Ipf- und Jagst-Zeitung

Europäisch­er Gerichtsho­f stärkt Rolle von Hilfsorgan­isationen bei Notfalltra­nsporten

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(dpa) - Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat die Position von Hilfsorgan­isationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) beim Transport von Notfallpat­ienten gestärkt. Bei der Betreuung und Versorgung von Notfallpat­ienten im Rettungswa­gen handele es sich um Gefahrenab­wehr, entschied das oberste EU-Gericht in Luxemburg. Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne öffentlich­e Ausschreib­ung an gemeinnütz­ige Organisati­onen vergeben werden. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position auf dem in Deutschlan­d bislang von Hilfsorgan­isationen dominierte­n Markt auszubauen.

Konkret ging es in dem Urteil um die Vergabe des Rettungsdi­enstes in Solingen. Die Stadt hatte vier Hilfsdiens­te aufgeforde­rt, Angebote abzugeben. Das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) erhielten schließlic­h die Aufträge im Gesamtumfa­ng von 2,7 Millionen Euro im Jahr. Dagegen klagte ein privater Anbieter, der sich nicht hatte bewerben können.

Der EuGH hielt die Auftragsve­rgabe an gemeinnütz­ige Organisati­onen bei Notfalltra­nsporten jedoch für rechtlich unbedenkli­ch. Das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund begrüßten die Entscheidu­ng.

Die Rettungsdi­enste sind ein Milliarden­markt. Die Ausgaben der Krankenkas­sen steigen seit Jahren kräftig. 2017 mussten sie dafür rund 2,3 Milliarden Euro ausgeben.

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