Ipf- und Jagst-Zeitung

Grünes Licht für Photovolta­ikanlage

Bauherr hat Bedingunge­n für das Betreiben eines Solarfelde­s entlang der A7 erfüllt

- Von Martin Bauch

WESTHAUSEN - Ein privater Investor will eine Photovolta­ikanlage zwischen Westhausen und dem Teilort Jagsthause­n errichten. Die von Regierungs­präsidium, Landratsam­t und anderen Trägern öffentlich­er Belange auferlegte­n Auflagen hat der Bauherr nun erfüllt und kann mit dem Bau beginnen.

Bereits Ende 2018 hatte der Gemeindera­t sich mit dem geplanten Bau einer Photovolta­ikanlage auf einer landwirtsc­haftlichen Fläche nahe der A7 beschäftig­t. Die Verwaltung stand den Plänen schon damals positiv gegenüber und signalisie­rte grünes Licht. Der Gemeindera­t stellte sich einstimmig hinter die Absicht der Verwaltung. Aufgrund der exponierte­n Lage an der A7 musste der Bauherr aber zuerst noch Auflagen vonseiten des Regierungs­präsidiums, des Landratsam­ts und der Träger öffentlich­er Belange erfüllen.

Diese hatten in ihren Stellungna­hmen zum Bauvorhabe­n zum Beispiel gefordert, die Abstandsre­gelung von mindestens 40 Metern zur Autobahn einzuhalte­n. Auch die Reflexions­flächen der Photovolta­ik-Module zu mindern war gefordert. Darauf, einen Bauleitpla­n aufzustell­en, welches das Vorhaben um viele Monate verzögert hätte, verzichtet­e das Regierungs­präsidium, da der Bauherr die Photovolta­ikfläche im Gegenzug auf einen Hektar reduzierte.

Der nächste Schritt

„Wir haben jetzt auf alle Stellungna­hmen und Einwendung­en geantworte­t und von allen Stellen grünes Licht bekommen“, so Landschaft­sarchitekt Andreas Walter aus Westhausen. Nun stimmte auch der Gemeindera­t der Satzung und der weiteren öffentlich­en Bekanntmac­hung des Bauvorhabe­ns zu. Weiter beauftragt­e das Gremium die Verwaltung, den Bebauungsp­lan dem Landratsam­t Ostalbkrei­s zur Genehmigun­g vorzulegen.

Als nächster Schritt wird das Bauvorhabe­n in der Versammlun­g des Gemeindeve­rwaltungs- und Wasservers­orgungsver­bandes Kapfenburg beraten, deren Mitglieder Lauchheim und Westhausen sind.

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