Kiesewetter sorgt für Erstaunen
Zu unserem Artikel „Nicht einsam entscheiden“vom 7. März hat uns die folgenden Leserzuschrift erreicht:
Der Bundestag hat im Bundesverkehrswegeplan festgelegt, dass die B29n von der Röttinger Höhe bis nach Pflaumloch und die B466 Südumgehung Nördlingen in den vordringlichen Bedarf kommen. Durch den Beschluss ist der Bundesverkehrswegeplan quasi als Gesetz festgeschrieben.
Der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) hat diese Entscheidung mitgetragen. Umso erstaunlicher ist seine Aussage im Artikel „Nicht einsam entscheiden“vom 7. März 2019. Dort behauptet er: „Wenn jedoch die Neutrassierung der B29 im östlichen Kreisteil bis zur Landesgrenze nicht komme, werde es die Südumfahrung Nördlingen geben mit der Folge, dass Neresheim und Ohmenheim im Verkehr erstickten.“
Im Bundesverkehrswegeplan werden aber beide Bauvorhaben unabhängig voneinander betrachtet. Somit ist es egal, ob eine Neutrassierung der B29 von der Röttinger Höhe bis zur Landesgrenze kommt oder nicht. Durch die Südumgehung Nördlingen wird Neresheim auf jeden Fall erheblich mehr an Verkehr durch die B466 bekommen oder wie es Kiesewetter (CDU) so schön formuliert im „Verkehr ersticken“. Die Verknüpfung der beiden Maßnahmen durch MdB Roderich Kiesewetter entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage.
Werner Gottstein, Bopfingen
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