Staatsanwältin fordert lebenslange Haft für Patientenmörder Högel
OLDENBURG (dpa) - Die Staatsanwaltschaft hat für den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 97 Morden eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Zugleich beantragte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann in ihrem mehrstündigen Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In drei der insgesamt 100 Fälle sah sie dagegen keine hinreichenden Beweise für eine Mordtat Högels. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellt, kann der 42-Jährige nur in Ausnahmefällen – etwa bei schwerer Krankheit – nach 15 Jahren freikommen.
Der angeklagte Deutsche habe aus Heimtücke und niederen Beweggründen die Arg- und Wehrlosigkeit derer ausgenutzt, die als Patienten besonderen Schutzes bedurften, sagte die Anklagevertreterin. Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den 42Jährigen bereits 2015 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Dieses Strafmaß soll am 6. Juni auch in das neue Urteil einfließen. Es gehe in erster Linie nicht um das Urteil, sondern vor allem um die Aufklärung, die für die Angehörigen extrem wichtig sei, sagte der Angehörigen-Sprecher Christian Marbach. Sein Großvater gehört zu den Opfern, für deren Tod Högel sich bereits vor Gericht verantworten musste. Marbach hat eine klare Position: „Ich hoffe, dass er nie mehr aus dem Gefängnis kommt.“