Flugangst allein reicht nicht für den Reiserücktritt
Was Verbraucher zum Flugverbot des Unglücksfliegers Boeing 737 Max wissen müssen – Nun ziehen auch die USA nach
(AFP) - Nach dem Absturz der zweiten Boeing 737 Max 8 binnen weniger Monate und einem Flugverbot in vielen Ländern sind die Verbraucher verunsichert. Antworten auf die wichtigsten Fragen von Flugreisenden.
Wie erfahre ich, mit welchem Flugzeug ich fliege?
Der Flugzeugtyp wird während der Online-Buchung angezeigt. Ansonsten geben auch Suchmaschinen Auskunft, bei denen Kunden ihre Flugnummer eingeben können. Allerdings kann das Flugzeug auch kurzfristig noch ausgetauscht werden.
Wie verbreitet ist der Flugzeugtyp?
Die Boeing 737 ist das meistverkaufte Verkehrsflugzeug weltweit, die 737 Max ist das neueste Modell. Bis Ende Januar wurden 5011 Max-Maschinen bei Boeing bestellt, 350 davon sind bereits ausgeliefert. Vor allem Billig-Airlines wie Ryanair oder Norwegian haben viele Maschinen bestellt, um damit ihre alten 737-800 zu ersetzen. Auch die deutsch-britische Fluggesellschaft Tuifly hat Max 8 in der Flotte. In Deutschland ist aber noch kein Modell stationiert. Wie das Luftfahrt-Bundesamt mitteilte, gibt es derzeit nur eine vorläufige Zulassung. Tuifly will Mitte April die erste von sechs Maschinen in Deutschland stationieren und hält an dem Zeitplan weiter fest – auch wenn das nun angeordnete Flugverbot für den deutschen Luftraum drei Monate gelten soll. Bislang wird Deutschland nur selten von ausländischen Max 8 angesteuert. Das Bundesamt zählte in den vergangenen 30 Tagen nur rund 80 Einflüge.
Was tun, wenn mein Flug wegen des Flugverbots annulliert wurde?
Können Passagiere im europäischen Ausland wegen des Flugverbots ihre Reise nun nicht antreten, haben sie bei einer Annullierung laut dem Juristen André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls ein Hotel. „Das tritt in der Regel ein, wenn Verbraucher schon am Flughafen warten und dort die Mitteilung erhalten, dass der Flug annulliert worden ist.“Zudem haben Reisende alternativ einen Anspruch auf Umbuchung zum nächstmöglichen Zeitpunkt – „es ist jedoch unklar, wie lange Reisende warten müssen“. Sie können auch eine Erstattung des Flugpreises verlangen, was laut Schulze-Wethmar die vielleicht einfachste Lösung ist.
Bekommen betroffene Passagiere eine Entschädigung?
Diese Frage ist dem Experten zufolge problematisch: „Fraglich ist, ob hier ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und ob die Annullierungen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte.“Die Fluggesellschaften müssten keine Entschädigung zahlen, wenn die Annullierungen auf die Anordnung der Europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA zurückzuführen sind und Gerichte dies als außergewöhnlichen Umstand bewerten. Dass die Richter das so sehen, ist laut dem Experten „durchaus möglich“. In den nächsten Tagen könnten die Fluggesellschaften Entschädigungen mit dem Hinweis verweigern, dass sie keine anderen Flugzeuge frei haben. „Je länger der Zustand andauert, desto mehr Möglichkeiten hat eine Airline, Maßnahmen zu ergreifen.“Umso wahrscheinlicher würde es, dass Kunden mit einer Klage auf Entschädigung Erfolg haben.
Was tun, wenn ich auch in Zukunft nicht mit diesem Flugzeugtyp fliegen will?
Wer einen Flug mit einer 737 Max 8 gebucht hat und diesen Flug nun – vorausgesetzt die EASA hebt das Flugverbot auf – wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr antreten will, hat schlechte Karten. Norwegian beispielsweise teilt mit: „Angesichts der Ungewissheit dieser Situation können wir Fluggästen, deren Flüge mit Boeing 737 MAX geplant sind, keine Erstattung oder Umbuchung anbieten.“Tuifly äußert sich ebenso. Auch eine Reiserücktrittsversicherung wird nach Einschätzung des Experten Schulze-Wethmar wohl nicht einspringen. Die meisten würden nur in bestimmten Fällen wie Krankheit zahlen – Flugangst allein gehöre nicht dazu. „Aber es lohnt sich generell ein Blick in die Vertragsbedingungen.“