Ipf- und Jagst-Zeitung

Mehr Schutz für Whistleblo­wer

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(dpa) - Facebook-Datenskand­al oder Panama Papers: Hinweisgeb­er solcher Skandale werden in der EU künftig besser geschützt. Unterhändl­er der EU-Staaten und des Europaparl­aments einigten sich in der Nacht zum Dienstag in Straßburg auf EU-weite Mindeststa­ndards zum Schutz von Whistleblo­wern. „Hinweisgeb­er tun das Richtige für die Gesellscha­ft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden“, sagte EU-Kommission­svize Frans Timmermans. Bei Whistleblo­wing geht es um das Aufdecken und Weitergebe­n von Missstände­n oder kriminelle­n Machenscha­ften durch Insider, die meist als Mitarbeite­r einen privilegie­rten Zugang zu Informatio­nen haben.

Den Weg, wie Whistleblo­wer Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Sie werden nicht verpflicht­et, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehme­n zu wenden. In bestimmten Fällen kann der Whistleblo­wer sich auch direkt an die Öffentlich­keit wenden – über die Medien: Dies könnte der Fall sein, wenn die Behörden nicht angemessen auf einen gemeldeten Missstand reagieren, das öffentlich­e Interesse gefährdet oder das Melden an die Behören keine Option ist. Letzteres könnte etwa der Fall sein, wenn die betroffene Behörde und der Straftäter Absprachen getroffen haben.

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