Forheimer Rat ebnet Weg für den Windpark
Die Stadt Neresheim erwägt mit rechtlichen Schritten gegen das Vorhaben vorzugehen
- Die Gemeinde Forheim im Ries will offenbar Ernst machen mit dem geplanten Windpark: Jedenfalls hat der dortige Gemeinderat mit einem Aufstellungsbeschluss einstimmig die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit wird aber auch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Stadt Neresheim wahrscheinlicher, denn die drei Windräder sollen zwar auf Forheimer Markung stehen, aber von der Gemeinde weiter entfernt sein als von den Neresheimer Stadtteilen Schweindorf und Kösingen. Den Neresheimer Bürgermeister Thomas Häfele hat der Beschluss überrascht. Es sei immer davon die Rede gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen. „Und jetzt schafft Forheim Fakten!“
Häfele hatte, wie berichtet, in den Bürgerversammlungen in Schweindorf und Kösingen berichtet, dass der Abstand der drei geplanten Windräder zu den Härtsfeldorten einen Kilometer betragen solle, der zu Forheim aber zwei Kilometer. Das hat mit den unterschiedlichen Abstandsvorschriften in beiden Bundesländern zu tun. Während BadenWürttemberg einen Mindestabstand von 750 Metern zur Wohnbebauung vorschreibt, fordert Bayern das Zehnfache der Höhe eines geplanten Windrades, die im Falle Forheim 200 Meter betragen soll.
Mindestabstand von 750 Metern wird eingehalten
Der Forheimer Bürgermeister Werner Thum sagt daher, die Entfernung der drei Windräder sei größer als der vorgeschriebene Mindestabstand von 750 Metern. Der Forheimer Gemeinderat hat folglich bei einem Büro die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes in Auftrag gegeben. Außerdem muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Häfele argumentiert dagegen, wenn die Windräder auf bayerischem Gebiet gebaut werden, müsse auch bayerisches Recht gelten. Er weiß, wie er den Aalener Nachrichten/Ipfund Jagst-Zeitung gestern sagte, in dieser Frage die Gemeindetage Baden-Württemberg und Bayern hinter sich. In Stuttgart sei ihm gesagt worden, dass beide Institutionen der Auffassung seien, beim Abstand zu den Neresheimer Ortsteilen müsse die gleiche Regelung wie in Bayern gelten. Denn in der Vorschrift im Freistaat sei nur von Wohnbebauung die Rede, nicht von bayerischer Wohnbebauung.
Genau die entgegengesetzte Auffassung vertritt das Forheimer Ortsoberhaupt: Ein Abstand von 750 Metern zur Wohnbebauung in BadenWürttemberg reicht. Häfele glaubt, dass daher nur ein Gericht entscheiden kann, wer Recht hat. Dass der Gang zum Kadi für ihn eine Option ist, hat der Neresheimer Bürgermeister bereits in den Einwohnerversammlungen Anfang des Jahres deutlich gemacht. Gestern hat er bekräftigt, er sehe keinen anderen Weg, um diesen Konflikt zu lösen. Als ersten Schritt aber kann der Neresheimer Gemeinderat seine Bedenken und Einwendungen vorbringen, wenn der Bebauungsplan in Forheim beschlossen ist und öffentlich ausliegt.
Bedenken gibt es aber nicht nur auf dem hinteren Härtsfeld, sondern auch in Forheim selbst. So schätzt laut Rieser Nachrichten der Forstwirtschaftsmeister Walter Wolfinger, dass der überwiegende Teil der Gemeinde eher gegen den Bau der Windräder ist. Er selbst finde es fraglich, sagte er dem Blatt, dass dafür Wald gerodet werden müsse. Außerdem sei es schade, dass der Gemeinderat nicht solidarisch mit Neresheim sei.
Ob die Windräder 2022/23 in Betrieb gehen, wie es Forheims Bürgermeister Werner Thum erwartet, ist auch aus einem anderen Grund fraglich. Die Fläche zwischen Kösingen und Schweindorf, auf der die Windräder stehen könnten, gehört dem fürstlichen Haus Oettingen-Wallerstein. Und dieses hat Christian Wippermann zufolge, der das Unternehmen zusammen mit dem geschäftsführenden Eigentümer, Carl-Eugen Erbprinz zu Oettingen-Wallerstein, führt, noch nicht entschieden, ob und wann die Windräder gebaut werden. Die selben Aussagen sind nach seinen Angaben auch gegenüber Neresheims Bürgermeister Thomas Häfele gefallen.