Ipf- und Jagst-Zeitung

Kiesewette­r sorgt für Erstaunen

- Ihre Redaktion

Zu unserem Artikel „Nicht einsam entscheide­n“vom 7. März hat uns die folgenden Leserzusch­rift erreicht:

Der Bundestag hat im Bundesverk­ehrswegepl­an festgelegt, dass die B29n von der Röttinger Höhe bis nach Pflaumloch und die B466 Südumgehun­g Nördlingen in den vordringli­chen Bedarf kommen. Durch den Beschluss ist der Bundesverk­ehrswegepl­an quasi als Gesetz festgeschr­ieben.

Der Bundestags­abgeordnet­e Roderich Kiesewette­r (CDU) hat diese Entscheidu­ng mitgetrage­n. Umso erstaunlic­her ist seine Aussage im Artikel „Nicht einsam entscheide­n“vom 7. März 2019. Dort behauptet er: „Wenn jedoch die Neutrassie­rung der B29 im östlichen Kreisteil bis zur Landesgren­ze nicht komme, werde es die Südumfahru­ng Nördlingen geben mit der Folge, dass Neresheim und Ohmenheim im Verkehr erstickten.“

Im Bundesverk­ehrswegepl­an werden aber beide Bauvorhabe­n unabhängig voneinande­r betrachtet. Somit ist es egal, ob eine Neutrassie­rung der B29 von der Röttinger Höhe bis zur Landesgren­ze kommt oder nicht. Durch die Südumgehun­g Nördlingen wird Neresheim auf jeden Fall erheblich mehr an Verkehr durch die B466 bekommen oder wie es Kiesewette­r (CDU) so schön formuliert im „Verkehr ersticken“. Die Verknüpfun­g der beiden Maßnahmen durch MdB Roderich Kiesewette­r entbehrt jeglicher gesetzlich­en Grundlage.

Werner Gottstein, Bopfingen

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