis­ter Thomas Häfele gefallen.

 ?? FOTO: STADT NERESHEIM ?? Drei Windräder will die Gemeinde Forheim aufstellen. Zu der Wohnbebauu­ng auf bayerische­r Seite wird der Abstand von 2000 Metern eingehalte­n, nicht aber zur Bebauung auf baden-württember­gischer Seite.
FOTO: STADT NERESHEIM Drei Windräder will die Gemeinde Forheim aufstellen. Zu der Wohnbebauu­ng auf bayerische­r Seite wird der Abstand von 2000 Metern eingehalte­n, nicht aber zur Bebauung auf baden-württember­gischer Seite.

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